§ 76 - Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit am Verkehrsknoten K 2576/ Westumfahrung/ Abzweigung Gottwollshausen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hat der Gemeinderat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der K 2576/ Westumfahrung bei der Abzweigung Gottwollshausen/ Wohngebiet Breiteich 172.000 € bewilligt. Dabei kam auch zum Ausdruck, dass die Leistungsfähigkeit dieser Einmündung bereits jetzt in den Spitzenstunden grenzwertig ist und deshalb untersucht werden soll, wie diese mit Blick auf den stark zunehmenden Verkehr verbessert werden kann.

Daraufhin hat der Fachbereich Planen und Bauen für den Verkehrsknoten ein Verkehrsgutachten erstellen lassen, welches sowohl Aussagen zum aktuellen Verkehrsgeschehen als auch zu den neu induzierten Verkehren durch die Wohnbebauung und zu der räumlichen Verteilung dieser Verkehre im vorhandenen Straßennetz beinhaltet. Des weiteren wurde die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens im Bestand und im Planfall (mit geplanter Wohnbebauung) überprüft und eine Aussage getroffen, ab welcher Verkehrsstärke der Knotenpunkt nicht mehr leistungsfähig und eine Veränderung der Verkehrsführung notwendig ist.

Ausgehend von einer Verkehrszählung am 02.02.2016 ergibt sich in der Spitzenstunde von 7.00 bis 8.00 Uhr eine Verkehrsbelastung von 1.530 Kfz und in der Spitzenstunde von 16.00 bis 17.00 Uhr eine Belastung von 1.461 Kfz.

Im Ergebnis bedeutet dies:
Zur morgendlichen Spitzenstunde wird der Knotenpunkt mit der Qualitätsstufe F bewertet. Diese Qualitätsstufe bedeutet, dass der Knotenpunkt überlastet ist. Dies betrifft insbesondere den Verkehr, der von Gottwollshausen bzw. dem Wohngebiet Breiteich kommt und links Richtung Schwäbisch Hall in die Westumfahrung einbiegen muss.

Zur abendlichen Spitzenstunde wird der Knotenpunkt mit der Qualitätsstufe E bewertet. Dies bedeutet, dass die Kapazitätsgrenze erreicht ist und es zu Überstauungen kommt. Auch in diesem Fall ist dafür das Linkseinbiegen aus östlicher Richtung ausschlaggebend. Die übrigen Verkehrsströme werden mit der Qualitätsstufe A und B bewertet.

Die Wartezeiten des Knotenpunktarmes aus östlicher Richtung können sehr hoch werden und die Rückstaus dementsprechend lang.
Im Prognose-Nullfall 2030 ergibt sich zur morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe F.

Fazit:
Der Knotenpunkt ist schon zum Zeitpunkt Anfang Februar 2016 nicht mehr leistungsfähig gewesen. Dementsprechend ist er auch im Prognose-Nullfall 2030 nicht leistungsfähig und wird mit der Qualitätsstufe F bewertet.

Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit (speziell für die Linkseinbieger aus östlicher Richtung) kann nur durch die Planung einer Lichtsignalanlage oder (falls ausreichend Flächen zur Verfügung stehen) durch einen Kreisverkehr erreicht werden.

Aufgrund dieser Sachlage schlägt die Verwaltung vor, statt einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eine vollverkehrsabhängige Signalisierung des Verkehrsknotens durchzuführen. Damit wird das Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses besser erreicht. Die vorhandenen 172.000 € dürften überschlägig auch für eine Vollsignalisierung ausreichen.

Bei der Seitenradarmessung vom 17. - 23.02.2016 hat sich gezeigt, dass die Zahl der über 80 km/h Fahrenden gegenüber der Messung vom 09. - 15.10.2015 von 25.261 Kfz auf 14.814 Kfz zurückgegangen ist. Dies ist nicht zuletzt auf die verstärken Geschwindigkeitskontrollen zurückzuführen, die weiterhin vorgesehen sind. Das Unfallgeschehen ging ebenfalls zurück.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 12.05.2016.

