§ 1 - Zweite Spielstätte für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall; hier: Weiteres Vorgehen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. März 2016, 10:22 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Seit 1925 sind die Freilichtspiele fester Bestandteil Schwäbisch Halls. Sie gehören aufgrund der in diesen 90 Jahren geleisteten künstlerischen Arbeit zu den renommiertesten Freilichttheatern Deutschlands.

Das Jahr 2016 wird für die Freilichtspiele wegweisend. Die Spielzeit 2016 wird die letzte für den seitherigen Intendanten Christoph Biermeier sein. Die Neubesetzung der Intendanz durch das Kuratorium der Freilichtspiele erfolgte am 24.02.2016. Darüber hinaus wird die zweite Spielstätte „Globe“ aufgrund baulicher Mängel und damit verbundener baurechtlicher Vorgaben in diesem Jahr zum letzten Mal bespielt werden können.

Im Hinblick auf die im Stadtleitbild angestrebte weitere Profilierung Schwäbisch Halls als Kulturstadt sowie als Festspielstadt ist es deshalb erforderlich, rasch eine Entscheidung zur zweiten Spielstätte zu treffen.
Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 28.10.2015 mit einer Gegenstimme entschieden, das Ziel einer zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele auf dem Unterwöhrd zu verfolgen.

Der hinzugezogene Fachbeirat unter Vorsitz von Prof. Sebastian Zoeppritz hat sich am 01.02.2016 unter den eingereichten Vorschlägen für den Entwurf der städtischen Hochbauverwaltung ausgesprochen und von einer Ertüchtigung abgeraten.

Prof. Zoeppritz und der Fachbeirat haben zum weiteren Vorgehen die Auswertungen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Entscheidung über die Bauantragstellung vorgeschlagen. Darüber hinaus soll ein Finanzierungskonzept und die Festlegung von Nutzungsinhalten erfolgen.

Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt das Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept der beiden im Raum stehenden Vorschläge „Ertüchtigung bestehendes Globe" vs. „Neubau nach Entwurf der städtischen Hochbauverwaltung" in der tabellarischen Übersicht (s. Anlage 1) gegenübergestellt. Hiernach ergibt sich bei einem Neubau ein deutlicher betriebswirtschaftlicher Vorteil für die Freilichtspiele e. V. in Höhe von rund 100.000 € jährlich.

Die Freilichtspiele haben in einem Konzept programmatische Überlegungen zur Nutzung der zweiten Spielstätte dargelegt und dieses in der Sitzung des BPA vom 22.06.2015 vorgestellt. Diese Programmatik wurde vom Intendanten Christoph Biermeier im Februar 2016 fortgeschrieben (s. Anlage 2). Die Beschlussfassung des Gemeinderats zur zeitnahen Realisierung einer zweiten Spielstätte war auch von maßgeblicher Relevanz bei der Bewerbung von namhaften Kulturschaffenden auf der ausgeschriebenen Intendantenstelle. Vor diesem Hintergrund hat sich das Kuratorium der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. am 24.02.2016 bei einer Gegenstimme der Bewertung von Fachbeirat und Intendanz angeschlossen und sich dafür ausgesprochen,
1. vom Erhalt und der Ertüchtigung des Bestandsgebäudes abzusehen,
2. auf Basis der Empfehlungen den Entwurf des städtischen Hochbauamtes weiterzuentwickeln und
3. den im Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall verankerten Zuschuss für die Erstellung des Gebäudes zu beantragen (s. Anlage 3).

Der neu gewählte Intendant Christian Doll hat bereits in seinem Vorstellungsgespräch weitere Impulse zur Nutzung der zweiten Spielstätte dargelegt. Durch die Verbindung eines Neubeginns in der künstlerischen Leitung mit der Chance zur Realisierung einer neuen zweiten Spielstätte bietet sich die einmalige Gelegenheit, die Freilichtspiele infrastrukturell und künstlerisch zu neuen Ufern aufbrechen zu lassen.

Die Verwaltung unterstützt daher den Beschluss des Kuratoriums der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. vom 24.02.2016. Maßgebliche Gründe hierfür sind das Votum des Fachbeirats für den Neubau auf der Grundlage des Entwurfs der städtischen Hochbauverwaltung, die vorliegende künstlerische Programmatik der Intendanz sowie die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines Neubaus.
Im weiteren Fortgang soll eine enge Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden – insbesondere dem Landesdenkmalamt – erfolgen.

Anlage 1: Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept
Anlage 2: Künstlerisches Konzept / Programmatische Überlegungen der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. zur zweiten Spielstätte
Anlage 3: Beschluss des Kuratoriums der Freilichtspiele vom 24.02.2016

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat unterstützt den Beschluss der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. und erwartet vor Mittelfreigabe das Einreichen eines genehmigungsfähigen Baugesuchs auf der Grundlage des Entwurfs der städtischen Hochbauverwaltung.
  2. Zur Fassadengestaltung erfolgen Alternativ-Vorschläge entsprechend der Empfehlungen des Fachbeirates.
Meine Werkzeuge