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|paragraph-attribute-id=10376205|paragraph-attribute-mm_id=9326323|paragraph-attribute-number=2|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=2|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=39/16|paragraph-attribute-title=Antrag der SPD-Fraktion zur Durchführung eines Bürgerentscheides bezüglich Nachfolgebaus für das bisherige Globe-Theater - VORBERATUNG -|paragraph-attribute-statement=<p><br />
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 28.01.2016 beantragt, das Thema &bdquo;Entscheidung &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheides zum Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater&ldquo; auf die Tagesordnung der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung zu nehmen. Nach ihrer Auffassung sind nun nach der &ouml;ffentlichen Vorstellung der Alternativen und der Bewertung durch ein Gremium von Sachverst&auml;ndigen alle Informationen f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung zug&auml;nglich. Die SPD-Fraktion h&auml;lt es f&uuml;r die Akzeptanz dieses Projektes notwendig, dass die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger entscheiden k&ouml;nnen, ob die &bdquo;Stadt&ldquo; - wie von Experten vorgeschlagen - eine neue Spielst&auml;tte auf dem Unterw&ouml;hrd bauen soll.</p><br />
<p><br />
Auf Bitte der Verwaltung, den Antrag so zu pr&auml;zisieren, dass die Gemeinder&auml;te klar und deutlich wissen, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll, da die Fragestellung im B&uuml;rgerentscheid nach &sect; 52 Abs.2 Satz 1 und 2 KommWO mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortbar sein muss, hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 16.02.2016 mitgeteilt, dass Sie ihren Antrag auf folgende Fragestellung pr&auml;zisieren m&ouml;chte:</p><br />
<p><br />
&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;</p><br />
<p><br />
Die Fragestellung soll nach R&uuml;ckfrage beim Fraktionsvorsitzenden nur die Neubauplanungen umfassen. Die so genannte Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters soll nicht Gegenstand der Fragestellung sein.</p><br />
<p><br />
Die Voraussetzungen eines Beschlusses des Gemeinderates f&uuml;r einen B&uuml;rgerentscheid sind in &sect; 21 Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Demnach kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschlie&szlig;en, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, f&uuml;r die der Gemeinderat zust&auml;ndig ist, der Entscheidung der B&uuml;rger unterstellt wird. Bei dieser geforderten qualifizierten Mehrheit (siehe &sect; 4 GemO) wird auch die B&uuml;rgermeisterin/der B&uuml;rgermeister mitgez&auml;hlt. Der Antrag m&uuml;sste somit mit 24 Ja-Stimmen bef&uuml;rwortet werden. Ein B&uuml;rgerentscheid ist g&uuml;ltig entschieden, wenn er mit der Mehrheit der g&uuml;ltigen Stimmen beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigen betr&auml;gt. Nach derzeitigem Stand w&auml;re diese Mehrheit bei ca. 5.650 Stimmen (ca. 28.250 Wahlberechtigte) erreicht. Die Fragestellung muss hinreichend pr&auml;zisiert sein, so dass der Gemeinderat klar und deutlich wei&szlig;, &uuml;ber welche Angelegenheit genau ein B&uuml;rgerentscheid durchgef&uuml;hrt werden soll. Die Angelegenheit muss so klar umrissen sein, dass es bei der konkreten Formulierung auf dem Stimmzettel zu keinen Meinungsverschiedenheiten mehr &uuml;ber deren Auslegung kommen kann.<br /><br />
