§ 2/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für Steueraufwendungen im BgA (Betrieb gewerblicher Art) Parkierung - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im BgA Parkierung wird die Stadt vom Finanzamt ertragsteuerlich veranlagt. Im Haushaltsjahr 2015 wurden nun nachträglich beim Finanzamt sowohl für 2013 als auch für 2014 die Kapitalertragsteueranmeldung eingereicht. Da dies zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 noch nicht absehbar war, müssen insgesamt 40.000,- EUR außerplanmäßig bereitgestellt werden. 

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef  Pelgrim am  23.12.2015 folgende Eilentscheidung:

Auf dem Produktsachkonto 54600000-44410000 werden 40.000,- EUR außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

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