9326375/meetingminutes/10628868/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2015|paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
 
F&uuml;r Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen gebildet werden. Dadurch sind diese dann im Folgejahr weiter verf&uuml;gbar. Grunds&auml;tzlich gilt dies f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen bis zur F&auml;lligkeit der letzten Zahlung und f&uuml;r Haushaltsans&auml;tze im Ergebnishaushalt, wenn diese f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden.</p>
 
F&uuml;r Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen gebildet werden. Dadurch sind diese dann im Folgejahr weiter verf&uuml;gbar. Grunds&auml;tzlich gilt dies f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen bis zur F&auml;lligkeit der letzten Zahlung und f&uuml;r Haushaltsans&auml;tze im Ergebnishaushalt, wenn diese f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden.</p>
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Bei den Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird unterschieden in:</p>
 
Bei den Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird unterschieden in:</p>
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<u>&Uuml;bertragung von &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;gen:</u><br />
 
<u>&Uuml;bertragung von &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;gen:</u><br />
Bei den so genannten &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;gen handelt es sich um bereits bewirtschaftete Haushaltsmittel. Durch die Auftragsvergaben wurden bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr Verpflichtungen eingegangen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen f&uuml;hren. In der Finanzsoftware sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene&ldquo; Auftr&auml;ge angelegt. Die Leistungserbringung bzw. die Abrechnung dieser beauftragten Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;ge im Folgejahr dann zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese ins Jahr 2015 zu &uuml;bertragen.</p>
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Bei den sogenannten &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;gen handelt es sich um bereits bewirtschaftete Haushaltsmittel. Durch die Auftragsvergaben wurden bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr Verpflichtungen eingegangen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen f&uuml;hren. In der Finanzsoftware sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene&ldquo; Auftr&auml;ge angelegt. Die Leistungserbringung bzw. die Abrechnung dieser beauftragten Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese &bdquo;offenen&ldquo; Auftr&auml;ge im Folgejahr dann zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese ins Jahr 2015 zu &uuml;bertragen.</p>
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<u>&Uuml;bertragung von noch nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmitteln:</u><br />
 
<u>&Uuml;bertragung von noch nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmitteln:</u><br />
 
Liegen noch keine verpflichtende Rechtsgesch&auml;fte vor &ndash; es ist also noch keine Bewirtschaftungsentscheidung erfolgt und noch keine Verpflichtung eingegangen worden -, dann k&ouml;nnen diese Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Die &Uuml;bertragung ist in diesen F&auml;llen von dem nach der Zust&auml;ndigkeit der st&auml;dtischen Hauptsatzung zust&auml;ndigen Organ zu beschlie&szlig;en.</p>
 
Liegen noch keine verpflichtende Rechtsgesch&auml;fte vor &ndash; es ist also noch keine Bewirtschaftungsentscheidung erfolgt und noch keine Verpflichtung eingegangen worden -, dann k&ouml;nnen diese Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Die &Uuml;bertragung ist in diesen F&auml;llen von dem nach der Zust&auml;ndigkeit der st&auml;dtischen Hauptsatzung zust&auml;ndigen Organ zu beschlie&szlig;en.</p>
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<p align="justify">
 
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2015 Erm&auml;chtigungen in H&ouml;he von 2.881.119,33 &euro; gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
 