Problematisch erscheint jedoch, inwieweit der von der SPD-Fraktion formulierte Antrag den &uuml;brigen Voraussetzungen des &sect; 21 GemO entspricht. Die Stadt Schw&auml;bisch Hall ist nach bisheriger Beschlussfassung nicht Bauherr der zweiten Spielst&auml;tte. Nach der derzeitigen Beschlussfassung soll die Bauherreneigenschaft bei den Freilichtspielen e. V. liegen und diese gem&auml;&szlig; Haushaltsplan (Seite 271; Entwurf Haushaltsplan Seite 269) einen Zuschuss in H&ouml;he von insgesamt 4 Millionen Euro f&uuml;r die Errichtung der zweiten Spielst&auml;tte erhalten. Wenn die Stadt Schw&auml;bisch Hall nicht Bauherr ist, f&auml;llt die Entscheidung &uuml;ber die Bauantragstellung f&uuml;r eine zweite Spielst&auml;tte f&ouml;rmlich nicht in die Zust&auml;ndigkeit der Stadt. Der von der SPD-Fraktion angestrebte B&uuml;rgerentscheid w&auml;re somit in der beantragten Form, mangels Zust&auml;ndigkeit der Gemeinde, nicht zul&auml;ssig. Ein B&uuml;rgerentscheid kann auch nicht &uuml;ber den Umweg der Baugenehmigung herbeigef&uuml;hrt werden. Gem&auml;&szlig; &sect; 21 Absatz 1 GemO ist ein B&uuml;rgerentscheid nur &uuml;ber Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden zul&auml;ssig. Der Ausschlusskatalog des &sect; 21 Absatz 2 Ziffer 1 GemO regelt ausdr&uuml;cklich, dass &uuml;ber Weisungsaufgaben ein B&uuml;rgerentscheid nicht stattfindet. Die Aufgaben der Baurechtsbeh&ouml;rde sind Weisungsaufgaben im Sinne des Gesetzes und k&ouml;nnen somit nicht einem B&uuml;rgerentscheid unterworfen werden. Ebenfalls nicht zul&auml;ssig ist es, die Bewilligung des Zuschusses an die Freilichtspiele f&uuml;r den Bau der 2. Spielst&auml;tte einem B&uuml;rgerentscheid zu unterstellen. Gem&auml;&szlig; &sect; 21 Abs. 2 Ziffer 4 GemO darf &uuml;ber die Haushaltssatzung kein B&uuml;rgerentscheid stattfinden. Dies bezieht sich auch auf die Beschl&uuml;sse f&uuml;r den Vollzug des Haushaltsplanes. Im Kommentar zur Gemeindeordnung von Aker/Hafner/Notheis zu &sect; 21&nbsp; hei&szlig;t es: &bdquo;&sect; 21 Absatz 2 Nr. 4 schlie&szlig;t auch (erst recht) einen B&uuml;rgerentscheid aus, der sich gegen eine Beschlussfassung des Gemeinderats zur Bewilligung einzelner Ausgaben aufgrund des Haushaltsplanes richtet.&ldquo; Die Kommentierung st&uuml;tzt sich auf ein Urteil der Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.11.1983, das u. a. folgende Feststellung enth&auml;lt: &bdquo;Kann aber nach den Vorstellungen des Landesgesetzgebers bereits nicht der gesamte Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, Gegenstand eines B&uuml;rgerentscheids sein, so muss dies erst recht f&uuml;r Beschlussfassungen gelten, die lediglich die konkrete Bewilligung einzelner Ausgaben auf Grund des Haushaltsplans betreffen.&ldquo;</p><br />
<p><br />
Da der Antrag der SPD-Fraktion somit nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen des &sect; 21 Absatz 1 GemO erf&uuml;llt, ist dieser schon aus rechtlichen Gr&uuml;nden abzulehnen.</p><br />
<p><br />
Im &Uuml;brigen vertritt die Verwaltung im Hinblick auf einen B&uuml;rgerentscheid - sofern dieser rechtm&auml;&szlig;ig durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnte - folgende Ansicht: Dieser Antrag wird zum falschen Zeitpunkt, d. h. zu sp&auml;t bzw. zu fr&uuml;h gestellt und sollte auch in Anbetracht der damit verbundenen Kosten (ausgehend von den Ans&auml;tzen der Landtagswahl voraussichtlich ca. 70.000 &euro; plus erheblichem Personaleinsatz im Fachbereich B&uuml;rgerdienste und Ordnung) und des Aufwandes (ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer sind bereits bei der Landtagswahl im M&auml;rz im Einsatz) zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt werden.</p><br />
<p><br />
