9326375/meetingminutes/10628750/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragt, das Thema &bdquo;Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheides zum Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater&ldquo; auf die Tagesordnung der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung sind nun nach der &ouml;ffentlichen Vorstellung der Alternativen und der Bewertung durch ein Gremium von Sachverst&auml;ndigen alle Informationen f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung zug&auml;nglich. Die SPD-Fraktion h&auml;lt es f&uuml;r die Akzeptanz dieses Projektes notwendig, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger entscheiden k&ouml;nnen, ob die &bdquo;Stadt&ldquo; - wie von Experten vorgeschlagen - eine neue Spielst&auml;tte auf dem Unterw&ouml;hrd bauen soll.</p>
 
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragt, das Thema &bdquo;Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheides zum Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater&ldquo; auf die Tagesordnung der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung sind nun nach der &ouml;ffentlichen Vorstellung der Alternativen und der Bewertung durch ein Gremium von Sachverst&auml;ndigen alle Informationen f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung zug&auml;nglich. Die SPD-Fraktion h&auml;lt es f&uuml;r die Akzeptanz dieses Projektes notwendig, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger entscheiden k&ouml;nnen, ob die &bdquo;Stadt&ldquo; - wie von Experten vorgeschlagen - eine neue Spielst&auml;tte auf dem Unterw&ouml;hrd bauen soll.</p>
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Auf Bitte der Verwaltung, den Antrag so zu pr&auml;zisieren, dass die Gemeinder&auml;te klar und deutlich wissen, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll, da die Fragestellung im B&uuml;rgerentscheid nach &sect; 52 Abs.2 Satz 1 und 2 KommWO mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortbar sein muss, hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 16.02.2016 mitgeteilt, dass Sie ihren Antrag auf folgende Fragestellung pr&auml;zisieren m&ouml;chte:</p>
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Auf Bitte der Verwaltung, den Antrag so zu pr&auml;zisieren, dass die Gemeinder&auml;te klar und deutlich wissen, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll, da die Fragestellung im B&uuml;rgerentscheid nach &sect; 52 Abs.2 Satz 1 und 2 KommWO mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortbar sein muss, hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 16.02.2016 mitgeteilt, dass sie ihren Antrag auf folgende Fragestellung pr&auml;zisieren m&ouml;chte:</p>
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&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;</p>
 
&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;</p>
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Die Fragestellung soll nach R&uuml;ckfrage beim Fraktionsvorsitzenden nur die Neubauplanungen umfassen. Die so genannte Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters soll nicht Gegenstand der Fragestellung sein.</p>
 
