9326446/meetingminutes/11744635/paragraph

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An der Ellwanger Stra&szlig;e auf H&ouml;he der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage f&uuml;r Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326271/meetingminutes/10011061/paragraph 01.02.2016] wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pl&auml;ne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.</p>
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s. a. BPA 13.06.16, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326446/meetingminutes/11744623/paragraph &sect; 112]</p>
 
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In der rechtsg&uuml;ltigen 7D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als Sondergebiet Freizeit dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Wohnheim f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
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An der Ellwanger Stra&szlig;e auf H&ouml;he der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage f&uuml;r Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016, &sect; 19, wurde das Projekt in nicht&ouml;ffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pl&auml;ne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begr&uuml;&szlig;t.</p>
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In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als &bdquo;Sondergebiet Freizeit&ldquo; dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Wohnheim f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
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Im rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan ist die Fl&auml;che als Gr&uuml;nfl&auml;che ausgewiesen. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Im rechtsg&uuml;ltigen Bebauungsplan ist die Fl&auml;che als Gr&uuml;nfl&auml;che ausgewiesen. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger i&nbsp;Live Holding GmbH, Aalen als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
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Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. &sect; 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung &bdquo;Wohnheim&ldquo; f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende. Damit ist die zielgruppenspezifische Nutzung in Zusammenhang mit dem Durchf&uuml;hrungsvertrag langfristig festgeschrieben. Erg&auml;nzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die k&uuml;nftigen Erwerber der Appartments weitergegeben. Diese Bindung erm&ouml;glicht zudem die Anwendung des f&uuml;r Wohnheime geltenden Stellplatzschl&uuml;ssels, der unter dem f&uuml;r allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 47 Stellpl&auml;tze vor.</p>
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Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. &sect; 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung &bdquo;Wohnheim&ldquo; f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende. Damit ist die zielgruppenspezifische Nutzung in Zusammenhang mit dem Durchf&uuml;hrungsvertrag langfristig festgeschrieben. Erg&auml;nzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die k&uuml;nftigen Erwerber der Appartements weitergegeben. Diese Bindung erm&ouml;glicht zudem die Anwendung des f&uuml;r Wohnheime geltenden Stellplatzschl&uuml;ssels, der unter dem f&uuml;r allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 47 Stellpl&auml;tze vor.</p>
 
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Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes f&uuml;r den Neubau der Wohnanlage. Die Anlage hat 104 Einzimmerappartements. Diese sind in zwei Geb&auml;udeteile untergebracht, die t-f&ouml;rmig &uuml;ber ein Erschlie&szlig;ungselement miteinander verbunden sind. Der &ouml;stliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der L&auml;ngsbau, der f&uuml;nf Geschosse aufweist. Die Geb&auml;udekubatur und- h&ouml;henentwicklung sind auf die n&ouml;rdlich benachbarte Bebauung abgestimmt.</p>
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Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes f&uuml;r den Neubau der Wohnanlage. Die Anlage hat 104 Einzimmerappartements. Diese sind in zwei Geb&auml;udeteile untergebracht, die t-f&ouml;rmig &uuml;ber ein Erschlie&szlig;ungselement miteinander verbunden sind. Der &ouml;stliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der L&auml;ngsbau, der f&uuml;nf Geschosse aufweist. Die Geb&auml;udekubatur und -h&ouml;henentwicklung sind auf die n&ouml;rdlich benachbarte Bebauung abgestimmt.</p>
 
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Die Erschlie&szlig;ung erfolgt &uuml;ber die Ellwanger Stra&szlig;e. Die baurechtlich notwendigen Stellpl&auml;tze (1 Pkw-Stellplatz pro 7 Studierende + 1&nbsp; Radabstellplatz pro 2 Studierende) werden in Form von 17 Tiefgaragenstellpl&auml;tzen und 30 offenen Parkpl&auml;tzen, sowie einer Radabstellanlage erbracht.</p>
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Die Erschlie&szlig;ung erfolgt &uuml;ber die Ellwanger Stra&szlig;e. Die baurechtlich notwendigen Stellpl&auml;tze (1 Pkw-Stellplatz pro 7 Studierende + 1 Radabstellplatz pro 2 Studierende) werden in Form von 17 Tiefgaragenstellpl&auml;tzen und 30 offenen Parkpl&auml;tzen, sowie einer Radabstellanlage erbracht.</p>
 
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Die Verwaltung schl&auml;gt in Abstimmung mit dem Vorhabentr&auml;ger vor, den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchf&uuml;hrungsvertrag zu schlie&szlig;en.</p>
 
Die Verwaltung schl&auml;gt in Abstimmung mit dem Vorhabentr&auml;ger vor, den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchf&uuml;hrungsvertrag zu schlie&szlig;en.</p>
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Anlage 3: [[Media:159-16_1-Konzept.pdf{{!}}Bebauungskonzept vom 29.04.2016 (Architekturb&uuml;ro H.+T. M&uuml;ller, &Ouml;hringen)]]<br />
 
Anlage 3: [[Media:159-16_1-Konzept.pdf{{!}}Bebauungskonzept vom 29.04.2016 (Architekturb&uuml;ro H.+T. M&uuml;ller, &Ouml;hringen)]]<br />
 