Das Thema und die damit verbundenen Fragestellungen sind so komplex, dass im derzeitigen Stadium ein B&uuml;rgerentscheid mehr Fragen aufwerfen als beantworten w&uuml;rde bzw. die Entscheidungsm&ouml;glichkeiten des Gemeinderates unn&ouml;tig eingeengt werden w&uuml;rde. Insbesondere f&uuml;hrt der beantragte B&uuml;rgerentscheid zu keiner eindeutigen Folgesituation. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet, h&auml;tte dies zur Folge, dass sich neben der Variante der Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters auch noch die M&ouml;glichkeiten eines Neubaus an einem anderen Ort als dem Unterw&ouml;hrd oder ein vollst&auml;ndiger Verzicht auf eine zweite Spielst&auml;tte ergeben w&uuml;rden. W&uuml;rde der B&uuml;rgerentscheid mit &bdquo;Ja&ldquo; beantwortet, h&auml;tte man immer noch keine Aussage dar&uuml;ber, welche Neubau-Variante von den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern gew&uuml;nscht wird.</p><br />
<p><br />
Aus Sicht der Verwaltung h&auml;tte man die Frage, ob &uuml;berhaupt ein Nachfolgebau oder eine Ert&uuml;chtigung entstehen bzw. durchgef&uuml;hrt werden sollte, im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides entscheiden lassen k&ouml;nnen. Dies h&auml;tte jedoch vor den entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderates erfolgen m&uuml;ssen.</p><br />
<p><br />
Einen B&uuml;rgerentscheid im jetzigen Stadium, indem im Gemeinderat weder &uuml;ber die Neubauvarianten noch &uuml;ber die Ert&uuml;chtigung ausgiebig diskutiert wird, geschweige denn einen Beschluss gefasst wurde, ist derzeit nicht opportun. Bisher haben sich weder die B&uuml;rgerinnen/B&uuml;rger noch der Gemeinderat ausreichend und fundiert mit der Problematik befassen und diese diskutieren k&ouml;nnen. Diese Diskussion soll ja erst jetzt, anhand der Empfehlungen des Fachbeirats, der Stellungnahmen der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der wirtschaftlichen und k&uuml;nstlerischen Belange abschlie&szlig;end gef&uuml;hrt werden. Die im Rahmen dieser Diskussion anfallenden Erkenntnisse sollen dann die Grundlage f&uuml;r eine fundierte Entscheidung &uuml;ber den Nachfolgebau/Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters sein.</p><br />
<p><br />
Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides, der ja so formuliert sein muss, dass die Frage nur mit &bdquo;Ja&ldquo; oder &bdquo;Nein&ldquo; beantwortet werden kann, kann im jetzigen Stadium die Komplexit&auml;t der hier zu ber&uuml;cksichtigenden Fragestellungen und Faktoren nicht vern&uuml;nftig abgefragt und entschieden werden. Im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides kann nicht im Gesamten &uuml;ber die einzelnen Varianten eines Neubaus und auch nicht &uuml;ber die Alternative Neubau oder Ert&uuml;chtigung entschieden werden. Die begrenzte Fragestellung zwingt zudem zur Reduktion und somit zu Kompromissen, die zu einer erheblichen Einschr&auml;nkung f&uuml;r die objektive Beurteilung des gesamten Sachverhaltes f&uuml;hren. Objektiv w&auml;re hier nur die Frage &bdquo;Wollen Sie einen Nachfolgebau (evtl. eine bestimmte Variante) oder eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters?&ldquo; Diese Fragestellung ist jedoch nicht zul&auml;ssig. Eine wesentliche Objektivit&auml;tsproblematik kann sich auch daraus ergeben, dass im Rahmen eines B&uuml;rgerentscheides ja nur &uuml;ber den Neubau als solchen abgestimmt werden soll und somit die Gefahr besteht, dass B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, die &uuml;berhaupt gegen eine 2. Spielst&auml;tte (einschlie&szlig;lich Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters) sind, ihren Willen damit zum Ausdruck bringen, dass Sie gegen den Neubau stimmen, obwohl sie vielleicht, wenn sie sich nur zwischen Neubau und Ert&uuml;chtigung entscheiden d&uuml;rften, den Neubau bevorzugen w&uuml;rden. Die gew&auml;hlte Fragestellung birgt deshalb die gro&szlig;e Gefahr einer &bdquo;Verf&auml;lschung&ldquo; des Ergebnisses zu Gunsten der Ert&uuml;chtigung des Globe-Theaters, wenn tats&auml;chlich B&uuml;rgerinnen/ B&uuml;rger mit einem negativen Votum gegen den Neubau nur ihre Ablehnung einer 2. Spielst&auml;tte &uuml;berhaupt zum Ausdruck bringen wollen.</p><br />