Die Fragestellung soll nach R&uuml;ckfrage beim Fraktionsvorsitzenden nur die Neubauplanungen umfassen. Die so genannte Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters soll nicht Gegenstand der Fragestellung sein.</p>
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Die Voraussetzungen eines Beschlusses des Gemeinderates f&uuml;r einen B&uuml;rgerentscheid sind in &sect; 21 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Demnach kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschlie&szlig;en, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, f&uuml;r die der Gemeinderat zust&auml;ndig ist, der Entscheidung der B&uuml;rger unterstellt wird. Bei dieser geforderten qualifizierten Mehrheit (siehe &sect; 4 GemO) wird auch die B&uuml;rgermeisterin/der B&uuml;rgermeister mitgez&auml;hlt. Der Antrag m&uuml;sste somit mit 24 Ja-Stimmen bef&uuml;rwortet werden. Ein B&uuml;rgerentscheid ist g&uuml;ltig entschieden, wenn er mit der Mehrheit der g&uuml;ltigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigen betr&auml;gt. Nach derzeitigem Stand w&auml;re diese Mehrheit bei ca. 5.650 Stimmen (ca. 28.250 Wahlberechtigte) erreicht. Die Fragestellung muss hinreichend pr&auml;zisiert sein, so dass der Gemeinderat klar und deutlich wei&szlig;, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll. Die Angelegenheit muss so klar umrissen sein, dass es bei der konkreten Formulierung auf dem Stimmzettel zu keinen Meinungsverschiedenheiten mehr &uuml;ber deren Auslegung kommen kann.<br />
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Die Voraussetzungen eines Beschlusses des Gemeinderates f&uuml;r einen B&uuml;rgerentscheid sind in &sect; 21 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Demnach kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschlie&szlig;en, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, f&uuml;r die der Gemeinderat zust&auml;ndig ist, der Entscheidung der B&uuml;rger unterstellt wird. Bei dieser geforderten qualifizierten Mehrheit (siehe &sect; 4 GemO) wird auch die B&uuml;rgermeisterin/ der B&uuml;rgermeister mitgez&auml;hlt. Der Antrag m&uuml;sste somit mit 24 Ja-Stimmen bef&uuml;rwortet werden. Ein B&uuml;rgerentscheid ist g&uuml;ltig entschieden, wenn er mit der Mehrheit der g&uuml;ltigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigen betr&auml;gt. Nach derzeitigem Stand w&auml;re diese Mehrheit bei ca. 5.650 Stimmen (ca. 28.250 Wahlberechtigte) erreicht. Die Fragestellung muss hinreichend pr&auml;zisiert sein, so dass der Gemeinderat klar und deutlich wei&szlig;, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll. Die Angelegenheit muss so klar umrissen sein, dass es bei der konkreten Formulierung auf dem Stimmzettel zu keinen Meinungsverschiedenheiten mehr &uuml;ber deren Auslegung kommen kann.<br />
Problematisch erscheint jedoch, inwieweit der von der SPD-Fraktion formulierte Antrag den &uuml;brigen Voraussetzungen des &sect; 21 GemO entspricht. Die Stadt Schw&auml;bisch Hall ist nach bisheriger Beschlussfassung nicht Bauherr der zweiten Spielst&auml;tte. Nach der derzeitigen Beschlussfassung soll die Bauherreneigenschaft bei den Freilichtspielen e. V. liegen und diese gem&auml;&szlig; Haushaltsplan (Seite 271; Entwurf Haushaltsplan Seite 269) einen Zuschuss in H&ouml;he von insgesamt 4 Millionen Euro f&uuml;r die Errichtung der zweiten Spielst&auml;tte erhalten. Wenn die Stadt Schw&auml;bisch Hall nicht Bauherr ist, f&auml;llt die Entscheidung &uuml;ber die Bauantragstellung f&uuml;r eine zweite Spielst&auml;tte f&ouml;rmlich nicht in die Zust&auml;ndigkeit der Stadt. Der von der SPD-Fraktion angestrebte B&uuml;rgerentscheid w&auml;re somit in der beantragten Form, mangels Zust&auml;ndigkeit der Gemeinde, nicht zul&auml;ssig. Ein B&uuml;rgerentscheid kann auch nicht &uuml;ber den Umweg der Baugenehmigung herbeigef&uuml;hrt werden. Gem&auml;&szlig; &sect; 21 Absatz 1 GemO ist ein B&uuml;rgerentscheid nur &uuml;ber Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden zul&auml;ssig. Der Ausschlusskatalog des &sect; 21 Absatz 2 Ziffer 1 GemO regelt ausdr&uuml;cklich, dass &uuml;ber Weisungsaufgaben ein B&uuml;rgerentscheid nicht stattfindet. Die Aufgaben der Baurechtsbeh&ouml;rde sind Weisungsaufgaben im Sinne des Gesetzes und k&ouml;nnen somit nicht einem B&uuml;rgerentscheid unterworfen werden. Ebenfalls nicht zul&auml;ssig ist es, die Bewilligung des Zuschusses an die Freilichtspiele f&uuml;r den Bau der 2. Spielst&auml;tte einem B&uuml;rgerentscheid zu unterstellen. Gem&auml;&szlig; &sect; 21 Abs. 2 Ziffer 4 GemO darf &uuml;ber die Haushaltssatzung kein B&uuml;rgerentscheid stattfinden. Dies bezieht sich auch auf die Beschl&uuml;sse f&uuml;r den Vollzug des Haushaltsplanes. Im Kommentar zur Gemeindeordnung von Aker/Hafner/Notheis zu &sect; 21&nbsp; hei&szlig;t es: &bdquo;&sect; 21 Absatz 2 Nr. 4 schlie&szlig;t auch (erst recht) einen B&uuml;rgerentscheid aus, der sich gegen eine Beschlussfassung des Gemeinderats zur Bewilligung einzelner Ausgaben aufgrund des Haushaltsplanes richtet.&ldquo; Die Kommentierung st&uuml;tzt sich auf ein Urteil der Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.11.1983, das u. a. folgende Feststellung enth&auml;lt: &bdquo;Kann aber nach den Vorstellungen des Landesgesetzgebers bereits nicht der gesamte Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, Gegenstand eines B&uuml;rgerentscheids sein, so muss dies erst recht f&uuml;r Beschlussfassungen gelten, die lediglich die konkrete Bewilligung einzelner Ausgaben auf Grund des Haushaltsplans betreffen.&ldquo;</p>
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Problematisch erscheint jedoch, inwieweit der von der SPD-Fraktion formulierte Antrag den &uuml;brigen Voraussetzungen des &sect; 21 GemO entspricht. Die Stadt Schw&auml;bisch Hall ist nach bisheriger Beschlussfassung nicht Bauherr der zweiten Spielst&auml;tte. Nach der derzeitigen Beschlussfassung soll die Bauherreneigenschaft bei den Freilichtspielen e. V. liegen und diese gem&auml;&szlig; Haushaltsplan (Seite 271; Entwurf Haushaltsplan Seite 269) einen Zuschuss in H&ouml;he von insgesamt 4 Mio. &euro; f&uuml;r die Errichtung der zweiten Spielst&auml;tte erhalten. Wenn die Stadt Schw&auml;bisch Hall nicht Bauherr ist, f&auml;llt die Entscheidung &uuml;ber die Bauantragstellung f&uuml;r eine zweite Spielst&auml;tte f&ouml;rmlich nicht in die Zust&auml;ndigkeit der Stadt. Der von der SPD-Fraktion angestrebte B&uuml;rgerentscheid w&auml;re somit in der beantragten Form, mangels Zust&auml;ndigkeit der Gemeinde, nicht zul&auml;ssig. Ein B&uuml;rgerentscheid kann auch nicht &uuml;ber den Umweg der Baugenehmigung herbeigef&uuml;hrt werden. Gem&auml;&szlig; &sect; 21, Absatz 1 GemO ist ein B&uuml;rgerentscheid nur &uuml;ber Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden zul&auml;ssig. Der Ausschlusskatalog des &sect; 21, Absatz 2, Ziffer 1 GemO regelt ausdr&uuml;cklich, dass &uuml;ber Weisungsaufgaben ein B&uuml;rgerentscheid nicht stattfindet. Die Aufgaben der Baurechtsbeh&ouml;rde sind Weisungsaufgaben im Sinne des Gesetzes und k&ouml;nnen somit nicht einem B&uuml;rgerentscheid unterworfen werden. Ebenfalls nicht zul&auml;ssig ist es, die Bewilligung des Zuschusses an die Freilichtspiele f&uuml;r den Bau der 2. Spielst&auml;tte einem B&uuml;rgerentscheid zu unterstellen. Gem&auml;&szlig; &sect; 21, Abs. 2, Ziffer 4 GemO darf &uuml;ber die Haushaltssatzung kein B&uuml;rgerentscheid stattfinden. Dies bezieht sich auch auf die Beschl&uuml;sse f&uuml;r den Vollzug des Haushaltsplanes. Im Kommentar zur Gemeindeordnung von Aker/Hafner/Notheis zu &sect; 21 hei&szlig;t es: &bdquo;&sect; 21, Absatz 2, Nr. 4 schlie&szlig;t auch (erst recht) einen B&uuml;rgerentscheid aus, der sich gegen eine Beschlussfassung des Gemeinderats zur Bewilligung einzelner Ausgaben aufgrund des Haushaltsplanes richtet.&ldquo; Die Kommentierung st&uuml;tzt sich auf ein Urteil der Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.11.1983, das u. a. folgende Feststellung enth&auml;lt: &bdquo;Kann aber nach den Vorstellungen des Landesgesetzgebers bereits nicht der gesamte Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, Gegenstand eines B&uuml;rgerentscheids sein, so muss dies erst recht f&uuml;r Beschlussfassungen gelten, die lediglich die konkrete Bewilligung einzelner Ausgaben auf Grund des Haushaltsplans betreffen.&ldquo;</p>
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Da der Antrag der SPD-Fraktion somit nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen des &sect; 21 Absatz 1 GemO erf&uuml;llt, ist dieser schon aus rechtlichen Gr&uuml;nden abzulehnen.</p>
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Da der Antrag der SPD-Fraktion somit nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen des &sect; 21, Absatz 1 GemO erf&uuml;llt, ist dieser schon aus rechtlichen Gr&uuml;nden abzulehnen.</p>
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Im &Uuml;brigen vertritt die Verwaltung im Hinblick auf einen B&uuml;rgerentscheid - sofern dieser rechtm&auml;&szlig;ig durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnte - folgende Ansicht: Dieser Antrag wird zum falschen Zeitpunkt, d. h. zu sp&auml;t bzw. zu fr&uuml;h gestellt und sollte auch in Anbetracht der damit verbundenen Kosten (ausgehend von den Ans&auml;tzen der Landtagswahl voraussichtlich ca. 70.000 &euro; plus erheblichem Personaleinsatz im Fachbereich B&uuml;rgerdienste und Ordnung) und des Aufwandes (ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer sind bereits bei der Landtagswahl im M&auml;rz im Einsatz) zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden.</p>
 
