§ 216/1 - Verschiedenes - Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2000 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Durch die Änderung der Gemeindeordnung im Sommer 1999 wurden die Kommunen verpflichtet, jährlich einen so genannten Beteiligungsbericht aufzustellen.

Dieser enthält unter anderem die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Darstellung der Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist.

Wie vorgeschrieben, soll dieser Bericht im Januar öffentlich ausgelegt werden. Falls gewünscht, kann er in einer nächsten Gemeinderatssitzungen erläutert werden.

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