§ 22 - Bebauungsplan „Waschwiesen“, Steinbach, hier: Beschluss über das städtebauliche Konzept (öffentlich)

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Sachvortrag:

Für den Bereich zwischen Großcomburger Weg und Hessentaler Straße in Steinbach gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 0213-01 Waschwiesen vom 23.12.1997. Anstelle der früher ansässigen gewerblichen Nutzung sieht dieser ein Allgemeines Wohngebiet vor, das über eine innere Erschließung an den Großcomburger Weg angebunden ist. 

Ende 2014 stellte sich heraus, dass alle Eigentümer auf dem Areal fast zeitgleich planten, ihre jeweiligen Teilflächen zu entwickeln. In gemeinsamen Gesprächen mit der Bauverwaltung zeichneten sich mehrere Gründe ab, vor einer Erschließung das städtebauliche Konzept des bestehenden Bebauungsplans noch einmal zu überdenken.

Zum einen wurde deutlich, dass der Anschluss der Erschließungsstraße an den Großcomburger Weg aufgrund des Höhenunterschieds zwischen dem Baugebiet und dem Großcomburger Weg erhebliche technische und verkehrliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Zum anderen wurde untersucht, ob sich angesichts der zentralen Lage im Innenbereich und den allgemeinen Anforderungen an die Innenentwicklung eine maßvolle bauliche Verdichtung abbilden lässt. Weiteres Ziel war die städtebaulich verträgliche Unterbringung der Stellplätze für die Bebauung entlang des Großcomburger Wegs in einer Tiefgarage. 

Dem Bau- und Planungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 21.04.2015, § 92 nö, ein erstes städtebauliches Konzept für das Quartier vorgestellt. Nach grundsätzlicher Zustimmung des Gremiums wurde der Abstimmungsprozess mit den Eigentümern fortgesetzt. Im nun vorliegenden Ergebnis wurde das Konzept noch einmal in Teilbereichen verändert. So wurden die Gebäude entlang des Großcomburger Wegs von drei auf zwei reduziert. Das nahe der Einmündung zur Hessentaler Straße liegende Gebäude erhielt dabei mit Rücksicht auf die sensible Ortseingangsituation einen schmaleren Giebel. Im südwestlichen Bereich wurde die Anordnung der Einzelhäuser optimiert. Die Erschließung erfolgt nun über die Hessentaler Straße.

Die vorhandenen Eigentumsverhältnisse machen eine Neuordnung der Grundstücke erforderlich. Diese soll durch eine so genannte einfache Umlegung erfolgen.

Um die weiteren Verfahrensschritte, wie das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan und die Umlegung einzuleiten, ist aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung des Gemeinderats zum vorliegenden städtebaulichen Konzept und zum Planungsverfahren erforderlich.

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0213-01 Waschwiesen
Anlage 2: Städtebaulicher Entwurf 01/2016

 

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass lediglich dem städtebaulichen Konzept zugestimmt wird - das förmliche Bebauungsplanverfahren wird nach diesem Beschluss erst eingeleitet.

Beschluss:

Dem vorgelegten städtebaulichen Neukonzept für das Gebiet Waschwiesen in Steinbach wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens beauftragt.
(einstimmig - 30 -)

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