Im &Uuml;brigen vertritt die Verwaltung im Hinblick auf einen B&uuml;rgerentscheid - sofern dieser rechtm&auml;&szlig;ig durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnte - folgende Ansicht: Dieser Antrag wird zum falschen Zeitpunkt, d. h. zu sp&auml;t bzw. zu fr&uuml;h gestellt und sollte auch in Anbetracht der damit verbundenen Kosten (ausgehend von den Ans&auml;tzen der Landtagswahl voraussichtlich ca. 70.000 &euro; plus erheblichem Personaleinsatz im Fachbereich B&uuml;rgerdienste und Ordnung) und des Aufwandes (ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer sind bereits bei der Landtagswahl im M&auml;rz im Einsatz) zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden.</p>
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Das Thema und die damit verbundenen Fragestellungen sind so komplex, dass im derzeitigen Stadium ein B&uuml;rgerentscheid mehr Fragen aufwerfen als beantworten w&uuml;rde bzw. die Entscheidungsm&ouml;glichkeiten des Gemeinderates unn&ouml;tig eingeengt werden w&uuml;rde. Insbesondere f&uuml;hrt der beantragte B&uuml;rgerentscheid zu keiner eindeutigen Folgesituation. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet, h&auml;tte dies zur Folge, dass sich neben der Variante der Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters auch noch die M&ouml;glichkeiten eines Neubaus an einem anderen Ort als dem Unterw&ouml;hrd oder ein vollst&auml;ndiger Verzicht auf eine zweite Spielst&auml;tte ergeben w&uuml;rden. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Ja&ldquo; beantwortet, h&auml;tte man immer noch keine Aussage dar&uuml;ber, welche Neubau-Variante von den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern gew&uuml;nscht wird.</p>
 
Das Thema und die damit verbundenen Fragestellungen sind so komplex, dass im derzeitigen Stadium ein B&uuml;rgerentscheid mehr Fragen aufwerfen als beantworten w&uuml;rde bzw. die Entscheidungsm&ouml;glichkeiten des Gemeinderates unn&ouml;tig eingeengt werden w&uuml;rde. Insbesondere f&uuml;hrt der beantragte B&uuml;rgerentscheid zu keiner eindeutigen Folgesituation. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet, h&auml;tte dies zur Folge, dass sich neben der Variante der Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters auch noch die M&ouml;glichkeiten eines Neubaus an einem anderen Ort als dem Unterw&ouml;hrd oder ein vollst&auml;ndiger Verzicht auf eine zweite Spielst&auml;tte ergeben w&uuml;rden. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Ja&ldquo; beantwortet, h&auml;tte man immer noch keine Aussage dar&uuml;ber, welche Neubau-Variante von den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern gew&uuml;nscht wird.</p>
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Aus Sicht der Verwaltung h&auml;tte man die Frage, ob &uuml;berhaupt ein Nachfolgebau oder eine Ert&uuml;chtigung entstehen bzw. durchgef&uuml;hrt werden sollte, im Rahmen eines B&uuml;rger&shy;entscheides entscheiden lassen k&ouml;nnen. Dies h&auml;tte jedoch vor den entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderates erfolgen m&uuml;ssen.</p>
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Einen B&uuml;rgerentscheid im jetzigen Stadium, indem im Gemeinderat weder &uuml;ber die Neubauvarianten noch &uuml;ber die Ert&uuml;chtigung ausgiebig diskutiert wird, geschweige denn einen Beschluss gefasst wurde, ist derzeit nicht opportun. Bisher haben sich weder die B&uuml;rgerinnen/ B&uuml;rger noch der Gemeinderat ausreichend und fundiert mit der Problematik befassen und diese diskutieren k&ouml;nnen. Diese Diskussion soll ja erst jetzt, anhand der Empfehlungen des Fachbeirats, der Stellungnahmen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der wirtschaftlichen und k&uuml;nstlerischen Belange abschlie&szlig;end gef&uuml;hrt werden. Die im Rahmen dieser Diskussion anfallenden Erkenntnisse sollen dann die Grundlage f&uuml;r eine fundierte Entscheidung &uuml;ber den Nachfolgebau/ Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters sein.</p>
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Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides, der so formuliert sein muss, dass die Frage nur mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet werden kann, kann im jetzigen Stadium die Komplexit&auml;t der hier zu ber&uuml;cksichtigenden Fragestellungen und Faktoren nicht vern&uuml;nftig abgefragt und entschieden werden. Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides kann nicht im Gesamten &uuml;ber die einzelnen Varianten eines Neubaus und auch nicht &uuml;ber die Alternative Neubau oder Ert&uuml;chtigung entschieden werden. Die begrenzte Fragestellung zwingt zudem zur Reduktion und somit zu Kompromissen, die zu einer erheblichen Einschr&auml;nkung f&uuml;r die objektive Beurteilung des gesamten Sachverhaltes f&uuml;hren. Objektiv w&auml;re hier nur die Frage &bdquo;Wollen Sie einen Nachfolgebau (evtl. eine bestimmte Variante) oder eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters?&ldquo; Diese Fragestellung ist jedoch nicht zul&auml;ssig. Eine wesentliche Objektivit&auml;tsproblematik kann sich auch daraus ergeben, dass im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides nur &uuml;ber den Neubau als solchen abgestimmt werden soll und somit die Gefahr besteht, dass B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, die &uuml;berhaupt gegen eine 2. Spielst&auml;tte (einschlie&szlig;lich Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters) sind, ihren Willen damit zum Ausdruck bringen, dass sie gegen den Neubau stimmen, obwohl sie vielleicht, wenn sie sich nur zwischen Neubau und Ert&uuml;chtigung entscheiden d&uuml;rften, den Neubau bevorzugen w&uuml;rden. Die gew&auml;hlte Fragestellung birgt deshalb die gro&szlig;e Gefahr einer &bdquo;Verf&auml;lschung&ldquo; des Ergebnisses zu Gunsten der Ert&uuml;chtigung des Globe-Theaters, wenn tats&auml;chlich B&uuml;rgerinnen/ B&uuml;rger mit einem negativen Votum gegen den Neubau nur ihre Ablehnung einer 2. Spielst&auml;tte &uuml;berhaupt zum Ausdruck bringen wollen.</p>
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<p align="justify">
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Die Verwaltung ist zudem der Ansicht, dass sich der Gemeinderat, als gew&auml;hlte Volksvertretung, bei derart komplexen Sachverhalten selbst intensiv mit der Materie befassen und eine entsprechende sachgerechte Entscheidung selbst herbeif&uuml;hren sollte.</p>
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Ferner ist zu beachten, dass bisher weder eine Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange, noch eine eingehende Pr&uuml;fung der baurechtlichen Genehmigungsf&auml;higkeit stattgefunden hat. Da ein B&uuml;rgerentscheid, wie oben ausgef&uuml;hrt, auch erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwendungen verursacht, sollte aus Sicht der Verwaltung die grunds&auml;tzliche Genehmigungsf&auml;higkeit der Alternativen vorher gepr&uuml;ft sein. Es w&auml;re den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern nicht zu erkl&auml;ren, wenn z. B. aufgrund des B&uuml;rgerentscheides die Neubauvariante abgelehnt werden w&uuml;rde und sich dann herausstellen w&uuml;rde, dass die vorgeschlagene Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters nicht genehmigungsf&auml;hig w&auml;re.</p>
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Selbiges gilt f&uuml;r die Kostenkalkulation. Aus heutiger Sicht gibt es keine belastbaren Zahlen, was eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters tats&auml;chlich kosten w&uuml;rde. Die aktuellen Kalkulationen basieren auf der Grundlage der bisher erfolgten Untersuchungen. Die damals beauftragten Gutachter haben aber eindeutig erkl&auml;rt, dass f&uuml;r eine endg&uuml;ltige Kostensch&auml;tzung eine genauere Untersuchung der Statik und der Bausubstanz erfolgen m&uuml;sste, da im Rahmen des bestehenden Auftrags eine vollst&auml;ndige Begutachtung, insbesondere an schwer zug&auml;nglichen Grundelementen, nicht m&ouml;glich war.<br />
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In der Diskussion &uuml;ber die 2. Spielst&auml;tte sollten aus Sicht der Verwaltung auch nicht die W&uuml;nsche der zuk&uuml;nftigen Hauptnutzer, der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall, in Vergessenheit geraten. Der Intendant Herr Biermeier hat im BPA am 01.02.2016 inst&auml;ndig darum gebeten, die Freilichtspiele nicht ihrer Zukunftsf&auml;higkeit zu berauben. Er bat darum, die Freilichtspiele nicht dazu zu zwingen, in einem Bau zu spielen, der nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; ist.</p>
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Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gr&uuml;nden die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion. &nbsp;&nbsp;</p>
 
