§ 37 - Bebauungsplan "Sonnenhalde - 1. Änderung", Gelbingen; hier: Bewertung der Stellungnahme der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan „Sonnenhalde  - 1. Änderung“ beinhaltet die Änderung einer Spielplatzfläche an der Bergstraße in ein Baugrundstück für ein eingeschossiges Gebäude mit max. zwei Wohneinheiten. Dies wurde möglich, da das Grundstück des bestehenden Spielplatzes an der Hofsteige erworben und damit gesichert werden konnte. Ein weiterer Bedarf für einen Spielplatz in diesem Gebiet besteht nicht. Der Auslegungsbeschluss dazu wurde im Juli 2014 gefasst (GR 30.07.2014, § 160).

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 22.12.2015 bis 22.01.2016 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen vom Regionalverband Heilbronn-Franken, vom Regierungspräsidium Stuttgart und vom Landratsamt Schwäbisch Hall Stellungnahmen ein. Von keinem der Träger wurden Bedenken gegen den Bebauungsplan erhoben.

Die Beteiligung des Ortschaftsrates Gelbingen erfolgt durch ein Umlaufverfahren. Während der Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Bisher gültiger Bebauungsplan Sonnenhalde
Anlage 3: Neuer Bebauungsplan Sonnenhalde - 1. Änderung

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1161-04/01 „Sonnenhalde – 1. Änderung"
Der Bebauungsplan Nr. 1611-04/01 „Sonnenhalde – 1. Änderung" wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung im M 1:500 vom 25.06.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet 1611-04/01 „Sonnenhalde – 1. Änderung"
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Sonnenhalde – 1. Änderung" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 25.06.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungs­planes „Sonnenhalde – 1. Änderung".

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 19 -)

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