§ 77 - Bebauungsplan "Bahnhofsareal Schwäbisch Hall"; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im November 2015 hat der Gemeinderat (§ 277) beschlossen, das Bahnhofsareal auf Grundlage des im städtebaulichen Wettbewerb mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurfs zu entwickeln.

Mit der städtebaulichen Grundidee von sechs nahezu gleich dimensionierten Baufeldern gelingt eine in sich stimmige städtebauliche Lösung. Die Baufelder definieren im Zentrum des Quartiers einen gut proportionierten Quartiersplatz. Die von diesem Platz ausgehenden Straßen stellen eine selbstverständliche Vernetzung mit dem städtebaulichen Kontext her.

Die Verbindung zur Altstadt erfolgt über eine Unterführung, die das Areal über die bestehende Bahnhofstraße direkt mit der Altstadt verbindet. Durch den Einsatz von Öffnungen oder Lichtkuppeln soll Tageslicht in die Unterführung gelangen. Besonders hervorzuheben ist die Vernetzung der Unterführung mit den Zugängen zur geplanten öffentlichen Tiefgarage an der Steinbacher Straße, dem Bahnhof und dem Stadt- und Regionalbus direkt an die Fußwegeverbindung zwischen Bahnhof und Altstadt.

Die Baufelder lassen durch ihre schlüssige Dimensionierung und Möglichkeit zur Parzellierung verschiedene Wohntypologien (vom Townhouse über Baugruppen bis zum Geschosswohnungsbau) zu. Jedes Gebäude verfügt über eine öffentliche und private Seite. Die Höfe sind hinreichend großzügig geschnitten, damit sie allen Bewohnern eine optimale Freiraumversorgung und den Wohnungen im Erdgeschoss eine passable Belichtung und Besonnung versprechen. Es ist eine durchgängige 4-Geschossigkeit vorgesehen.

Das gesamte Quartier ist verkehrsarm gestaltet. Die Parkierung erfolgt über private Tiefgaragen, die sich unter den einzelnen Baublöcken befinden. Diese werden über Zufahrten von den bestehenden Straßen Ritterstraße und Ringstraße erreicht, wodurch der Innenbereich vom Verkehr weitestgehend entlastet wird. Anlieferverkehr ist selbstverständlich möglich. Öffentliche Stellplätze ergänzen das Angebot und liegen in den Randbereichen des Gebietes.

Für das Areal zwischen Steinbacher Straße und Bahnanlage sind verspringende, turmartige Gebäude geplant, für die der Wettbewerbsentwurf eine Geschossigkeit zwischen vier und sechs vorschlägt.

Auf Grundlage des beigefügten städtebaulichen Entwurfs soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Damit ist der städtebauliche Entwurfsprozess noch nicht abgeschlossen, allerdings ist die Eröffnung des Bebauungsplanverfahrens erforderlich für die Ermittlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu erhebenden und ggf. zu berücksichtigenden Belange. Der jetzt aufzustellende Bebauungsplan berücksichtigt die Darstellungen des Flächennutzungsplans.

Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich für die Bebauungsplanaufstellung ist im beiliegenden Lageplan vom 01.04.2016 zum Aufstellungsbeschluss dargestellt. Neben den geplanten Baugebieten nördlich und südlich der Bahnanlage sind die für die Anbindung und äußere Erschließung in Frage kommenden Bereiche an der Einmündung Steinbacher Straße/ Neue Reifensteige und der Einmündung Ringstraße/ Neue Reifensteige erfasst.

Rechtliche Situation:
Für das Plangebiet sind im Flächennutzungsplan (Fortschreibung 7D) Mischgebietsflächen und Verkehrsfläche dargestellt. Somit ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

Planungsziele:
Dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele zu Grunde gelegt:

  • Entwicklung eines Wohngebiets auf Basis des städtebaulichen Vorentwurfs des Planungsbüros K9 Architekten GmbH, Freiburg
  • Festsetzung eines Mischgebiets
  • Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen für ein differenziertes Angebot an unterschiedlichen Wohnungsbautypologien
  • Festsetzung öffentlicher Verkehrs- und Grünflächen

Anlage 1: Lageplan mit Geltungsberich vom 01.04.2016
Anlage 2: Städtebaulicher Vorentwurf Bahnhofsareal vom 01.04.2016
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplaln, Fortschreibung 7D
Anlage 4: Übersichtsplan, Lage des Plangebiets

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert den derzeitigen Stand der Planungen: Das Planungsteam steht - Verkehrsplanung, Städtebau- und Grünplanung wurden vergeben. Vorbereitende Untersuchungen sind bereits durchgeführt.

Stadtrat Stein weist darauf hin, dass die Wohnbebauung nördlich der Gleisanlagen (versetzte Häuser) so nicht den Empfehlungen des Preisgerichts entsprechen. Er bittet um Überarbeitung.

Auch Stadträtin Herrmann möchte insbesondere über den Bahnhof und die dazugehörenden Schuppen nochmals diskutieren.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Verkehrserschließung - der Erhalt der Schuppen steht dem entgegen. Die Verwaltung befürwortet den Erhalt der Schuppen nicht. Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion mit der Feststellung, dass es heute lediglich um die Abgrenzung im Vorverfahren geht.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink verspricht, dass Herr Borgards (K9 Architekten) sich nochmals zum städtebaulichen Konzept äußert - hier ist dann genügend Raum, um über die Ausgestaltung der sich nördlich der Bahnlinie befindlichen Häuser zu diskutieren.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall“
Der Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall “ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der städtebauliche Vorentwurf des Planungsbüros K9 Architekten GmbH, Freiburg vom 01.04.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet  Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung  mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnhofsareal Schwäbisch Hall“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 19 -)

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