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Aus Sicht der Verwaltung h&auml;tte man die Frage, ob &uuml;berhaupt ein Nachfolgebau oder eine Ert&uuml;chtigung entstehen bzw. durchgef&uuml;hrt werden sollte, im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides entscheiden lassen k&ouml;nnen. Dies h&auml;tte jedoch vor den entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderates erfolgen m&uuml;ssen.</p>
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Anlage 1: [[Media:39-16_AntragSPD.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 28.01.2016]]<br />
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Anlage 2: [[Media:39-16_1_AntragSPDErg.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 16.02.2016]]</p>
 
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Einen B&uuml;rgerentscheid im jetzigen Stadium, indem im Gemeinderat weder &uuml;ber die Neubauvarianten noch &uuml;ber die Ert&uuml;chtigung ausgiebig diskutiert wird, geschweige denn einen Beschluss gefasst wurde, ist derzeit nicht opportun. Bisher haben sich weder die B&uuml;rgerinnen/B&uuml;rger noch der Gemeinderat ausreichend und fundiert mit der Problematik befassen und diese diskutieren k&ouml;nnen. Diese Diskussion soll ja erst jetzt, anhand der Empfehlungen des Fachbeirats, der Stellungnahmen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der wirtschaftlichen und k&uuml;nstlerischen Belange abschlie&szlig;end gef&uuml;hrt werden. Die im Rahmen dieser Diskussion anfallenden Erkenntnisse sollen dann die Grundlage f&uuml;r eine fundierte Entscheidung &uuml;ber den Nachfolgebau/Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters sein.</p>
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Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides, der ja so formuliert sein muss, dass die Frage nur mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet werden kann, kann im jetzigen Stadium die Komplexit&auml;t der hier zu ber&uuml;cksichtigenden Fragestellungen und Faktoren nicht vern&uuml;nftig abgefragt und entschieden werden. Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides kann nicht im Gesamten &uuml;ber die einzelnen Varianten eines Neubaus und auch nicht &uuml;ber die Alternative Neubau oder Ert&uuml;chtigung entschieden werden. Die begrenzte Fragestellung zwingt zudem zur Reduktion und somit zu Kompromissen, die zu einer erheblichen Einschr&auml;nkung f&uuml;r die objektive Beurteilung des gesamten Sachverhaltes f&uuml;hren. Objektiv w&auml;re hier nur die Frage &bdquo;Wollen Sie einen Nachfolgebau (evtl. eine bestimmte Variante) oder eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters?&ldquo; Diese Fragestellung ist jedoch nicht zul&auml;ssig. Eine wesentliche Objektivit&auml;tsproblematik kann sich auch daraus ergeben, dass im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides ja nur &uuml;ber den Neubau als solchen abgestimmt werden soll und somit die Gefahr besteht, dass B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, die &uuml;berhaupt gegen eine 2. Spielst&auml;tte (einschlie&szlig;lich Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters) sind, ihren Willen damit zum Ausdruck bringen, dass Sie gegen den Neubau stimmen, obwohl sie vielleicht, wenn sie sich nur zwischen Neubau und Ert&uuml;chtigung entscheiden d&uuml;rften, den Neubau bevorzugen w&uuml;rden. Die gew&auml;hlte Fragestellung birgt deshalb die gro&szlig;e Gefahr einer &bdquo;Verf&auml;lschung&ldquo; des Ergebnisses zu Gunsten der Ert&uuml;chtigung des Globe-Theaters, wenn tats&auml;chlich B&uuml;rgerinnen/ B&uuml;rger mit einem negativen Votum gegen den Neubau nur ihre Ablehnung einer 2. Spielst&auml;tte &uuml;berhaupt zum Ausdruck bringen wollen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt aus, dass die von der SPD aufgeworfenen Fragestellungen nicht den formalen Voraussetzungen gem&auml;&szlig; &sect; 21 GemO gen&uuml;gen. Er m&ouml;chte das Thema jedoch nicht hierauf reduzieren, sondern er ist der Meinung, dass die Grundsatzfrage bereits im Gemeinderat vom 28.10.2015 (&sect; 254, Nr. 1) mit einer Gegenstimme entschieden wurde. Aus diesen Gr&uuml;nden ist der beantragte B&uuml;rgerentscheid abzulehnen.</p>
 
