§ 2/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Überplanmäßige Mittelbereitstellung Öffentliche Bekanntmachungen - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für das Produktsachkonto 1130.4431 4000/Kostenstelle 9113000002 werden überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € benötigt, um bereits aufgelaufene Rechnungen bezahlen zu können.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef  Pelgrim am 22.12.2015 folgende Eilentscheidung:

Auf dem Produktsachkonto 1130.4431 4000 werden Mittel in Höhe von 20.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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