§ 57 - Bebauungsplan "Sonnenrain", Hessental; a) Änderung und Teilung des Verfahrensgebiets; b)Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Sonnenrain - Teilbereich 1" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 18.05.2015, § 118 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0319-01 „Sonnenrain“ auf Grundlage des weiterentwickelten städtebaulichen Ent­wurfs des Planungsbüros Schüler Architekten gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit amtlicher Bekanntmachung vom 18.09.2015 wurde die Öffentlichkeit zu einer Infor­mationsveranstaltung am 24.09.2015 in den Räumen der Feuerwache Ost eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die Wertung der Stellung­nahmen ist in Anlage 5 "Tabelle: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB“ dargestellt.

2. Frühzeitige Behördenbeteiligung
Mit Schreiben vom 26.08.2015 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt in der An­lage 6 „Tabelle: Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB“.

Änderung und Teilung des Verfahrensgebiets
Im Laufe der Bebauungsplanbearbeitung und nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deutlich, dass insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Berücksichti­gung der Umweltbelange einen zusätzlichen Bearbeitungszeitraum erfordern, da im Plangebiet vorhandene Arten und Lebensräume noch über eine vollständige Vegetati­onsperiode erfasst bzw. nacherhoben werden müssen, bevor abschließend alle erforder­lichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden können. Weiterhin werden das Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart (LAD) archäologische Voruntersu­chungen zur Erkundung potentieller Kulturdenkmale sowie eine Spezialfirma Sondierun­gen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit durchführen.

In Abstimmung mit den Fachbehörden des Landratsamtes wurde hingegen festgestellt, dass die Anlagen der äußeren Erschließung - Kreisverkehr an der Bühlertalstraße, Lärm­schutzwall und Radweg - nicht oder nur geringfügig von diesen Belangen betroffen sind. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, um wie geplant im Herbst 2016 mit der äuße­ren Erschließung des Baugebiets Sonnenrain beginnen zu können, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0319-01 „Sonnenrain“ zu teilen und zunächst den bereits fer­tiggestellten Entwurf des Teilbereichs 1 mit der äußeren Erschließung zu beschließen und für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Sollten in diesem Zeitraum keine Stellungnahmen eingehen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, könnten an­schließend der Satzungsbeschluss gefasst und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden.

Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 0319-01  „Sonnenrain - Teilbereich 2“ sowie die Erschließungsplanung sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, so dass im Frühjahr 2017 mit der inneren Erschließung des Baugebiets begonnen werden kann.

Außer den im Teilbereich 1 festgesetzten Verkehrsflächen soll der Bereich südlich der Bühlertalstraße aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen wer­den, da nach abschließender Festlegung der Anbindung des Sonnenrains kein weiteres Planerfordernis besteht. Sollte dieses zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, könnte ein separates Verfahren durchgeführt werden.

Anlage 1: Übersichtsplan mit städtebaulichem Rahmenplan und Abgrenzung der Teilbereiche vom 15.02.2016
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-02 "Sonnenrain Teilbereich 1“ vom 15.02.2016, DIN A3
Anlage 3: Entwurf der textlichen Festsetzungen vom 15.02.2016
Anlage 4: Entwurf der Begründung vom 15.02.2016
Anlage 4.1: Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (faktorgrün, Freiburg)
Anlage 4.2: Städtebaulicher Rahmenplan (Thomas Schüler, Düsseldorf; faktorgrün, Freiburg)
Anlage 4.3: Verkehrsprognose (rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Schwäbisch Hall)
Anlage 4.4: Geotechnischer Bericht (Bauer/Renk-Kolozsvari, Crailsheim) / Geotechnische Untersuchung: Lagepläne 1 , Lagepläne 2
Anlage 4.5: Verkehrsuntersuchung (BIT Ingenieure, Öhringen)
Anlage 5: Tabelle: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Anlage 6: Tabelle: Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Beschluss:

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 0319-01 „Sonnenrain“ wird gemäß dem Übersichtsplan vom 15.02.2016 geändert und in einen Teilbereich 1 und einen Teilbereich 2 geteilt.
  2. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.
  3. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-02 „Sonnenrain - Teilbereich 1“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.02.2016, wird zugestimmt.
  4. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-02 "Sonnenrain - Teilbereich 1" einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.02.2016, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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