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Die Verwaltung ist zudem der Ansicht, dass sich der Gemeinderat, als gew&auml;hlte Volksvertretung, bei derart komplexen Sachverhalten selbst intensiv mit der Materie befassen und eine entsprechende sachgerechte Entscheidung selbst herbeif&uuml;hren sollte.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> richtet seine Worte zun&auml;chst an Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim: Es ist gut und richtig, bei gegenteiliger Meinung, die jeweiligen Positionen mit Entschiedenheit zu vertreten; pers&ouml;nliche Angriffe sollten jedoch auch in der Hitze des Gefechts unterbleiben.<br />
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Die Vorberatungen haben gezeigt, dass es zu wenige Mitglieder im Gemeinderat gibt, die der m&uuml;ndigen B&uuml;rgerschaft die f&uuml;r die Stadt richtige Entscheidung zutrauen. Wenn es gute Gr&uuml;nde f&uuml;r einen Neubau gibt, warum sollte es dann nicht m&ouml;glich sein, die Mehrheit der B&uuml;rgerschaft hiervon zu &uuml;berzeugen? Die in der Sitzungsvorlage vorgetragenen Argumente h&auml;lt Stadtrat Kaiser f&uuml;r nicht &uuml;berzeugend. Er fragt sich auch, warum so verbissen auf eine schnelle Entscheidung gedr&auml;ngt wird. Stadtrat Kaiser und seine Fraktion k&ouml;nnen das Argument der Selbstbesch&auml;digung nicht nachvollziehen - in einer Demokratie ist es keine Selbstbesch&auml;digung, eine so wichtige Entscheidung dem Souver&auml;n zu &uuml;berlassen. Dies wurde auch von der Landesregierung so gesehen, deshalb wurde im Dezember 2015 die Gemeindeordnung entsprechend ge&auml;ndert und die Vorgaben f&uuml;r einen B&uuml;rgerentscheid bzw. f&uuml;r ein B&uuml;rgerbegehren gelockert. Die Abstimmung &uuml;ber den SPD-Antrag stellt einen Gradmesser dar, wie wichtig den anderen Fraktionen die B&uuml;rgerbeteiligung ist.</p>
 
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Ferner ist zu beachten, dass bisher weder eine Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange, noch eine eingehende Pr&uuml;fung der baurechtlichen Genehmigungsf&auml;higkeit stattgefunden hat. Da ein B&uuml;rgerentscheid, wie oben ausgef&uuml;hrt, auch erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwendungen verursacht, sollte aus Sicht der Verwaltung die grunds&auml;tzliche Genehmigungsf&auml;higkeit der Alternativen vorher gepr&uuml;ft sein. Es w&auml;re den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern nicht zu erkl&auml;ren, wenn z. B. aufgrund des B&uuml;rgerentscheides die Neubauvariante abgelehnt werden w&uuml;rde und sich dann herausstellen w&uuml;rde, dass die vorgeschlagene Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters nicht genehmigungsf&auml;hig w&auml;re.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> betont, dass es bei der Frage &bdquo;Theater-Neubau&ldquo; um eine Frage im Normalma&szlig; gehe. Diese Frage sollte direkt im Gemeinderat entschieden werden.</p>
 
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Selbiges gilt f&uuml;r die Kostenkalkulation. Aus heutiger Sicht gibt es keine belastbaren Zahlen, was eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters tats&auml;chlich kosten w&uuml;rde. Die aktuellen Kalkulationen basieren auf der Grundlage der bisher erfolgten Untersuchungen. Die damals beauftragten Gutachter haben aber eindeutig erkl&auml;rt, dass f&uuml;r eine endg&uuml;ltige Kostensch&auml;tzung eine genauere Untersuchung der Statik und der Bausubstanz erfolgen m&uuml;sste, da im Rahmen des bestehenden Auftrags eine vollst&auml;ndige Begutachtung, insbesondere an schwer zug&auml;nglichen Grundelementen, nicht m&ouml;glich war.</p>
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<u>Stadtrat H&auml;rtig</u> erinnert an Willy Brandt: &bdquo;Wir wollen mehr Demokratie wagen!&ldquo;<br />
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Das Thema Theater ist ein &ouml;ffentliches Anliegen; im Geiste ist es das Theater der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger Schw&auml;bisch Halls und sollte auch von diesen entschieden werden.</p>
 
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In der Diskussion &uuml;ber die 2. Spielst&auml;tte sollten aus Sicht der Verwaltung auch nicht die W&uuml;nsche der zuk&uuml;nftigen Hauptnutzer, der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall, in Vergessenheit geraten. Der Intendant Herr Biermeier hat im BPA am 01.02.2016 inst&auml;ndig darum gebeten, die Freilichtspiele nicht ihrer Zukunftsf&auml;higkeit zu berauben. Er bat darum, die Freilichtspiele nicht dazu zu zwingen, in einem Bau zu spielen, der nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; ist.</p>
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> h&auml;lt den SPD-Antrag in der Sache f&uuml;r falsch. Er sieht die repr&auml;sentative Demokratie als einzigen Weg, um auch Minderheiten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Meinung von B&uuml;rgerforen werden meist &uuml;berbewertet, weil sie den Anschein erwecken, die Meinung der Mehrheit der B&uuml;rgerschaft zu vertreten, was aber nicht der Fall ist. Das hier diskutierte Thema ist viel zu komplex um auf eine reine Ja-/ Nein-Frage reduziert zu werden.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried</u> nimmt zur Zul&auml;ssigkeit des B&uuml;rgerentscheids Stellung: Sie bezweifelt die in der Sitzungsvorlage vorgebrachten Argumente. I. E. ist jetzt der richtige Zeitpunkt und auch die Zul&auml;ssigkeit der Fragestellung ist gegeben.</p>
 
