9326375/meetingminutes/10628723/paragraph

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Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> die Fraktionssprecherin Herrmann, ob ihre Anfrage bez&uuml;glich der Befangenheit des Vorsitzenden der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall e. V. weiter besteht oder ob sich diese Anfrage durch die Stellungnahmen des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart bzw. des Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich erledigt hat und bittet um kurze Erl&auml;uterung.</p>
 
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<u>Fachbereichsleiter Hauptverwaltung</u> Wunderlich gibt die aufgelegte Stellungnahme des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart wider: &bdquo;Die Rechtsauffassung der Stadt, dass <strong>keine</strong> Befangenheit vorliegt ist vertretbar, so lange sich der Oberb&uuml;rgermeister vom Gemeinderat in dieses Gremium entsandt wurde und von Ortskundigen keine vern&uuml;nftigen Zweifel dagegen erhoben werden.&ldquo;</p>
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<u>Stadtr&auml;tinnen J&ouml;rg-Unfried und Herrmann</u> halten eine Tischvorlage zur Frage der Befangenheit des Oberb&uuml;rgermeisters f&uuml;r zu kurzfristig. Der Sachverhalt ist komplex und kann in der K&uuml;rze der Zeit nicht beurteilt werden.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> bittet, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der 2. Spielst&auml;tte f&uuml;r die Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall e. V. in der n&auml;chsten Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2016 zu beraten und zu beschlie&szlig;en.</p>
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Dies lehnt <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> ab; er bittet Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm die Sitzungsleitung zu &uuml;bernehmen. Es soll &uuml;ber seine m&ouml;gliche Befangenheit hinsichtlich von Fragen der Freilichtspiele gem&auml;&szlig; &sect; 18, Abs. 4, Satz 2 entschieden werden.</p>
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- Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm &uuml;bernimmt den Vorsitz; Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim wegen m&ouml;glicher Befangenheit abgetreten -</p>
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Auf die Nachfrage von <u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u>, ob die Rechtsauffassung des Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich nochmals erl&auml;utert werden soll, erfolgen keine Wortmeldungen.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich</u> erl&auml;utert die analoge Anwendung des &sect;&nbsp;18, Abs. 2, Nr. 2 + 3 auf Abs. 1, Nr. 4 GemO. In &auml;hnlich gelagerten F&auml;llen, z. B. beim Vorsitzenden eines Zweckverbandes, ist durch die Gemeindeordnung klar geregelt, dass die Befangenheit nicht begr&uuml;ndet wird, so lange der B&uuml;rgermeister vom Gemeinderat in das entsprechende Gremium entsandt wurde.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried</u> &auml;u&szlig;ert sich, dass sie gerne die Gelegenheit gehabt h&auml;tte, sich ausf&uuml;hrlich mit dem Sachverhalt zu besch&auml;ftigen. Eine Abstimmung aufgrund einer Tischvorlage h&auml;lt sie f&uuml;r zu tiefst undemokratisch.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> stellt einen <strong>Vertagungsantrag</strong>.</p>
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> m&ouml;chte jedoch &uuml;ber den Befangenheitsantrag, welcher der weitergehende Antrag ist, entscheiden lassen. Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm l&auml;sst gem&auml;&szlig; &sect; 18, Abs. 4, Satz 2 der GemO &uuml;ber folgende Frage abstimmen:</p>
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&bdquo;Sind Sie der Meinung, dass der Oberb&uuml;rgermeister als 1. Vorsitzender des Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall e. V. i. S. d. &sect; 18, Abs. 1, Nr. 4 GemO bei Beschl&uuml;ssen des Gemeinderats die Freilichtspiele betreffen befangen ist?&ldquo;<br />
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(6 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen; Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim wegen m&ouml;glicher Befangenheit abgetreten)</p>
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Der Gemeinderat hat entschieden, dass bei Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim <strong>keine</strong> Befangenheit bei Themen die Freilichtspiele betreffend vorliegt.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> nimmt nach dieser Abstimmung ihren <strong>Vertagungsantrag zur&uuml;ck</strong>.</p>
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Anlage 1: [[Media:Anfrage_Befangenheit.pdf{{!}}Anfrage Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:Befangenheit_AnlageFB10.pdf{{!}}Sachverhalt FB Hauptverwaltung an RP]]<br />
 
Anlage 2: [[Media:Befangenheit_AnlageFB10.pdf{{!}}Sachverhalt FB Hauptverwaltung an RP]]<br />
 
Anlage 3: [[Media:Befangenheit_RP.pdf{{!}}Stellungnahme RP zur Befangenheit]]</p>
 
