§ 114 - Neubau der zweite Spielstätte für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V.; hier: Vorstellung und Stand der Bearbeitung, Aufhebung des Sperrvermerks und Beschluss über die Beauftragung der Hochbauverwaltung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Sitzung vom 07.03.2016 hatte der Gemeinderat den Beschluss der Freilichtspiele zum Neubau auf Grundlage des Entwurfs der Hochbauverwaltung unterstützt. Vor der Mittelfreigabe des mit Sperrvermerk versehenen Zuschusses von 4 Mio. € im Haushalt 2016/2017 sollten genehmigungsfähige Baugesuchspläne vorgestellt werden und entsprechend den Empfehlungen des Fachbeirats sowie des Landesdenkmalamts Alternativvorschläge zur Fassadengestaltung des Bühnenhauses entwickelt werden.

Aktueller Planungsstand
In der Zwischenzeit wurden die Pläne auf den baugenehmigungsreifen Stand gebracht.
Die Bauverwaltung hat die Fassadenpläne stufenweise weiterentwickelt. Die Alternativvorschläge als Anhang beigefügt. Die vorliegenden Varianten wurden mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt. Hierbei wurde bestätigt, dass durch die Verwendung kleinerer Steinformate und unterschiedlicher Materialoberflächen, sowie in weiteren Schritten durch eine stärkere Fassadengliederung, der vom LDA gewünschte Eindruck einer leichteren Bauweise des Bühnenhauses erreicht wird.
Zwischenergebnisse der Fassadenstudien wurden dem Kuratorium der Freilichtspiele in der Sitzung am 27.04.2016 bereits vorgestellt.
Die Fassadenpläne werden in der Sitzung ausführlich erläutert.

Weiterer Projektverlauf
Damit die Baumaßnahme rechtzeitig zum Saisonbeginn im Frühjahr 2018 abgeschlossen werden kann, muss bei einer geschätzten Bauzeit von 16 Monaten mit den Bauarbeiten noch im Spätherbst 2016 begonnen werden. Um die Gründungsmaßnahmen optimal planen zu können, finden derzeit die Probebohrungen für die Baugrunduntersuchung statt. Diese Maßnahmen wurden im Vorfeld mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt.
Die Hochbauabteilung wird zeitnah das Baugesuch einreichen. Parallel wird die Ausführungsplanung weiterentwickelt, so dass die Ausschreibungen für den Rohbau noch im September/Oktober 2016 erfolgen können.
Für die weitere Ausführungsplanung ist es erforderlich, in den kommenden Wochen die Aufträge an Fachplanungsbüros zu erteilen.

Anlage 1: Fassadengestaltung
Anlage 2: Präsentation (Kurzform, da Datenvolumen zu groß)

 

Abteilungsleiter Hochbau Koch erläutert den weiterentwickelten Planungsstand. Er berichtet anhand einer Präsentation über folgende Punkte:

  1. Die Treppenanlage wurde zugunsten der Sichtverhältnisse gedreht. Dies bringt eine Verbesserung, da die bisherigen schlechten Plätze nun mit der Treppenanlage versehen werden und weitere Plätze mit guter Sicht entstehen.
  2. Die Balkonflächen wurde zugunsten der Maske und der Umkleideräume auf dem ersten Balkon verkleinert, ebenso der zweite Spielbalkon zugunsten der Aufenthaltsräume.
  3. Bei der Fassade wurden verschiedene Materialien und Gestaltungsformen abgewogen. Die Verwaltung schlägt vor, als letzte Entwicklung die Variante flächig weiterzuverfolgen.
  4. Die Bühnenfassade wird in der Höhe reduziert.
  5. Das Fugennetz wird feingliedriger. Die Decke der Steinmauerung beträgt ca. 15 - 20 cm und übernimmt auch den Schallschutz zum Platz und Biergarten.
  6. Die Fassade in Richtung Ackeranlagen wird transparent mit zu öffnenden Schiebe-Elementen aus Glas und Holz hinter einem feinen Netz aus Metallgewebe gestaltet, das auch die Funktion des Sonnenschutzes übernimmt.

Oberbürgermeister Pelgrim lobt den äußerst kreativen Arbeitsprozess und das hier vorstellte, hervorragende Ergebnis.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat nimmt von der Weiterentwicklung der Fassadenplanung (flächig) zustimmend Kenntnis. Der Sperrvermerk für den Zuschuss an die Freilichtspiele im Haushalt 2016/2017 in Höhe von 4 Mio. € wird aufgehoben.
Der Gemeinderat empfiehlt den Freilichtspielen auf der Basis der in der heutigen Sitzung vorgestellten Pläne, die Hochbauverwaltung zu beauftragen, die Baugenehmigungspläne einzureichen und das Projekt bis zur Realisierungsreife weiterzuentwickeln sowie die erforderlichen Auftragsvergaben vorzubereiten.
(13 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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