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Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gr&uuml;nden die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> ist der Ansicht, dass die repr&auml;sentative Demokratie von ihm verlangt, zu seiner Entscheidung zu stehen. Er macht deutlich, dass das Ergebnis eines B&uuml;rgerentscheids nicht repr&auml;sentativ ist und nicht f&uuml;r die wirkliche Meinung der Bev&ouml;lkerung steht.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:39-16_AntragSPD.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 28.01.2016]]<br />
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> steht zu seiner heftigen Reaktion in der Sitzung des BPA vom 29.02.2016, jedoch ist er der Ansicht, dass durch die &Auml;u&szlig;erungen im Gemeinderat das Organ des Oberb&uuml;rgermeisters in Misskredit gebracht wurde. Zuletzt weist er darauf hin, dass B&uuml;rgerbeteiligung und B&uuml;rgerentscheid genau zu unterscheiden sind: Eine B&uuml;rgerbeteiligung hat es im vorliegenden Thema in einem H&ouml;chstma&szlig; (Beteiligung der Schw&auml;bisch Haller Architekten) gegeben. Er achtet die B&uuml;rgerbeteiligung in hohem Ma&szlig;e, m&ouml;chte hier jedoch seine Entscheidungskompetenz nicht abgeben.<br />
Anlage 2: [[Media:39-16_1_AntragSPDErg.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 16.02.2016]]</p>
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Wie bereits eingangs dargestellt, h&auml;lt er den SPD-Antrag aus formalen Gr&uuml;nden f&uuml;r nicht zul&auml;ssig. Er m&ouml;chte ihn jedoch aus politischem Ermessen zu Abstimmung stellen.</p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
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Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids zum Thema Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater mit der Fragestellung:</p>
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Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids zum Thema Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater mit der Fragestellung: &bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;<br />
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(15 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen)</p>
 
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&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;</p>
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<em>Hinweis: Die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids ist somit <strong>abgelehnt</strong>.<br />
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Zur Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids w&auml;re eine Mehrheit von zwei Drittel (24 Stimmen) notwendig gewesen.</em></p>
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Aktuelle Version vom 20. April 2016, 14:31 Uhr

Sachvortrag:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragt, das Thema „Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides zum Nachfolgebau für das bisherige Globe-Theater“ auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung sind nun nach der öffentlichen Vorstellung der Alternativen und der Bewertung durch ein Gremium von Sachverständigen alle Informationen für die Bevölkerung zugänglich. Die SPD-Fraktion hält es für die Akzeptanz dieses Projektes notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger entscheiden können, ob die „Stadt“ - wie von Experten vorgeschlagen - eine neue Spielstätte auf dem Unterwöhrd bauen soll.

Auf Bitte der Verwaltung, den Antrag so zu präzisieren, dass die Gemeinderäte klar und deutlich wissen, über welche Angelegenheit genau ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll, da die Fragestellung im Bürgerentscheid nach § 52 Abs.2 Satz 1 und 2 KommWO mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortbar sein muss, hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 16.02.2016 mitgeteilt, dass sie ihren Antrag auf folgende Fragestellung präzisieren möchte:

„Soll die zweite Spielstätte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterwöhrd verwirklicht werden?“

Die Fragestellung soll nach Rückfrage beim Fraktionsvorsitzenden nur die Neubauplanungen umfassen. Die so genannte Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters soll nicht Gegenstand der Fragestellung sein.

Die Voraussetzungen eines Beschlusses des Gemeinderates für einen Bürgerentscheid sind in § 21 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Demnach kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird. Bei dieser geforderten qualifizierten Mehrheit (siehe § 4 GemO) wird auch die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister mitgezählt. Der Antrag müsste somit mit 24 Ja-Stimmen befürwortet werden. Ein Bürgerentscheid ist gültig entschieden, wenn er mit der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigen beträgt. Nach derzeitigem Stand wäre diese Mehrheit bei ca. 5.650 Stimmen (ca. 28.250 Wahlberechtigte) erreicht. Die Fragestellung muss hinreichend präzisiert sein, so dass der Gemeinderat klar und deutlich weiß, über welche Angelegenheit genau ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll. Die Angelegenheit muss so klar umrissen sein, dass es bei der konkreten Formulierung auf dem Stimmzettel zu keinen Meinungsverschiedenheiten mehr über deren Auslegung kommen kann.
Problematisch erscheint jedoch, inwieweit der von der SPD-Fraktion formulierte Antrag den übrigen Voraussetzungen des § 21 GemO entspricht. Die Stadt Schwäbisch Hall ist nach bisheriger Beschlussfassung nicht Bauherr der zweiten Spielstätte. Nach der derzeitigen Beschlussfassung soll die Bauherreneigenschaft bei den Freilichtspielen e. V. liegen und diese gemäß Haushaltsplan (Seite 271; Entwurf Haushaltsplan Seite 269) einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 4 Mio. € für die Errichtung der zweiten Spielstätte erhalten. Wenn die Stadt Schwäbisch Hall nicht Bauherr ist, fällt die Entscheidung über die Bauantragstellung für eine zweite Spielstätte förmlich nicht in die Zuständigkeit der Stadt. Der von der SPD-Fraktion angestrebte Bürgerentscheid wäre somit in der beantragten Form, mangels Zuständigkeit der Gemeinde, nicht zulässig. Ein Bürgerentscheid kann auch nicht über den Umweg der Baugenehmigung herbeigeführt werden. Gemäß § 21, Absatz 1 GemO ist ein Bürgerentscheid nur über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden zulässig. Der Ausschlusskatalog des § 21, Absatz 2, Ziffer 1 GemO regelt ausdrücklich, dass über Weisungsaufgaben ein Bürgerentscheid nicht stattfindet. Die Aufgaben der Baurechtsbehörde sind Weisungsaufgaben im Sinne des Gesetzes und können somit nicht einem Bürgerentscheid unterworfen werden. Ebenfalls nicht zulässig ist es, die Bewilligung des Zuschusses an die Freilichtspiele für den Bau der 2. Spielstätte einem Bürgerentscheid zu unterstellen. Gemäß § 21, Abs. 2, Ziffer 4 GemO darf über die Haushaltssatzung kein Bürgerentscheid stattfinden. Dies bezieht sich auch auf die Beschlüsse für den Vollzug des Haushaltsplanes. Im Kommentar zur Gemeindeordnung von Aker/Hafner/Notheis zu § 21 heißt es: „§ 21, Absatz 2, Nr. 4 schließt auch (erst recht) einen Bürgerentscheid aus, der sich gegen eine Beschlussfassung des Gemeinderats zur Bewilligung einzelner Ausgaben aufgrund des Haushaltsplanes richtet.“ Die Kommentierung stützt sich auf ein Urteil der Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.11.1983, das u. a. folgende Feststellung enthält: „Kann aber nach den Vorstellungen des Landesgesetzgebers bereits nicht der gesamte Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, Gegenstand eines Bürgerentscheids sein, so muss dies erst recht für Beschlussfassungen gelten, die lediglich die konkrete Bewilligung einzelner Ausgaben auf Grund des Haushaltsplans betreffen.“

