§ 55 - a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2019; hier: Verabschiedung des Haushalts/ b) Anpassung der Globalmietverträge zwischen der Hospitalstiftung und der GWG (öffentlich)

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Sachvortrag:

zu a)

Der Haushaltsplan 2016 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist wurde am 17. Februar 2016 im Gemeinderat öffentlich eingebracht und durch die Verwaltung erläutert. Anträge liegen keine vor.

Die Hospitalstiftung finanziert über den Ergebnishaushalt Zuschüsse in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Soziales und Senioren. Der größte Anteil daran hat der Abmangel der Unterstiftung Fachhochschule (- 271,80 T€), der Abmangel und die kalk. Mietermäßigung der Seniorenwohnheime (- 267,60 T€), sowie der Abmangel der Sonstigen Sozialen Hilfen (insbes. Haller Gutscheinheft), der Mobilen Jugendarbeit und der Sozialen Gruppenarbeit (insgesamt: - 175,90 T€). Im Wesentlichen stehen dafür die Erträge aus dem Gebäudemanagement (+ 698,60 T€) zur Verfügung.

Insgesamt wird im Ergebnishaushalt mit Erträgen von 5.383.677 € und Aufwendungen von 5.408.044 € gerechnet. Die Ergebnisse der Hospitalstiftung werden durch die anhaltende Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten belastet. Das Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2016 wird daher mit einem Fehlbetrag in Höhe von -24.367 € veranschlagt.

Der Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm sind im wesentlichen dadurch geprägt, dass die Sanierung sowie der Neubau von hospitalischen Mietwohnanlagen, auch seniorengerecht, fortgeführt wird.

Für die geplante Campus-Erweiterung sind über den Finanzplanungszeitraum insgesamt 10 Mio. € eingeplant. Der Ansatz im Jahr 2016 in Höhe von 2 Mio. € soll im wesentlichen über den städtischen Zuschuss von noch 1,8 Mio. € finanziert werden. Für die Finanzierung der Folgejahre sind in Höhe der Haushaltsansätze Darlehensaufnahmen vorgesehen. Bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung mit dem Land wird die Maßnahme mit einem Sperrvermerk versehen.
Für den Umbau der Jugendherberge wurden im Jahr 2016 2,2 Mio. € neu veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über einen Baukostenzuschuss des Jugendherbergswerk in Höhe von 400 T€, als Zuschuss gewährte Architektenleistungen der Stadt sowie ein Kapitalmarktdarlehen. Diese Investition trägt sich durch entsprechende Mieterhöhungen.

Die geplanten investiven Auszahlungen betragen insgesamt 8.725.000 €. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für die geplanten Investitionen sind im Haushaltsplan mit 3.739.980 € veranschlagt. Aus dem Jahr 2015 besteht noch eine Kreditermächtigung in Höhe von 3.920.120 €.

 

Stadtrat Kaiser stellt fest, dass sich die Schulden anders als geplant entwickelt haben. 2011 ging man von einer Absenkung auf 3 Mio. € aus; der jetzige Stand beläuft sich auf 14,5 Mio. €. Dieser Anstieg ist jedoch aufgrund neuer Aufgaben im Wohnungsbau, der Integration von Migrantinnen und Migranten usw. berechtigt. Er kündigt an, diesen Schuldenstand übergangsweise für verantwortbar zu halten, er wird jedoch die aktuelle Entwicklung im Blick behalten. Hinsichtlich der Streichung der Ausbildungskapazitäten beim Forstwesen bittet Stadtrat Kaiser um eine Gegenüberstellung der Einsparungen zu den bisherigen Ausbildungskosten. Er weist außerdem darauf hin, dass die Erweiterung des Campus zurecht mit einem Sperrvermerk versehen ist. Er hält den Bau dieser Bildungseinrichtungen für eine Aufgabe des Landes.
Abschießend lobt Stadtrat Kaiser das finanzielle Engagement der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für den sozialen Frieden ist der Stadt.

Stadtrat Feucht lobt die Erfolgsgeschichte der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist. Auch er hat festgestellt, dass die Schulden bis 2019 steigen; Grund hierfür ist die Investition im Sozialen Wohnungsbau. Auch er erwartet ab 2019 eine Konsolidierung des Haushalts.

 

zu b)

Im Globalmietvertrag zwischen der Hospitalstiftung und der GWG war im Jahr 2015 eine Jahresmiete in Höhe von 2.800.000 € vereinbart.

Die Mietpauschale wurde im 5. Nachtrag zum Mietvertrag vom 19.12.2012 für das Jahr 2016 auf 2.855.000 € angepasst. Die Anpassung resultiert aus Mieterhöhungen, die die GWG im Jahr 2015 durchgeführt hat und aus der Vermietung des neu erstellten Gebäudes Aschenhausweg 43, das zum 15.01.2016 erstmals bezogen werden konnte. Andererseits musste berücksichtigt werden, dass freiwerdende Wohnungen in der Stadtheide aufgrund der bevorstehenden Sanierungen der Objekte momentan nicht mehr für eine Vermietung zur Verfügung stehen, was zu einer Reduzierung der Globalmiete führte.

Für die Globalanmietung der drei gastronomischen Einrichtungen (Bahnhofstraße 5/7 - Cafe Ableitner, Gelbinger Gasse 47 - Gräterhaus, Untere Herrngasse 1 - Schuhbäck) war 2015 eine Jahresmiete von 50.000 € netto vereinbart. Im Jahr 2016 ist keine Anpassung der Globalmiete vorgesehen.
Bei der Vermietung der gastronomischen Einrichtungen ist gemäß § 9 Umsatzsteuergesetz (UStG) optiert worden, d. h. dass neben der Nettomietzahlung auch Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen ist, somit für das Jahr 2016  59.500 €.
Die Globalmieten werden in monatlichen Teilbeträgen von der GWG an die Hospitalstiftung entrichtet.

Beschluss:

zu a)

  1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2016 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ wird zugestimmt.
  2. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2019 wird zugestimmt.

(einstimmig - 32 -)

 

zu b)

Von der Anpassung der Globalmiete zwischen dem Hospital und der GWG wird Kenntnis genommen.
(einstimmig - 32 -)

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