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2015 Erm&auml;chtigungen in H&ouml;he von 2.881.119,33 &euro; gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" height="223" width="708">
+
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" style="width: 700px" width="605">
+
<tr>
+
<td>
+
&nbsp;</td>
+
<td>
+
<p align="JUSTIFY">
+
<strong>Offene Auftr&auml;ge</strong></p>
+
</td>
+
<tr>
<td>
+
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="justify">
<strong>&Uuml;bertrag Verf&uuml;gungsmittel</strong></p>
+
&nbsp;</p>
</td>
+
</td>
<td>
+
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="center">
<strong>Gesamt</strong></p>
+
<strong>Offene Auftr&auml;ge</strong></p>
<p align="JUSTIFY">
+
</td>
&nbsp;</p>
+
<td>
</td>
+
<p align="center">
</tr>
+
<strong>&Uuml;bertrag</strong><br />
<tr>
+
<strong>Verf&uuml;gungsmittel</strong></p>
<td>
+
</td>
<p align="JUSTIFY">
+
<td>
<strong>Finanzhaushalt</strong></p>
+
<p align="center">
</td>
+
<strong>Gesamt</strong></p>
<td>
+
</td>
<p align="RIGHT">
+
</tr>
5.117,74 &euro;</p>
+
<tr>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="justify">
<p align="RIGHT">
+
<strong>Finanzhaushalt</strong></p>
2.747.000,00 &euro;</p>
+
</td>
</td>
+
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<td>
+
<p align="right">
<p align="RIGHT">
+
5.117,74 &euro;</p>
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+
</td>
</td>
+
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+
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+
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+
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+
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+
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<p align="justify">
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<strong>Ergebnishaushalt</strong></p>
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+
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+
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+
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Eine detaillierte Darstellung der Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen sind als Anlagen beigef&uuml;gt.</p>
 
Eine detaillierte Darstellung der Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen sind als Anlagen beigef&uuml;gt.</p>
 
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Anlage 2: [[Media:86-16_A2.pdf{{!}}&Uuml;bertragung offene Auftr&auml;ge]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:86-16_A2.pdf{{!}}&Uuml;bertragung offene Auftr&auml;ge]]</p>
 
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Der Bildung der dargestellten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen, im Einzelnen dargestellt in der Anlage 1 (Verf&uuml;gungserm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen) und der Anlage 2 (&Uuml;bertagung offener Auftr&auml;ge) wird zugestimmt.</p>
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Der Bildung der dargestellten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen, im Einzelnen dargestellt in der Anlage 1 (Verf&uuml;gungserm&auml;chtigung).<br />
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[[Category:Startdate|2016-03-07]]
 
[[Category:Startdate|2016-03-07]]

Aktuelle Version vom 20. April 2016, 14:58 Uhr

Sachvortrag:

Für Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO Ermächtigungsübertragungen gebildet werden. Dadurch sind diese dann im Folgejahr weiter verfügbar. Grundsätzlich gilt dies für investive Maßnahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung und für Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt, wenn diese für übertragbar erklärt werden.

Bei den Ermächtigungsübertragungen wird unterschieden in:

Übertragung von „offenen“ Aufträgen:
Bei den sogenannten „offenen“ Aufträgen handelt es sich um bereits bewirtschaftete Haushaltsmittel. Durch die Auftragsvergaben wurden bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr Verpflichtungen eingegangen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen führen. In der Finanzsoftware sind diese Fälle als „offene“ Aufträge angelegt. Die Leistungserbringung bzw. die Abrechnung dieser beauftragten Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese „offenen“ Aufträge im Folgejahr dann zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese ins Jahr 2015 zu übertragen.

Übertragung von noch nicht bewirtschafteten Verfügungsmitteln:
Liegen noch keine verpflichtende Rechtsgeschäfte vor – es ist also noch keine Bewirtschaftungsentscheidung erfolgt und noch keine Verpflichtung eingegangen worden -, dann können diese Haushaltsansätze ganz oder teilweise ins Folgejahr übertragen werden. Die Übertragung ist in diesen Fällen von dem nach der Zuständigkeit der städtischen Hauptsatzung zuständigen Organ zu beschließen.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2015 Ermächtigungen in Höhe von 2.881.119,33 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

Übertrag
Verfügungsmittel

Gesamt

Finanzhaushalt

5.117,74 €

2.747.000,00 €

2.752.117,74 €

Ergebnishaushalt

49.001,59 €

80.000,00 €

129.001,59 €

Gesamt:

54.119,33 €

2.827.000,00 €

2.881.119,33 €

Eine detaillierte Darstellung der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen beigefügt.

Anlage 1: Verfügungsermächtigungsübertragungen
Anlage 2: Übertragung offene Aufträge

Beschluss:

Der Bildung der dargestellten Ermächtigungsübertragungen, im Einzelnen dargestellt in der Anlage 1 (Verfügungsermächtigung).
(einstimmig - 32 -)

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