§ 32 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt; hier: Bericht über einzelne Maßnahmen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
"Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten".
Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“

Im 1. Quartal 2015 wurde eine Umbuchung in Höhe von 30.000,-- € vorgenommen (siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 13.04.2015).

Im 2. Quartal 2015 wurden weitere Umbuchungen in Höhe von insgesamt 163.316,44 €  abgewickelt (siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 13.07.2015.).

Im 3. Quartal 2015 wurden Umbuchungen in Höhe von insgesamt 22.393,52 € durchgeführt (siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 09.11.2015).

Im 4. Quartal 2015 wurden folgende weitere Umbuchungen in Höhe von insgesamt 59.582,82 € für die nachstehenden Zwecke realisiert:

  • Bei der Grundschule Hessental wurden von der investiven Maßnahme 14043 “Ausstattung 3. Gruppe Verlässliche Grundschule“ insgesamt 5.045,12 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ umgebucht.
    Bei der Anmeldung der Planansätze für das Haushaltsjahr 2014 - Doppelhaushaltsplan 2014/2015 – im Sommer 2013 wurde davon ausgegangen, dass Anschaffungen mit einem Gesamtbetrag über 1.000 € netto als investive Maßnahme zu werten ist und entsprechend verbucht werden muss.
    Nach dem neuen Haushaltsrecht werden Einzelgegenstände unter 1.000,-- € netto im Ergebnishaushalt bezahlt.
    Die Grundschule Hessental hat für die Ausstattung der Räume für die Beratungslehrerin, für die Schulsozialarbeit und einen Mehrzweckraum für Schüler  verschiedene Möblierungsgegenstände ( Trapeztische, Hoch- und Unterschränke, Langwandtafel, große und kleine Quader ) - Einzelpreis jeweils unter 1000,-- € netto beschafft.
     
  • Im Rahmen der gebäudetechnischen Sanierung des Klassenzimmerbereiches des Schulzentrum West (SZW) war beabsichtigt auch das neue Raumkonzept des Erasmus Widmann Gymnasium umzusetzen und demzufolge die Ausstattung soweit erforderlich zu erneuern ( Möblierung 8. Bauabschnitt Klassenzimmer Gymnasium 1. Abschnitt ).
    Die entsprechenden Arbeiten wurden von der Bauverwaltung beschränkt ausgeschrieben, die vom beauftragten Architekturbüro geprüfte Auftragssumme betrug rd. 54.538,-- €.
    Die angeschafften Möbel haben einen Einzelpreis unter 1.000,-- € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.
    Beim SZW wurden 54.537,70 € von der investiven Maßnahme 14004  „SZW: Generalsanierung weiterer Bauabschnitt“ auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von  geringwertigen Vermögensgenständen“ übertragen.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu den aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.

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