§ 36 - Zweite Spielstätte für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall; hier: Weiteres Vorgehen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit 1925 sind die Freilichtspiele fester Bestandteil Schwäbisch Halls. Sie gehören aufgrund der in diesen 90er Jahren geleisteten künstlerischen Arbeit zu den renommiertesten Freilichttheatern Deutschlands.

Das Jahr 2016 wird für die Freilichtspiele wegweisend. Die Spielzeit 2016 wird die letzte für den seitherigen Intendanten Christoph Biermeier sein. Die Neubesetzung der Intendanz durch das Kuratorium der Freilichtspiele erfolgte am 24.02.2016. Darüber hinaus wird die zweite Spielstätte „Globe-Theater“ aufgrund baulicher Mängel und damit verbundener baurechtlicher Vorgaben in diesem Jahr zum letzten Mal bespielt werden können.

Im Hinblick auf die im Stadtleitbild angestrebte weitere Profilierung Schwäbisch Halls als Kulturstadt sowie als Festspielstadt ist es deshalb erforderlich, rasch eine Entscheidung zur zweiten Spielstätte zu treffen.
Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 28.10.2015 mit einer Gegenstimme entschieden, das Ziel einer zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele auf dem Unterwöhrd zu verfolgen.

Der hinzugezogene Fachbeirat unter Vorsitz von Prof. Sebastian Zoeppritz hat sich im BPA vom 01.02.2016 unter den eingereichten Vorschlägen für den Entwurf der städtischen Hochbauverwaltung ausgesprochen und von einer Ertüchtigung abgeraten.

Prof. Zoeppritz und der Fachbeirat haben zum weiteren Vorgehen die Auswertungen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Entscheidung über die Bauantragstellung vorgeschlagen. Darüber hinaus soll ein Finanzierungskonzept und die Festlegung von Nutzungsinhalten erfolgen.

Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt das Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept der beiden im Raum stehenden Vorschläge „Ertüchtigung bestehendes Globe" vs. „Neubau nach Entwurf der städtischen Hochbauverwaltung" in der tabellarischen Übersicht (s. Anlage 1) gegenübergestellt. Hiernach ergibt sich bei einem Neubau ein deutlicher betriebswirtschaftlicher Vorteil für die Freilichtspiele e. V. in Höhe von rund 100.000 € jährlich.

Die Freilichtspiele haben in einem Konzept programmatische Überlegungen zur Nutzung der zweiten Spielstätte dargelegt und dieses in der Sitzung des BPA vom 22.06.2015 vorgestellt. Diese Programmatik wurde vom Intendanten Christoph Biermeier im Februar 2016 fortgeschrieben (s. Anlage 2). Die Beschlussfassung des Gemeinderats zur zeitnahen Realisierung einer zweiten Spielstätte war auch von maßgeblicher Relevanz bei der Bewerbung von namhaften Kulturschaffenden auf der ausgeschriebenen Intendantenstelle. Vor diesem Hintergrund hat sich das Kuratorium der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. am 24.02.2016 bei einer Gegenstimme der Bewertung von Fachbeirat und Intendanz angeschlossen und sich dafür ausgesprochen,

  1. vom Erhalt und der Ertüchtigung des Bestandsgebäudes abzusehen,
  2. auf Basis der Empfehlungen den Entwurf des städtischen Hochbauamtes weiterzuentwickeln und
  3. den im Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall verankerten Zuschuss für die Erstellung des Gebäudes zu beantragen.

Der neu gewählte Intendant, Herr Christian Doll hat bereits in seinem Vorstellungsgespräch weitere Impulse zur Nutzung der zweiten Spielstätte dargelegt. Durch die Verbindung eines Neubeginns in der künstlerischen Leitung mit der Chance zur Realisierung einer neuen zweiten Spielstätte bietet sich die einmalige Gelegenheit, die Freilichtspiele infrastrukturell und künstlerisch zu neuen Ufern aufbrechen zu lassen.

Die Verwaltung unterstützt daher den Beschluss des Kuratoriums der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. vom 24.02.2016. Maßgebliche Gründe hierfür sind das Votum des Fachbeirats für den Neubau auf der Grundlage des Entwurfs der städtischen Hochbauverwaltung, die vorliegende künstlerische Programmatik der Intendanz sowie die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines Neubaus.
Im weiteren Fortgang soll eine enge Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden – insbesondere dem Landesdenkmalamt – erfolgen.

Anlage 1: Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept
Anlage 2: Künstlerisches Konzept / Programmatische Überlegungen der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. zur zweiten Spielstätte
Anlage 3: Beschluss des Kuratoriums der Freilichtspiele vom 24.02.2016

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Entsprechend Anlage 1 lässt sich sagen, dass die Kosten für die Stadt in den nächsten 28 Jahren bei Ertüchtigung bzw. Neubau nahezu gleich sind. Die Einnahmen der Freilichtspiele wären bei einem Neubau ca. 100.000 €/Jahr höher.
Oberbürgermeister Pelgrim möchte aus städtebaulicher Sicht am Vorschlag der Verwaltung festhalten. Die wirtschaftliche Sichtweise bringt die selbe Entscheidung und auch aus künstlerischer Sicht sollte man an die Fortentwicklung des bisher Erarbeiteten in Form eines Neubaus denken.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt stellt fest, dass die von der Verwaltung geforderten Unterlagen (Wirtschaftlichkeitsberechnung, künstlerisches Konzept, Stellungnahme der neuen Intendanz) nun vorliegen. Diese werden Entscheidungsgrundlage für die weiteren Beratungen der Fraktion sein.

