§ 1 - Zweite Spielstätte für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall; a) Auswertung der Planungsentwürfe der Architekten; b) Empfehlung des Fachbeirats zu den weiteren Planungsgrundlagen durch Prof. Dipl.-Ing. Zoeppritz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 14. Januar 2016 wurden die weiterentwickelten Beiträge aus der Architektenkammer­gruppe Schwäbisch Hall sowie der Hochbauverwaltung in einer öffentlichen Veranstaltung ausführlich vorgestellt. Im Beisein des vom Gemeinderat eingesetzten Fachbeirats unter Vorsitz von Herrn Prof. Sebastian Zoeppritz wurden auch vertiefende Nachfragen erörtert. Die anwesende Öffentlichkeit wie auch die Gemeinderäte und die Vertretung der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. hatten ebenfalls Gelegenheit, Fragen an die Verfasser zu stellen.


Auf Grundlage der gesammelten Informationen hat der Fachbeirat, bestehend aus Herrn Prof. Zoeppritz, Frau Dipl.-Ing. Ilse Lange-Tiedje und Herrn Dr.-Ing. Eckart Rosenberger zwischenzeitlich eine schriftliche Expertise mit einer Empfehlung vorgelegt (Anlage 1). Die Beiräte werden diese im Rahmen der Sitzung erläutern.
In Anlage 3 sind wesentliche städtebauliche und wirtschaftliche Kenngrößen in einer ver­gleichenden Betrachtung zusammengestellt. Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. haben die Arbeiten aus Nutzersicht ausgewertet und das Ergebnis ihrer Analyse in einer Matrix zusammengefasst (Anlage 4).

Anlage 1: Votum des Fachbeirats vom 22.01.2016
Anlage 2.1: Vergleichsplan Standort
Anlage 2.2: Vergleichsplan Schnitte
Anlage 3: Vergleichende Betrachtung von Kenngrößen
Anlage 4: Nutzerbedarfsanalyse der Freilichtspiele

Der ausführlichen fachlichen Begründung und dem Votum des Beirats folgend unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

  1. von dem Erhalt und der Ertüchtigung des Bestandsgebäudes abzusehen,
  2. die Planung der Zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. aus städtebaulichen, funktionalen und wirtschaftlichen Gründen auf Grundlage des Entwurfs der städtischen Hochbauverwaltung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Fachbeirats weiterzubearbeiten.
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