Da der Antrag der SPD-Fraktion somit nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen des § 21, Absatz 1 GemO erfüllt, ist dieser schon aus rechtlichen Gründen abzulehnen.

Im Übrigen vertritt die Verwaltung im Hinblick auf einen Bürgerentscheid - sofern dieser rechtmäßig durchgeführt werden könnte - folgende Ansicht: Dieser Antrag wird zum falschen Zeitpunkt, d. h. zu spät bzw. zu früh gestellt und sollte auch in Anbetracht der damit verbundenen Kosten (ausgehend von den Ansätzen der Landtagswahl voraussichtlich ca. 70.000 € plus erheblichem Personaleinsatz im Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung) und des Aufwandes (ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer sind bereits bei der Landtagswahl im März im Einsatz) zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden.

Das Thema und die damit verbundenen Fragestellungen sind so komplex, dass im derzeitigen Stadium ein Bürgerentscheid mehr Fragen aufwerfen als beantworten würde bzw. die Entscheidungsmöglichkeiten des Gemeinderates unnötig eingeengt werden würde. Insbesondere führt der beantragte Bürgerentscheid zu keiner eindeutigen Folgesituation. Würde der Bürgerentscheid mit „Nein“ beantwortet, hätte dies zur Folge, dass sich neben der Variante der Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters auch noch die Möglichkeiten eines Neubaus an einem anderen Ort als dem Unterwöhrd oder ein vollständiger Verzicht auf eine zweite Spielstätte ergeben würden. Würde der Bürgerentscheid mit „Ja“ beantwortet, hätte man immer noch keine Aussage darüber, welche Neubau-Variante von den Bürgerinnen und Bürgern gewünscht wird.

Aus Sicht der Verwaltung hätte man die Frage, ob überhaupt ein Nachfolgebau oder eine Ertüchtigung entstehen bzw. durchgeführt werden sollte, im Rahmen eines Bürger­entscheides entscheiden lassen können. Dies hätte jedoch vor den entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderates erfolgen müssen.

Einen Bürgerentscheid im jetzigen Stadium, indem im Gemeinderat weder über die Neubauvarianten noch über die Ertüchtigung ausgiebig diskutiert wird, geschweige denn einen Beschluss gefasst wurde, ist derzeit nicht opportun. Bisher haben sich weder die Bürgerinnen/ Bürger noch der Gemeinderat ausreichend und fundiert mit der Problematik befassen und diese diskutieren können. Diese Diskussion soll ja erst jetzt, anhand der Empfehlungen des Fachbeirats, der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der wirtschaftlichen und künstlerischen Belange abschließend geführt werden. Die im Rahmen dieser Diskussion anfallenden Erkenntnisse sollen dann die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über den Nachfolgebau/ Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters sein.

Im Rahmen eines Bürgerentscheides, der so formuliert sein muss, dass die Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann, kann im jetzigen Stadium die Komplexität der hier zu berücksichtigenden Fragestellungen und Faktoren nicht vernünftig abgefragt und entschieden werden. Im Rahmen eines Bürgerentscheides kann nicht im Gesamten über die einzelnen Varianten eines Neubaus und auch nicht über die Alternative Neubau oder Ertüchtigung entschieden werden. Die begrenzte Fragestellung zwingt zudem zur Reduktion und somit zu Kompromissen, die zu einer erheblichen Einschränkung für die objektive Beurteilung des gesamten Sachverhaltes führen. Objektiv wäre hier nur die Frage „Wollen Sie einen Nachfolgebau (evtl. eine bestimmte Variante) oder eine Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters?“ Diese Fragestellung ist jedoch nicht zulässig. Eine wesentliche Objektivitätsproblematik kann sich auch daraus ergeben, dass im Rahmen eines Bürgerentscheides nur über den Neubau als solchen abgestimmt werden soll und somit die Gefahr besteht, dass Bürgerinnen und Bürger, die überhaupt gegen eine 2. Spielstätte (einschließlich Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters) sind, ihren Willen damit zum Ausdruck bringen, dass sie gegen den Neubau stimmen, obwohl sie vielleicht, wenn sie sich nur zwischen Neubau und Ertüchtigung entscheiden dürften, den Neubau bevorzugen würden. Die gewählte Fragestellung birgt deshalb die große Gefahr einer „Verfälschung“ des Ergebnisses zu Gunsten der Ertüchtigung des Globe-Theaters, wenn tatsächlich Bürgerinnen/ Bürger mit einem negativen Votum gegen den Neubau nur ihre Ablehnung einer 2. Spielstätte überhaupt zum Ausdruck bringen wollen.

Die Verwaltung ist zudem der Ansicht, dass sich der Gemeinderat, als gewählte Volksvertretung, bei derart komplexen Sachverhalten selbst intensiv mit der Materie befassen und eine entsprechende sachgerechte Entscheidung selbst herbeiführen sollte.

Ferner ist zu beachten, dass bisher weder eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, noch eine eingehende Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit stattgefunden hat. Da ein Bürgerentscheid, wie oben ausgeführt, auch erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwendungen verursacht, sollte aus Sicht der Verwaltung die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Alternativen vorher geprüft sein. Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären, wenn z. B. aufgrund des Bürgerentscheides die Neubauvariante abgelehnt werden würde und sich dann herausstellen würde, dass die vorgeschlagene Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters nicht genehmigungsfähig wäre.