Auch Stadtrat Kaiser will heute nicht abstimmen. Ihm ist aufgefallen, dass beim Neubau nur noch recht wenig günstige Plätze für einkommensschwache Gruppen vorhanden sind.

Dies wird von Oberbürgermeister Pelgrim verneint; bei einem Neubau wurde ganz explizit auf gute Sichtachsen geachtet. Die relativ vielen und günstigen Plätze beim bisherigen Globe haben ihre Ursache in der schlechten Sicht. Die soziale Komponente bei den Eintrittspreisen ist über Preisnachlässe zu regeln.

Stadträtin Niemann möchte wissen,

  • ob der Gemeinderat über das städtebauliche Einvernehmen entscheidet,
  • wo die Fernwärme verläuft,
  • ob es bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderats bereits Aussagen zum Denkmalschutz, Wasserrecht bzw. Untergrund gibt und
  • warum Zuschüsse vom Land/ von Sponsoren nur bei einem Neubau eingetragen sind.

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass das städtebauliche Einvernehmen Aufgabe der Verwaltung ist. Es ist bislang guter Brauch, in herausragenden Fällen die Haltung des Gemeinderats hierzu zu erfragen.
Ein Fernwärmeanschluss ist im Bereich des Lindachs vorhanden.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass er bereits Gespräche mit potenziellen Sponsoren geführt hat; diese haben ihr Engagement jedoch auf einen Neubau beschränkt.
Auch der Finanzminister des Landes, Herr Nils Schmid, hat signalisiert, dass für ihn eine Förderung in Frage kommt. Größenordnung ca. 15 % der Investitionssumme. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat für 2016 keinen Zuschuss in Aussicht gestellt. Von einer grundsätzlichen Bezuschussung darf jedoch ausgegangen werden, da im Jahr 2000 bereits eine Bezuschussung durch dieses Ministerium in Höhe von 366.000 DM sowie zusätzlich 40.000 DM vom Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gewährt wurde.

Stadträtin Niemann bittet diesbezüglich um Akteneinsicht.

Diese wird von Oberbürgermeister Pelgrim in Aussicht gestellt.

Stadtrat Stein hinterfragt die Erschließung und das Wärmekonzept.

Abteilungsleiter Hochbau Koch erläutert, dass die Strahlungsheizung von einem Fachplaner gerechnet wurde. Die Annahmen können durchaus als realistisch betrachtet werden. Auch in der EnEV sind Ausnahmetatbestände vorgesehen. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt über den Roten Steg; ca. 30.000 € Erschließungskosten wurden mit eingerechnet.

Stadtrat Baumann sieht sich in seinem und in dem von der CDU stets geforderten Ablauf durch die heutige Sitzungsvorlage bestätigt. Die noch ausstehenden Informationen wurden heute vorgelegt. Er sieht sich bereit für eine Entscheidung und will Verantwortung übernehmen. Zu den Einnahmen aus Sponsoring ist zu sagen, dass diese nur dann erfolgen, wenn höchste Ansprüche erfüllt werden. S. E. ist die Kalkulation auf solider Basis erfolgt - im Gegenteil: Mehreinnahmen, wie z. B. aus einer Aufbruchstimmung heraus, sind noch gar nicht berücksichtigt.

Auch Stadträtin Striebel bezeichnet die vorgelegten Unterlagen als grundsolide. Sie sind eine gute Grundlage, um sicher abstimmen zu können.

Stadtrat Lindner fragt abschließend nochmals nach der Lindachbrücke. Er möchte wissen, ob zum Neubau des Globe-Theaters eine neue Lindachbrücke notwendig ist.

Dies wird von Oberbürgermeister Pelgrim klar verneint. Er stellt allerdings nochmal klar, dass eine neue Brücke für die Innenstadt und die Schwatzbühlgasse sehr wohl Sinn machen würde - die Mittel sind jedoch im Haushalt herausgenommen worden.
Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion. Die Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderats am 07.03.2016 umfasst ein genehmigungsfähiges Baugesuch, dies schließt die Stellungnahme des Denkmalschutzes, der Wasserbehörde, u. a. mit ein. Solche Stellungnahmen sind jedoch nur dann möglich, wenn konkrete Planungen vorliegen.
Ferner erhofft sich Oberbürgermeister Pelgrim durch die Aufbruchstimmung Vorteile im Wettbewerb mit anderen Mittelzentren. Es soll eine weitere Profilbildung im Bereich Kultur - wie im Markenbildungs- bzw. Stadtleitbildprozess bereits enthalten - erfolgen.

Vor Sachverhalt wird Kenntnis genommen.

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