Anlage 4: [[Media:159-16_1-AenderungBplan.pdf{{!}}bisher rechtsg&uuml;ltiger Bebauungsplan vom 24.01.1964]]</p>
 
Anlage 4: [[Media:159-16_1-AenderungBplan.pdf{{!}}bisher rechtsg&uuml;ltiger Bebauungsplan vom 24.01.1964]]</p>
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<u>1. Parallelverfahren des Fl&auml;chennutzungsplanes</u></p>
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<u>1. Parallelverfahren des Fl&auml;chennutzungsplanes</u><br />
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In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist das Plangebiet als Sondergebiet Freizeit dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet f&uuml;r Wohnen f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chen&shy;nutzungs&shy;plan ist entsprechend im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
In der rechtsg&uuml;ltigen 7D. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist das Plangebiet als Sondergebiet Freizeit dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet f&uuml;r Wohnen f&uuml;r Studentinnen und Studenten, Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chen&shy;nutzungs&shy;plan ist entsprechend im Parallelverfahren anzupassen.</p>
 
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<u>2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:</u></p>
 
<u>2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:</u></p>
 
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
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A)<u> Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
Der B-Plan Nr. 0143 &ndash; 01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1 Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2 Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3 Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12 Abs.&nbsp;2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist das Bebauungskonzept des Architekturb&uuml;ros H.+T. M&uuml;ller GbR, &Ouml;hringen vom 29.04.2016. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Der B-Plan Nr. 0143 &ndash; 01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1 Abs.&nbsp;3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2 Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3 Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12 Abs.&nbsp;2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist das Bebauungskonzept des Architekturb&uuml;ros H. + T. M&uuml;ller GbR, &Ouml;hringen vom 29.04.2016. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
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B) <u>&Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0143-01/04 &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12&nbsp;Abs.&nbsp;2 BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Architekturb&uuml;ro H.+T. M&uuml;ller GbR, &Ouml;hringen mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1&nbsp;Abs.&nbsp;3, &sect;&nbsp;2&nbsp;Abs.&nbsp;1, &sect;&nbsp;3&nbsp;Abs.&nbsp;1 und &sect;&nbsp;12&nbsp;Abs.&nbsp;2 BauGB in Verbindung mit &sect;&nbsp;74&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Herren&auml;cker 2. &Auml;nderung Studentenwohnheim&ldquo;. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Architekturb&uuml;ro H. + T. M&uuml;ller GbR, &Ouml;hringen mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.<br />
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(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)</p>
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[[Category:Startdate|2016-06-13]]

Aktuelle Version vom 28. Juni 2016, 07:52 Uhr

Sachvortrag:

s. a. BPA 13.06.16, § 112

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage für Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016, § 19, wurde das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begrüßt.

In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als „Sondergebiet Freizeit“ dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfläche als Sondergebiet Wohnheim für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger i Live Holding GmbH, Aalen als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebiets gem. § 11 BauNVO mit der besonderen Zweckbestimmung „Wohnheim“ für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende. Damit ist die zielgruppenspezifische Nutzung in Zusammenhang mit dem Durchführungsvertrag langfristig festgeschrieben. Ergänzend wird diese Verpflichtung per Grunddienstbarkeit gesichert und an die künftigen Erwerber der Appartements weitergegeben. Diese Bindung ermöglicht zudem die Anwendung des für Wohnheime geltenden Stellplatzschlüssels, der unter dem für allgemeine Wohngebiete liegt. Die vorliegende Planung sieht 47 Stellplätze vor.

Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Neuausweisung eines Baufeldes für den Neubau der Wohnanlage. Die Anlage hat 104 Einzimmerappartements. Diese sind in zwei Gebäudeteile untergebracht, die t-förmig über ein Erschließungselement miteinander verbunden sind. Der östliche Querriegel mit Dachterrasse steht zur freien Landschaft und ist aus diesem Grund mit vier Geschossen ein Geschoss niedriger als der Längsbau, der fünf Geschosse aufweist. Die Gebäudekubatur und -höhenentwicklung sind auf die nördlich benachbarte Bebauung abgestimmt.

Die Erschließung erfolgt über die Ellwanger Straße. Die baurechtlich notwendigen Stellplätze (1 Pkw-Stellplatz pro 7 Studierende + 1 Radabstellplatz pro 2 Studierende) werden in Form von 17 Tiefgaragenstellplätzen und 30 offenen Parkplätzen, sowie einer Radabstellanlage erbracht.

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchführungsvertrag zu schließen.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Bebauungskonzept vom 29.04.2016 (Architekturbüro H.+T. Müller, Öhringen)
Anlage 4: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan vom 24.01.1964

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

1. Parallelverfahren des Flächennutzungsplanes
In der rechtsgültigen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet als Sondergebiet Freizeit dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die gesamte Plangebietsfläche als Sondergebiet für Wohnen für Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler und Auszubildende ausgewiesen werden. Der Flächen­nutzungs­plan ist entsprechend im Parallelverfahren anzupassen.

2. Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“
Der B-Plan Nr. 0143 – 01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist das Bebauungskonzept des Architekturbüros H. + T. Müller GbR, Öhringen vom 29.04.2016. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Büro mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0143-01/04 „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Herrenäcker 2. Änderung Studentenwohnheim“. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro H. + T. Müller GbR, Öhringen mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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