§ 38 - Bebauungsplan "Sonnenrain", Hessental; hier: Änderung und Teilung des Verfahrensgebiets, Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sonnenrain, Teilbereich 1" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 18.05.2015, § 118 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0319-01 „Sonnenrain“ auf Grundlage des weiterentwickelten städtebaulichen Ent­wurfs des Planungsbüros Schüler Architekten gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit amtlicher Bekanntmachung vom 18.09.2015 wurde die Öffentlichkeit zu einer Infor­mationsveranstaltung am 24.09.2015 in den Räumen der Feuerwache Ost eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die Wertung der Stellung­nahmen ist in Anlage 5 "Tabelle: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB“ dargestellt.

2. Frühzeitige Behördenbeteiligung
Mit Schreiben vom 26.08.2015 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt in der An­lage 6 „Tabelle: Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB“.

Änderung und Teilung des Verfahrensgebiets
Im Laufe der Bebauungsplanbearbeitung und nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deutlich, dass insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Berücksichti­gung der Umweltbelange einen zusätzlichen Bearbeitungszeitraum erfordern, da im Plangebiet vorhandene Arten und Lebensräume noch über eine vollständige Vegetati­onsperiode erfasst bzw. nacherhoben werden müssen, bevor abschließend alle erforder­lichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden können. Weiterhin werden das Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart (LAD) archäologische Voruntersu­chungen zur Erkundung potentieller Kulturdenkmale sowie eine Spezialfirma Sondierun­gen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit durchführen.

In Abstimmung mit den Fachbehörden des Landratsamtes wurde hingegen festgestellt, dass die Anlagen der äußeren Erschließung - Kreisverkehr an der Bühlertalstraße, Lärm­schutzwall und Radweg - nicht oder nur geringfügig von diesen Belangen betroffen sind. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, um wie geplant im Herbst 2016 mit der äuße­ren Erschließung des Baugebiets Sonnenrain beginnen zu können, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0319-01 „Sonnenrain“ zu teilen und zunächst den bereits fer­tiggestellten Entwurf des Teilbereichs 1 mit der äußeren Erschließung zu beschließen und für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Sollten in diesem Zeitraum keine Stellungnahmen eingehen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, könnten an­schließend der Satzungsbeschluss gefasst und die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden.

Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 0319-01  „Sonnenrain - Teilbereich 2“ sowie die Erschließungsplanung sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, so dass im Frühjahr 2017 mit der inneren Erschließung des Baugebiets begonnen werden kann.

Außer den im Teilbereich 1 festgesetzten Verkehrsflächen soll der Bereich südlich der Bühlertalstraße aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen wer­den, da nach abschließender Festlegung der Anbindung des Sonnenrains kein weiteres Planerfordernis besteht. Sollte dieses zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, könnte ein separates Verfahren durchgeführt werden.

Anlage 1: Übersichtsplan mit städtebaulichem Rahmenplan und Abgrenzung der Teilbereiche vom 15.02.2016
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-02 "Sonnenrain Teilbereich 1“ vom 15.02.2016, DIN A3
Anlage 3: Entwurf der textlichen Festsetzungen vom 15.02.2016
Anlage 4: Entwurf der Begründung vom 15.02.2016
Anlage 4.1: Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (faktorgrün, Freiburg)
Anlage 4.2: Städtebaulicher Rahmenplan (Thomas Schüler, Düsseldorf; faktorgrün, Freiburg)
Anlage 4.3: Verkehrsprognose (rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Schwäbisch Hall)
Anlage 4.4: Geotechnischer Bericht (Bauer/Renk-Kolozsvari, Crailsheim) / Geotechnische Untersuchung: Lagepläne 1 , Lagepläne 2
Anlage 4.5: Verkehrsuntersuchung (BIT Ingenieure, Öhringen)
Anlage 5: Tabelle: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Anlage 6: Tabelle: Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert, dass der Teilbereich 1 vom übrigen Quartier abgeteilt werden soll. Dieser Teilbereich 1 umfasst im wesentlichen die Erschließungsanlagen, den Lärmschutz, den Kreisverkehr, die Radwegeanbindung sowie den Umbau der Haller Straße. Dieser Teilbereich soll nun in die Auslegung gehen. Vorbereitend wurden sowohl Verkehrs- und Lärmuntersuchungen angestellt. Bei den Verkehrsuntersuchungen ist u. a. das Ergebnis, dass der Kreisverkehr leistungsfähiger ist als die Ampelanlage und eine geringfügige Verbesserung bringt. Beim Lärmschutz wurden sowohl das neue Bauquartier als auch der Bestand angrenzend an die Haller Straße untersucht. Ergebnis hierbei ist, dass nur ein Haus im Bereich der Haller Straße mit einem passiven Lärmschutz versehen werden muss.
Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink bittet in Abweichung von der Sitzungsvorlage um eine veränderte Beschlussfassung als Empfehlung an den Gemeinderat.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hinterfragt die Kita- und Grundschulsituation in Hessental.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass bereits heute im Vorgriff an eine Erweiterung der Tageseinrichtung für Kinder „Eich“ im Solpark gedacht ist. Darüber hinaus wird die Eignung des ehemaligen Offiziers-Casinos als eine Kita untersucht. Aufgrund des Wachstums ist im Bereich der Grundschule daran zu denken, die Schulbezirke zu verändern. Es wird daran gedacht, Teile der Mittelhöhe oder auch des Sonnenrains dem Schulbezirk Kreuzäcker zuzuteilen.

Stadtrat Baumann regt an, künftig darauf zu achten, wieder vermehrt „Punkthäuser“ (Hochhäuser) zuzulassen. Ferner findet er es schade, dass mit dem Lärmschutz so großer Aufwand getrieben wird - von den Wohngebieten ist teilweise nichts mehr erkennbar.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink warnt davor, den Punkthäuser eine zu große Bedeutung zuzumessen, da diese Abstands- und Freiflächen benötigen. Er verteidigt die Lärmschutzmaßnahmen: Er möchte insbesondere attraktive Südflächen qualitativ hochwertig gestalten. Mit Absicht wurde ein Lärmschutzwall geschaffen und keine Lärmschutzwand, da ein Wall besser in die Landschaft zu integrieren ist.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt zum Grundsätzlichen bekannt: In diesem Baugebiet ist geplant, die Grünflächen zu größeren Einheiten zusammenzufassen. Größere Flächen sind einfach vielseitiger nutzbar.

Stadträtin Niemann hinterfragt die ÖPNV-Anbindung.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass aufgrund der städtebaulichen Veränderungen in Hessental auch die ÖPNV-Anbindung überarbeitet werden muss. Der Stadtbus arbeitet derzeit Planungen aus.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erklärt, dass in einer 1. Phase die Bushaltestelle an der Tankstelle reaktiviert werden soll; darüber hinaus wird eine Überland-Haltestelle gesucht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 0319-01 „Sonnenrain“ wird gemäß dem Übersichtsplan vom 15.02.2016 geändert und in einen Teilbereich 1 und einen Teilbereich 2 geteilt.
  2. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.
  3. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-02 „Sonnenrain - Teilbereich 1“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.02.2016, wird zugestimmt.
  4. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-02 "Sonnenrain - Teilbereich 1" einschließlich textlicher Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.02.2016, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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