§ 52/2 - Bürgerfragestunde: 2. Spielstätte der Freilichtspiele Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

2. Ursula Thaidigsmann, Schwäbisch Hall

Frau Thaidigsmann führt aus, dass heute über die 2. Spielstätte der Freilichtspiele entschieden werden soll. Sie fragt, ob die denkmalschutzrechtlichen Fragen geklärt sind und wie verbindlich die Äußerungen des Landesdenkmalamtes sind.

Oberbürgermeister Pelgrim erwidert, dass über die Erarbeitung eines Baugesuchs erst heute entschieden werden soll. Danach können denkmalschutzrechtliche Frage verbindlich beantwortet werden. Es liegt jedoch bereits heute eine Stellungnahme des Landesdenkmalamtes zu den einzelnen Entwürfen vor.

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