Selbiges gilt für die Kostenkalkulation. Aus heutiger Sicht gibt es keine belastbaren Zahlen, was eine Ertüchtigung des bestehenden Globe-Theaters tatsächlich kosten würde. Die aktuellen Kalkulationen basieren auf der Grundlage der bisher erfolgten Untersuchungen. Die damals beauftragten Gutachter haben aber eindeutig erklärt, dass für eine endgültige Kostenschätzung eine genauere Untersuchung der Statik und der Bausubstanz erfolgen müsste, da im Rahmen des bestehenden Auftrags eine vollständige Begutachtung, insbesondere an schwer zugänglichen Grundelementen, nicht möglich war.
In der Diskussion über die 2. Spielstätte sollten aus Sicht der Verwaltung auch nicht die Wünsche der zukünftigen Hauptnutzer, der Freilichtspiele Schwäbisch Hall, in Vergessenheit geraten. Der Intendant Herr Biermeier hat im BPA am 01.02.2016 inständig darum gebeten, die Freilichtspiele nicht ihrer Zukunftsfähigkeit zu berauben. Er bat darum, die Freilichtspiele nicht dazu zu zwingen, in einem Bau zu spielen, der nicht mehr zeitgemäß ist.

Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gründen die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion.   

Anlage 1: Antrag der SPD vom 28.01.2016
Anlage 2: Antrag der SPD vom 16.02.2016

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die von der SPD aufgeworfenen Fragestellungen nicht den formalen Voraussetzungen gemäß § 21 GemO genügen. Er möchte das Thema jedoch nicht hierauf reduzieren, sondern er ist der Meinung, dass die Grundsatzfrage bereits im Gemeinderat vom 28.10.2015 (§ 254, Nr. 1) mit einer Gegenstimme entschieden wurde. Aus diesen Gründen ist der beantragte Bürgerentscheid abzulehnen.

Stadtrat Kaiser richtet seine Worte zunächst an Oberbürgermeister Pelgrim: Es ist gut und richtig, bei gegenteiliger Meinung, die jeweiligen Positionen mit Entschiedenheit zu vertreten; persönliche Angriffe sollten jedoch auch in der Hitze des Gefechts unterbleiben.
Die Vorberatungen haben gezeigt, dass es zu wenige Mitglieder im Gemeinderat gibt, die der mündigen Bürgerschaft die für die Stadt richtige Entscheidung zutrauen. Wenn es gute Gründe für einen Neubau gibt, warum sollte es dann nicht möglich sein, die Mehrheit der Bürgerschaft hiervon zu überzeugen? Die in der Sitzungsvorlage vorgetragenen Argumente hält Stadtrat Kaiser für nicht überzeugend. Er fragt sich auch, warum so verbissen auf eine schnelle Entscheidung gedrängt wird. Stadtrat Kaiser und seine Fraktion können das Argument der Selbstbeschädigung nicht nachvollziehen - in einer Demokratie ist es keine Selbstbeschädigung, eine so wichtige Entscheidung dem Souverän zu überlassen. Dies wurde auch von der Landesregierung so gesehen, deshalb wurde im Dezember 2015 die Gemeindeordnung entsprechend geändert und die Vorgaben für einen Bürgerentscheid bzw. für ein Bürgerbegehren gelockert. Die Abstimmung über den SPD-Antrag stellt einen Gradmesser dar, wie wichtig den anderen Fraktionen die Bürgerbeteiligung ist.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt betont, dass es bei der Frage „Theater-Neubau“ um eine Frage im Normalmaß gehe. Diese Frage sollte direkt im Gemeinderat entschieden werden.

Stadtrat Härtig erinnert an Willy Brandt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen!“
Das Thema Theater ist ein öffentliches Anliegen; im Geiste ist es das Theater der Bürgerinnen und Bürger Schwäbisch Halls und sollte auch von diesen entschieden werden.

Stadtrat Preisendanz hält den SPD-Antrag in der Sache für falsch. Er sieht die repräsentative Demokratie als einzigen Weg, um auch Minderheiten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Meinung von Bürgerforen werden meist überbewertet, weil sie den Anschein erwecken, die Meinung der Mehrheit der Bürgerschaft zu vertreten, was aber nicht der Fall ist. Das hier diskutierte Thema ist viel zu komplex um auf eine reine Ja-/ Nein-Frage reduziert zu werden.

Stadträtin Jörg-Unfried nimmt zur Zulässigkeit des Bürgerentscheids Stellung: Sie bezweifelt die in der Sitzungsvorlage vorgebrachten Argumente. I. E. ist jetzt der richtige Zeitpunkt und auch die Zulässigkeit der Fragestellung ist gegeben.

Stadtrat Baumann ist der Ansicht, dass die repräsentative Demokratie von ihm verlangt, zu seiner Entscheidung zu stehen. Er macht deutlich, dass das Ergebnis eines Bürgerentscheids nicht repräsentativ ist und nicht für die wirkliche Meinung der Bevölkerung steht.

Oberbürgermeister Pelgrim steht zu seiner heftigen Reaktion in der Sitzung des BPA vom 29.02.2016, jedoch ist er der Ansicht, dass durch die Äußerungen im Gemeinderat das Organ des Oberbürgermeisters in Misskredit gebracht wurde. Zuletzt weist er darauf hin, dass Bürgerbeteiligung und Bürgerentscheid genau zu unterscheiden sind: Eine Bürgerbeteiligung hat es im vorliegenden Thema in einem Höchstmaß (Beteiligung der Schwäbisch Haller Architekten) gegeben. Er achtet die Bürgerbeteiligung in hohem Maße, möchte hier jedoch seine Entscheidungskompetenz nicht abgeben.
Wie bereits eingangs dargestellt, hält er den SPD-Antrag aus formalen Gründen für nicht zulässig. Er möchte ihn jedoch aus politischem Ermessen zu Abstimmung stellen.

Beschluss:

Durchführung eines Bürgerentscheids zum Thema Nachfolgebau für das bisherige Globe-Theater mit der Fragestellung: „Soll die zweite Spielstätte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterwöhrd verwirklicht werden?“
(15 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen)

Hinweis: Die Durchführung eines Bürgerentscheids ist somit abgelehnt.
Zur Durchführung eines Bürgerentscheids wäre eine Mehrheit von zwei Drittel (24 Stimmen) notwendig gewesen.

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