<p><br />
Die Verwaltung ist zudem der Ansicht, dass sich der Gemeinderat, als gew&auml;hlte Volksvertretung, bei derart komplexen Sachverhalten selbst intensiv mit der Materie befassen und eine entsprechende sachgerechte Entscheidung selbst herbeif&uuml;hren sollte.</p><br />
<p><br />
Ferner ist zu beachten, dass bisher weder eine Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange, noch eine eingehende Pr&uuml;fung der baurechtlichen Genehmigungsf&auml;higkeit stattgefunden hat. Da ein B&uuml;rgerentscheid, wie oben ausgef&uuml;hrt, auch erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwendungen verursacht, sollte aus Sicht der Verwaltung die grunds&auml;tzliche Genehmigungsf&auml;higkeit der Alternativen vorher gepr&uuml;ft sein. Es w&auml;re den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern nicht zu erkl&auml;ren, wenn z. B. aufgrund des B&uuml;rgerentscheides die Neubauvariante abgelehnt werden w&uuml;rde und sich dann herausstellen w&uuml;rde, dass die vorgeschlagene Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters nicht genehmigungsf&auml;hig w&auml;re.</p><br />
<p><br />
Selbiges gilt f&uuml;r die Kostenkalkulation. Aus heutiger Sicht gibt es keine belastbaren Zahlen, was eine Ert&uuml;chtigung des bestehenden Globe-Theaters tats&auml;chlich kosten w&uuml;rde. Die aktuellen Kalkulationen basieren auf der Grundlage der bisher erfolgten Untersuchungen. Die damals beauftragten Gutachter haben aber eindeutig erkl&auml;rt, dass f&uuml;r eine endg&uuml;ltige Kostensch&auml;tzung eine genauere Untersuchung der Statik und der Bausubstanz erfolgen m&uuml;sste, da im Rahmen des bestehenden Auftrags eine vollst&auml;ndige Begutachtung, insbesondere an schwer zug&auml;nglichen Grundelementen, nicht m&ouml;glich war.</p><br />
<p><br />
In der Diskussion &uuml;ber die 2. Spielst&auml;tte sollten aus Sicht der Verwaltung auch nicht die W&uuml;nsche der zuk&uuml;nftigen Hauptnutzer, der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall, in Vergessenheit geraten. Der Intendant Herr Biermeier hat im BPA am 01.02.2016 inst&auml;ndig darum gebeten, die Freilichtspiele nicht ihrer Zukunftsf&auml;higkeit zu berauben. Er bat darum, die Freilichtspiele nicht dazu zu zwingen, in einem Bau zu spielen, der nicht mehr zeitgem&auml;&szlig; ist.</p><br />
<p><br />
Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gr&uuml;nden die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion.</p><br />
<p><br />
Anlage 1: [[Media:39-16_AntragSPD.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 28.01.2016]]<br /><br />
Anlage 2: [[Media:39-16_1_AntragSPDErg.pdf{{!}}Antrag der SPD vom 16.02.2016]]</p><br />
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p><br />
Durchf&uuml;hrung eines B&uuml;rgerentscheids zum Thema Nachfolgebau f&uuml;r das bisherige Globe-Theater mit der Fragestellung:</p><br />
<p><br />
&bdquo;Soll die zweite Spielst&auml;tte der Freilichtspiele durch einen Neubau auf dem Unterw&ouml;hrd verwirklicht werden?&ldquo;</p><br />
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Antrag der SPD-Fraktion zur Durchführung eines Bürgerentscheides bezüglich Nachfolgebaus für das bisherige Globe-Theater - VORBERATUNG -|paragraph-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|paragraph-template-start_date=29.02.2016|paragraph-template-backlink=9326323/0/meetingminutes|}}<br />
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