§ 213 - Erhöhung der Grundsteuern A und B ab 01.01.2002 auf 400 Punkte (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Mai 2010, 10:46 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

siehe VFA vom 03.12.01


Stadtrat H. Baumann hätte dieses Thema lieber im Zusammenhang mit den Etat-Beratungen für das Jahr 2002 behandelt.

Er beantragt, bei der Grundsteuer B lediglich 390 Punkte vorzusehen.

Oberbürgermeister Pelgrim bittet eindringlich, nicht jetzt schon zu beginnen, wiederum „Verteilungsspielräume“ zu öffnen.

Er warnt dringend davor und weist auf die Gefahren hin.

Stadträtin Rabe sieht diese vorgezogene Steuererhöhung ebenfalls kritisch und spricht sich für eine Vertagung des Themas aus.

Stadtrat Preisendanz macht einen Vermittlungsversuch und plädiert für den Verwaltungsantrag.

- Stadtrat Dr. Hasenfuss bis 19.50 Uhr anwesend -

Beschluss:

Nach weiterer kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuern A und B ab 01.01.2002 wird zugestimmt und die beiliegende Satzung erlassen.

(25 Ja-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen)

Meine Werkzeuge