§ 211/1 - Fragestunde - Nächtliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch die Polizei (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Antwort an Stadtrat H. Baumann, s. BPA 12.11.01, § 201/5 -

Ergänzend zu der Aussprache, über die am 15.11.2001 im Haller Tagblatt berichtet wurde, ist klarzustellen, dass die „Strafzettel“ zwischen 20 und 3 Uhr nicht von städtischen Politessen verteilt wurden, weshalb bei der Stadt auch keine Überstunden entstanden sind.

Wenn die Polizei im Rahmen ihrer üblichen Streifentätigkeit auch nachts dafür sorgt, dass die öffentliche Sicherheit nicht durch bequeme Falschparker unzumutbar beeinträchtigt wird, ist dies nicht zu beanstanden. Von den Bewohnern der Innenstadt werden immer wieder entsprechende Forderungen gestellt.

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