Regularien/ Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Befangenheit des Vorsitzenden der Freilichtspiele e. V. (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt Oberbürgermeister Pelgrim die Fraktionssprecherin Herrmann, ob ihre Anfrage bezüglich der Befangenheit des Vorsitzenden der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. weiter besteht oder ob sich diese Anfrage durch die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart bzw. des Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich erledigt hat und bittet um kurze Erläuterung.

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich gibt die aufgelegte Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart wider: „Die Rechtsauffassung der Stadt, dass keine Befangenheit vorliegt ist vertretbar, so lange sich der Oberbürgermeister vom Gemeinderat in dieses Gremium entsandt wurde und von Ortskundigen keine vernünftigen Zweifel dagegen erhoben werden.“

Stadträtinnen Jörg-Unfried und Herrmann halten eine Tischvorlage zur Frage der Befangenheit des Oberbürgermeisters für zu kurzfristig. Der Sachverhalt ist komplex und kann in der Kürze der Zeit nicht beurteilt werden.

Stadträtin Herrmann bittet, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der 2. Spielstätte für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2016 zu beraten und zu beschließen.

Dies lehnt Oberbürgermeister Pelgrim ab; er bittet Erste Bürgermeisterin Wilhelm die Sitzungsleitung zu übernehmen. Es soll über seine mögliche Befangenheit hinsichtlich von Fragen der Freilichtspiele gemäß § 18, Abs. 4, Satz 2 entschieden werden.

- Erste Bürgermeisterin Wilhelm übernimmt den Vorsitz; Oberbürgermeister Pelgrim wegen möglicher Befangenheit abgetreten -

Auf die Nachfrage von Erste Bürgermeisterin Wilhelm, ob die Rechtsauffassung des Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich nochmals erläutert werden soll, erfolgen keine Wortmeldungen.

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich erläutert die analoge Anwendung des § 18, Abs. 2, Nr. 2 + 3 auf Abs. 1, Nr. 4 GemO. In ähnlich gelagerten Fällen, z. B. beim Vorsitzenden eines Zweckverbandes, ist durch die Gemeindeordnung klar geregelt, dass die Befangenheit nicht begründet wird, so lange der Bürgermeister vom Gemeinderat in das entsprechende Gremium entsandt wurde.

Stadträtin Jörg-Unfried äußert sich, dass sie gerne die Gelegenheit gehabt hätte, sich ausführlich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Eine Abstimmung aufgrund einer Tischvorlage hält sie für zu tiefst undemokratisch.

Stadträtin Herrmann stellt einen Vertagungsantrag.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm möchte jedoch über den Befangenheitsantrag, welcher der weitergehende Antrag ist, entscheiden lassen. Erste Bürgermeisterin Wilhelm lässt gemäß § 18, Abs. 4, Satz 2 der GemO über folgende Frage abstimmen:

„Sind Sie der Meinung, dass der Oberbürgermeister als 1. Vorsitzender des Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. i. S. d. § 18, Abs. 1, Nr. 4 GemO bei Beschlüssen des Gemeinderats die Freilichtspiele betreffen befangen ist?“
(6 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen; Oberbürgermeister Pelgrim wegen möglicher Befangenheit abgetreten)

Der Gemeinderat hat entschieden, dass bei Oberbürgermeister Pelgrim keine Befangenheit bei Themen die Freilichtspiele betreffend vorliegt.

Stadträtin Herrmann nimmt nach dieser Abstimmung ihren Vertagungsantrag zurück.

Anlage 1: Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anlage 2: Sachverhalt FB Hauptverwaltung an RP
Anlage 3: Stellungnahme RP zur Befangenheit

- Oberbürgermeister Pelgrim übernimmt den Vorsitz -

 

Der am 24.02.2016 durch das Kuratorium der Freilichtspiele neu gewählte Intendant, Herr Christian Doll, stellt sich kurz vor. Eine 2. Spielstätte macht die Freilichtspiele Schwäbisch Hall interessant und eröffnet neue Möglichkeiten. Intendant Doll würde sich sehr freuen, wenn sich der Gemeinderat heute Abend für einen Neubau der 2. Spielstätte für die Freilichtspiele entscheiden würde.

 

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass er den Tagesordnungspunkt 5 (6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sowie 3. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats aufgrund der Änderungen der Gemeindeordnung) von der Tagesordnung nimmt.

Die Sitzungsvorlage „Anpassung der Globalmietverträge zwischen der Hospitalstiftung und der GWG“ wird im Rahmen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2016 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (TOP 4) behandelt.

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