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet von Verkehrszählungen sowie einem Verkehrsgutachten der Firma BrennerPlan GmbH aus Stuttgart; hiernach ist die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrsknotens - insbesondere auch im Hinblick darauf, dass Teile des Baugebiets An der Breiteich III und IV noch nicht bebaut sind - nicht gewährleistet. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum DHH 2016/2017 wurde dem Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage mit 32 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen stattgegeben. Aufgrund der Gefährlichkeit der Einmündung und der hohen Verkehrslast schlägt die Verwaltung vor, eine vollverkehrsabhängige Ampelanlage anzubringen. Hiermit ist ein gefahrloses Einbiegen zu jeder Zeit möglich.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert kurz die Ergebnisse des Gutachtens: Hiernach ist bereits heute zu den Spitzenstunden die Leistungsfähigkeit des Knotens nicht mehr gegeben. In einer Hochrechnung für das Jahr 2030 beträgt die Wartezeit beim Einfahren in die K 2576/ Westumgehung in Richtung Schwäbisch Hall über 13 Minuten. Auch der Planer schlägt eine Lichtsignalanlage bzw. einen Kreisverkehr vor.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Ordnung Gentner wirbt für eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage - mit dieser Maßnahme sind die Gefahren erhöhte Geschwindigkeit und gefährliches Einbiegen beseitigt.

Stadtrat Weber wünscht sich einen großzügigen Kreisverkehr - aber auch eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage ist für ihn eine Alternative.

Stadträtin Jörg-Unfried warnt davor, die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zurückzunehmen, ohne dass der Zeitpunkt der Umsetzung einer Ampelanlage bzw. der Bau eines Kreisverkehrs feststeht. Sie hat sich die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen vorlegen lassen - es hat sich gezeigt, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Einmündung der Breiteichstraße in die K 2576 nicht zurückgegangen sind. Die in der Sitzungsvorlage genannten 14.814 Kfz beziehen sich nur auf gefahrene Geschwindigkeiten zwischen 80 und 90 km/h. Die Geschwindigkeiten zwischen 70 und 80 km/h sowie über 90 km/h sind hierin nicht enthalten. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist, dass die Messstelle verändert wurde.

Stadtrat Baumann favorisiert einen Kreisverkehr entsprechend dem Kreisverkehr Gründle/ Bühlertalstraße. Sollte dies nicht möglich sein, muss auf die Ampellösung zurückgegriffen werden. Bis zum Abschluss der Untersuchungen dieser beiden Maßnahmen soll interimsweise eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert werden.

Stadtrat Neidhardt spricht sich für die Ampellösung aus. Der Bau eines Kreisverkehrs scheidet für ihn aus, da die Westumfahrung aus Gründen des Schallschutzes möglichst optimal in die Landschaft modelliert wurde.

Stadträtin Herrmann sieht nur zwei Möglichkeiten: Ampel oder Kreisverkehr. Auch sie bevorzugt die Lösung des Kreisverkehrs. Sie schlägt vor, man sollte heute auf eine Abstimmung verzichten und bis zur nächsten Sitzung mit dem Landkreis Möglichkeiten der Problemlösung erörtern.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass es der Tatsache entspricht, dass auf der K 2576 zu schnell gefahren wird. Es ist ebenfalls ersichtlich - und so hat es das Verkehrsgutachten gezeigt - dass die Einmündung nicht tauglich ist. Aus beiden Gesichtspunkten heraus ergibt sich Handlungsbedarf - s. E. können dies nur Ampel oder Kreisverkehr sein. Mit einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wird zu schnelles Fahren nicht unterbunden. Er greift den o. g. Vorschlag von Stadtrat Baumann auf.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Aufgrund der Geschwindigkeitsproblematik und der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens werden die beiden Lösungsmöglichkeiten Ampelanlage und Bau eines Kreisverkehrs nebeneinander gestellt und mit Kosten bzw. Folgekosten hinterlegt. Hinsichtlich dieser Lösungsmöglichkeiten erfolgt eine Absprache mit dem Landkreis Schwäbisch Hall.
     
  2. Bis zur Umsetzung einer der o. g. Lösungen wird eine mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert.

(einstimmig - 19 -)

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