§ 106 - Antrag der Breit-Eich-Grundschule Gottwollshausen zur Einführung einer Ganztagesschule in Wahlform zum Schuljahr 2017/2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Baumaßnahmen an der Breit-Eich-Grundschule sind im Zeitplan und werden zu Beginn des Schuljahres 2016/17 abgeschlossen sein. Kleine Restarbeiten erfolgen möglicherweise noch nach Schulbeginn.

Da die räumlichen Voraussetzungen nun gegeben sind, beantragt die Breit-Eich-Grundschule zum Schuljahr 2017/18 die Einführung einer Ganztagsschule in Wahlform.

Mit Beschluss vom 16.07.2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Ganztagsschule an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetz Baden-Württemberg verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen - die Wahlform und die verbindliche Form -, der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers und das Einrichtungsverfahren).

Die Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz bringt Änderungen in der Finanzierung der gesamten Ganztagsbetreuung mit sich. Auf Grundlage des neuen Gesetzes erhalten die Schulen künftig Lehrerwochenstunden auf Gruppenbasis. Des weiteren haben die Schulen die Möglichkeit, bis zu 50 % der Lehrerwochenstundenzuweisung als Mittel für weitere Angebote externer Partner einzusetzen. Für die Aufsicht während der Mittagspause erhalten die Schulen ebenfalls zusätzliche Finanzmittel, um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Der Schulträger ist verantwortlich für die Aufsicht bei der Essensversorgung.

Für Ganztagsschulen nach § 4a SchulG entfällt die Landesförderung von verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung.

Über die gesetzlichen Regelungen und die daraus abgeleiteten kommunalen Regelungen wurde im BSSK 30.06.2014 nö, § 134, ausführlich informiert.

Die Ganztagsschule wird in Wahlform an 4 Tagen x 8 Stunden (7.30 – 15.30 Uhr) beantragt. Prognostiziert werden von der Schulleitung zum Start des Ganztagsbetriebs 3 Ganztagsgruppen (69 Kinder). Die Gesamtschülerzahl beträgt incl. der Außenstelle in Gailenkirchen 227 Kinder. Parallel zum Ganztagsangebot finden bei Bedarf kostenpflichtige Angebote in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr für Kinder statt, die nicht im Ganztagsbetrieb gemeldet werden.
Ein warmes Mittagessen gibt es an der Breit-Eich-Grundschule bereits seit vielen Jahren. Täglich essen aktuell ca. 30 – 40 Kinder. Die Verpflegung und Bewirtschaftung in der neuen Mensa wurde Anfang Mai ausgeschrieben. Eine Vergabe soll voraussichtlich in der Sitzung des Gemeinderats am 22.06.2016 erfolgen.

Gibt es einen Betreuungsbedarf über den (kostenfreien) Ganztag hinaus, wird die Stadt nach den Richtlinien von 2014 ein kostenpflichtiges erweitertes Angebot zur Verfügung stellen.

Die Schule plant eine Monetarisierung von 50 % der Lehrerwochenstunden.

In der Anlage 1 ist das pädagogische Konzept der Schule und in der Anlage 2 eine Kostenaufstellung beigefügt.

Der Elternbeirat wurde zur Antragstellung Ganztagsschule am 29.10.2015 und die Schulkonferenz am 01.12.2015 befragt. Beide Gremien haben einstimmig zugestimmt.

Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs an der Breit-Eich-Grundschule zum Schuljahr 2017/18.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wird über das Vorhaben informiert.

Anlage 1: Pädagogisches Konzept der Schule
Anlage 2: Kostenaufstellung der Breit-Eich-Grundschule als Ganztagesschule nach dem Schulgesetz

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den Grundsatzbeschluss, auch die Grundschulen Zug um Zug zu Ganztagsschulen auszubauen. Er erwähnt außerdem, dass auch die baulichen Anforderungen in der Breit-Eich-Grundschule Gottwollshausen bis Ende 2016 abgeschlossen sein werden.

Schulleiter Walter sieht in dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer Ganztagesgrundschule in offener Form die kontinuierliche Fortführung des bisher Erreichten. Er rechnet zum Start der Ganztagsschule im Schuljahr 2017/2018 mit ca. 60 Kindern, die das Angebot annehmen werden. Vor und nach der eigentlichen Unterrichtszeit gibt es Betreuung, Lernzeit und auch Sport- bzw. Kreativangebote - wie sich dies im Einzelnen entwickeln wird, zeigt der Bedarf.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm weist auf die beiden Säulen „Tageseinrichtung für Kinder“ und „Ganztagsschule“ hin. Diese Einrichtungen sollen bis zu einem Familienzentrum führen. Eine Arbeitsgruppe soll für beide Einrichtungen eine gemeinsame pädagogische Konzeption erarbeiten.

Alle Fraktionen geben zu erkennen, dass die vorgestellte Planung ihre Zustimmung findet. Sie wünschen der Schule einen guten Start und viel Erfolg.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat - -

Dem Antrag der Breit-Eich-Grundschule auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen x 8 Zeitstunden zum Schuljahr 2017/2018 wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Staatlichen Schulamt zu stellen.
(einstimmig - 17 -)

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