8324/meetingminutes/8334/paragraph

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Gemäß § 8 Betriebssatzung für die Abwasserbeseitigung Stadt Schwäbisch Hall wird „die Betriebsleitung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit von den Dezernenten wahrgenommen“. Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Finanzangelegenheiten auf das Dezernat I, ist die Betriebsleitung im kaufmännischen Bereich des Eigenbetriebes Abwasser ab 12. November 2001 auf den Oberbürgermeister übergegangen.
 
Gemäß § 8 Betriebssatzung für die Abwasserbeseitigung Stadt Schwäbisch Hall wird „die Betriebsleitung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit von den Dezernenten wahrgenommen“. Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Finanzangelegenheiten auf das Dezernat I, ist die Betriebsleitung im kaufmännischen Bereich des Eigenbetriebes Abwasser ab 12. November 2001 auf den Oberbürgermeister übergegangen.
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 11:43 Uhr

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim gibt folgendes zur Information bekannt:

Gemäß § 8 Betriebssatzung für die Abwasserbeseitigung Stadt Schwäbisch Hall wird „die Betriebsleitung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit von den Dezernenten wahrgenommen“. Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Finanzangelegenheiten auf das Dezernat I, ist die Betriebsleitung im kaufmännischen Bereich des Eigenbetriebes Abwasser ab 12. November 2001 auf den Oberbürgermeister übergegangen.

Um einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Betrieb des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung gewährleisten zu können, wurde die tatsächliche Wahrnehmung der Leitungsfunktion jederzeit widerruflich wie folgt delegiert:

Herr Baubürgermeister Stadel hat als technischer Leiter des Eigenbetriebes Abwasser den Leiter des Tiefbauamtes, Herrn Scheper, mit der tatsächlichen Wahrnehmung beauftragt. Herr Oberbürgermeister Pelgrim hat den Leiter des Betriebs- und Steueramtes, Herrn Breuninger, mit der tatsächlichen Wahrnehmung der kaufmännischen Leitung beauftragt.


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