Mögliche Befangenheit des Oberbürgermeisters als Vorsitzender der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. (öffentlich)

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Sachvortrag:

Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Oberbürgermeister Pelgrim zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend der Befangenheit des Oberbürgermeisters als Vorsitzender der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. Stellung:

Ausführungen und Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, siehe VFA vom 29.02.2016 ö.

- Oberbürgermeister Pelgrim übergibt den Vorsitz an Erste Bürgermeisterin Wilhelm und rückt vom Verhandlungstisch ab -

Erste Bürgermeisterin Wilhelm lässt gemäß § 18, Abs. 4, Satz 2 der GemO über folgende Frage abstimmen:

Sind Sie der Meinung, dass die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister als 1. Vorsitzende/Vorsitzender des Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. i. S. § 18, Abs. 1, Nr. 4 der GemO bei Beschlüssen des Ausschusses die Freilichtspiele betreffend befangen ist?
(14 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen; Oberbürgermeister Pelgrim wegen möglicher Befangenheit abgetreten)

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