9326446/meetingminutes/11744612/paragraph

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<strong>1. Vorgang</strong></p>
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<strong>1. </strong><strong>Vorg</strong><strong>ang</strong></p>
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Der Bebauungsplan Nr. 0319-02 &quot;Sonnenrain - Teilbereich 1&quot; beinhaltet die &auml;u&szlig;ere Erschlie&szlig;ung des k&uuml;nftigen Wohnbaugebiets Sonnenrain in Hessental, bestehend aus einem Kreisverkehrsknoten an der B&uuml;hlertalstra&szlig;e und dessen Anbindung an die Haller Stra&szlig;e, der Anpassung des Schlichtwegs, einer L&auml;rmschutzanlage und einem Radweg entlang der B&uuml;hlertalstra&szlig;e.</p>
 
Der Bebauungsplan Nr. 0319-02 &quot;Sonnenrain - Teilbereich 1&quot; beinhaltet die &auml;u&szlig;ere Erschlie&szlig;ung des k&uuml;nftigen Wohnbaugebiets Sonnenrain in Hessental, bestehend aus einem Kreisverkehrsknoten an der B&uuml;hlertalstra&szlig;e und dessen Anbindung an die Haller Stra&szlig;e, der Anpassung des Schlichtwegs, einer L&auml;rmschutzanlage und einem Radweg entlang der B&uuml;hlertalstra&szlig;e.</p>
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Der Gemeinderat hat am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326375/meetingminutes/10628823/paragraph 07.03.2016] die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0319-02 &quot;Sonnenrain - Teilbereich 1&quot;, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.02.2016 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.03.2016 ver&ouml;ffentlicht.</p>
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Der Gemeinderat hat am 07.03.2016, &sect; 57, die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0319-02 &quot;Sonnenrain - Teilbereich 1&quot;, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.02.2016 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.03.2016 ver&ouml;ffentlicht.</p>
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<strong>2. &Ouml;ffentliche Auslegung und Beh&ouml;rdenbeteiligung</strong></p>
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<strong>2</strong><strong>. </strong><strong>&Ouml;ffentliche Auslegung und Beh&ouml;rdenbeteiligung</strong></p>
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Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 24.03.2016 bis einschlie&szlig;lich 24.04.2016 im Baurechtsamt zur &ouml;ffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.03.2016.</p>
 
Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 24.03.2016 bis einschlie&szlig;lich 24.04.2016 im Baurechtsamt zur &ouml;ffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.03.2016.</p>
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Von der &Ouml;ffentlichkeit und von Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abw&auml;gung der Stellungnahmen erfolgt in den Anlagen Nr. 4 &quot;Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen der &Ouml;ffentlichkeit zur Auslegung nach &sect; 3 Abs. 2 BauGB&ldquo; und Nr. 5 &quot;Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange zur Beteiligung nach &sect; 4 Abs. 2 BauGB&quot;.</p>
 
Von der &Ouml;ffentlichkeit und von Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abw&auml;gung der Stellungnahmen erfolgt in den Anlagen Nr. 4 &quot;Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen der &Ouml;ffentlichkeit zur Auslegung nach &sect; 3 Abs. 2 BauGB&ldquo; und Nr. 5 &quot;Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange zur Beteiligung nach &sect; 4 Abs. 2 BauGB&quot;.</p>
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<strong>3. Weiteres Vorgehen</strong></p>
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<strong>3</strong><strong>. W</strong><strong>eiteres Vorgehen</strong></p>
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Nach Beschluss der Satzung durch den Gemeinderat wird die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH die Bauma&szlig;nahmen zur &auml;u&szlig;eren Erschlie&szlig;ung des Baugebiets Sonnenrain ausschreiben.</p>
 
Nach Beschluss der Satzung durch den Gemeinderat wird die HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH die Bauma&szlig;nahmen zur &auml;u&szlig;eren Erschlie&szlig;ung des Baugebiets Sonnenrain ausschreiben.</p>
 
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Anlage 4: [[Media:158-16_A4-Oeffentlichkeit.pdf{{!}}Tabelle: Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem&auml;&szlig; &sect; 3 (2) BauGB]]<br />
 