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- Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim &uuml;bernimmt den Vorsitz -</p>
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Der am 24.02.2016 durch das Kuratorium der Freilichtspiele neu gew&auml;hlte <u>Intendant, Herr Christian Doll</u>, stellt sich kurz vor. Eine 2. Spielst&auml;tte macht die Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall interessant und er&ouml;ffnet neue M&ouml;glichkeiten. Intendant Doll w&uuml;rde sich sehr freuen, wenn sich der Gemeinderat heute Abend f&uuml;r einen Neubau der 2. Spielst&auml;tte f&uuml;r die Freilichtspiele entscheiden w&uuml;rde.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> gibt bekannt, dass er den Tagesordnungspunkt 5 (6. Satzung zur &Auml;nderung der Hauptsatzung sowie 3. &Auml;nderung der Gesch&auml;ftsordnung des Gemeinderats aufgrund der &Auml;nderungen der Gemeindeordnung) von der Tagesordnung nimmt.</p>
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Die Sitzungsvorlage &bdquo;Anpassung der Globalmietvertr&auml;ge zwischen der Hospitalstiftung und der GWG&ldquo; wird im Rahmen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2016 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (TOP 4) behandelt.</p>
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[[Category:Startdate|2016-03-07]]
 
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Aktuelle Version vom 20. April 2016, 13:25 Uhr

Sachvortrag:

Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt Oberbürgermeister Pelgrim die Fraktionssprecherin Herrmann, ob ihre Anfrage bezüglich der Befangenheit des Vorsitzenden der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. weiter besteht oder ob sich diese Anfrage durch die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart bzw. des Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich erledigt hat und bittet um kurze Erläuterung.

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich gibt die aufgelegte Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart wider: „Die Rechtsauffassung der Stadt, dass keine Befangenheit vorliegt ist vertretbar, so lange sich der Oberbürgermeister vom Gemeinderat in dieses Gremium entsandt wurde und von Ortskundigen keine vernünftigen Zweifel dagegen erhoben werden.“

Stadträtinnen Jörg-Unfried und Herrmann halten eine Tischvorlage zur Frage der Befangenheit des Oberbürgermeisters für zu kurzfristig. Der Sachverhalt ist komplex und kann in der Kürze der Zeit nicht beurteilt werden.

Stadträtin Herrmann bittet, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der 2. Spielstätte für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2016 zu beraten und zu beschließen.

Dies lehnt Oberbürgermeister Pelgrim ab; er bittet Erste Bürgermeisterin Wilhelm die Sitzungsleitung zu übernehmen. Es soll über seine mögliche Befangenheit hinsichtlich von Fragen der Freilichtspiele gemäß § 18, Abs. 4, Satz 2 entschieden werden.

- Erste Bürgermeisterin Wilhelm übernimmt den Vorsitz; Oberbürgermeister Pelgrim wegen möglicher Befangenheit abgetreten -

Auf die Nachfrage von Erste Bürgermeisterin Wilhelm, ob die Rechtsauffassung des Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich nochmals erläutert werden soll, erfolgen keine Wortmeldungen.

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich erläutert die analoge Anwendung des § 18, Abs. 2, Nr. 2 + 3 auf Abs. 1, Nr. 4 GemO. In ähnlich gelagerten Fällen, z. B. beim Vorsitzenden eines Zweckverbandes, ist durch die Gemeindeordnung klar geregelt, dass die Befangenheit nicht begründet wird, so lange der Bürgermeister vom Gemeinderat in das entsprechende Gremium entsandt wurde.

Stadträtin Jörg-Unfried äußert sich, dass sie gerne die Gelegenheit gehabt hätte, sich ausführlich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Eine Abstimmung aufgrund einer Tischvorlage hält sie für zu tiefst undemokratisch.

Stadträtin Herrmann stellt einen Vertagungsantrag.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm möchte jedoch über den Befangenheitsantrag, welcher der weitergehende Antrag ist, entscheiden lassen. Erste Bürgermeisterin Wilhelm lässt gemäß § 18, Abs. 4, Satz 2 der GemO über folgende Frage abstimmen:

„Sind Sie der Meinung, dass der Oberbürgermeister als 1. Vorsitzender des Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. i. S. d. § 18, Abs. 1, Nr. 4 GemO bei Beschlüssen des Gemeinderats die Freilichtspiele betreffen befangen ist?“
(6 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen; Oberbürgermeister Pelgrim wegen möglicher Befangenheit abgetreten)

Der Gemeinderat hat entschieden, dass bei Oberbürgermeister Pelgrim keine Befangenheit bei Themen die Freilichtspiele betreffend vorliegt.

Stadträtin Herrmann nimmt nach dieser Abstimmung ihren Vertagungsantrag zurück.

Anlage 1: Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anlage 2: Sachverhalt FB Hauptverwaltung an RP
Anlage 3: Stellungnahme RP zur Befangenheit

- Oberbürgermeister Pelgrim übernimmt den Vorsitz -

 

Der am 24.02.2016 durch das Kuratorium der Freilichtspiele neu gewählte Intendant, Herr Christian Doll, stellt sich kurz vor. Eine 2. Spielstätte macht die Freilichtspiele Schwäbisch Hall interessant und eröffnet neue Möglichkeiten. Intendant Doll würde sich sehr freuen, wenn sich der Gemeinderat heute Abend für einen Neubau der 2. Spielstätte für die Freilichtspiele entscheiden würde.

 

Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass er den Tagesordnungspunkt 5 (6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sowie 3. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats aufgrund der Änderungen der Gemeindeordnung) von der Tagesordnung nimmt.

Die Sitzungsvorlage „Anpassung der Globalmietverträge zwischen der Hospitalstiftung und der GWG“ wird im Rahmen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2016 der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (TOP 4) behandelt.

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