Anlage 4: [[Media:158-16_A4-Oeffentlichkeit.pdf{{!}}Tabelle: Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem&auml;&szlig; &sect; 3 (2) BauGB]]<br />
 
Anlage 5: [[Media:158-16_A5-Behoerden.pdf{{!}}Tabelle: Beteiligung der Beh&ouml;rden gem&auml;&szlig; &sect; 4 (2) BauGB]]</p>
 
Anlage 5: [[Media:158-16_A5-Behoerden.pdf{{!}}Tabelle: Beteiligung der Beh&ouml;rden gem&auml;&szlig; &sect; 4 (2) BauGB]]</p>
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* Die Anlagen zur Begr&uuml;ndung inkl. Umweltbericht mit Gr&uuml;nordnungsplan waren Anlage zum Auslegungsbeschluss am 07.03.2016 und wurden nicht mehr ver&auml;ndert. Diese Unterlagen liegen im R@tsinfo ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326375/meetingminutes/10628823/paragraph &sect; 57]) auf der Internetseite der Stadt Schw&auml;bisch Hall zur Einsichtnahme.</p>
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Die im Rahmen der &ouml;ffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abw&auml;gung der &ouml;ffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gem&auml;&szlig; Anlagen Nr. 4 und Nr. 5 beschieden.<br />
 
Die im Rahmen der &ouml;ffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abw&auml;gung der &ouml;ffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gem&auml;&szlig; Anlagen Nr. 4 und Nr. 5 beschieden.<br />
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Der Bebauungsplan Nr. 0319-02 &bdquo;Sonnenrain Teilbereich 1&quot; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom B&uuml;ro Krischpartner, T&uuml;bingen im M&nbsp;1:500 vom 20.05.2016 mit Legende und gleich lautend datierter Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht und Textteil.</li>
 
Der Bebauungsplan Nr. 0319-02 &bdquo;Sonnenrain Teilbereich 1&quot; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom B&uuml;ro Krischpartner, T&uuml;bingen im M&nbsp;1:500 vom 20.05.2016 mit Legende und gleich lautend datierter Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht und Textteil.</li>
 
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(einstimmig - 19 -)</p>
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[[Category:Startdate|2016-06-13]]
 
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Aktuelle Version vom 28. Juni 2016, 08:46 Uhr

Sachvortrag:

1. Vorgang

Der Bebauungsplan Nr. 0319-02 "Sonnenrain - Teilbereich 1" beinhaltet die äußere Erschließung des künftigen Wohnbaugebiets Sonnenrain in Hessental, bestehend aus einem Kreisverkehrsknoten an der Bühlertalstraße und dessen Anbindung an die Haller Straße, der Anpassung des Schlichtwegs, einer Lärmschutzanlage und einem Radweg entlang der Bühlertalstraße.

Der Gemeinderat hat am 07.03.2016, § 57, die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 0319-02 "Sonnenrain - Teilbereich 1", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.02.2016 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 16.03.2016 veröffentlicht.

 

2. Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 24.03.2016 bis einschließlich 24.04.2016 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.03.2016.

Von der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt in den Anlagen Nr. 4 "Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB“ und Nr. 5 "Tabelle zur Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB".

 

3. Weiteres Vorgehen

Nach Beschluss der Satzung durch den Gemeinderat wird die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH die Baumaßnahmen zur äußeren Erschließung des Baugebiets Sonnenrain ausschreiben.

Anlage 1: Bebauungsplan Sonnenrain vom 20.05.2016
Anlage 2: Begründung vom 20.05.2016 *
Anlage 3: Textliche Festsetzungen vom 20.05.2016
Anlage 4: Tabelle: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Anlage 5: Tabelle: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlagen Nr. 4 und Nr. 5 beschieden.
     
  2. Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0319-02 „Sonnenrain – Teilbereich 1"
    Der Bebauungsplan Nr. 0319-02 „Sonnenrain Teilbereich 1" wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Krischpartner, Tübingen im M 1:500 vom 20.05.2016 mit Legende und gleich lautend datierter Begründung mit Umweltbericht und Textteil.

(einstimmig - 19 -)

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