8324/meetingminutes/8330/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Version vom 25. Oktober 2007, 16:19 Uhr

Sachvortrag:

siehe BPA vom 12.11.01

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 2119-02 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 24.02.1995 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig - 32 -; Stadtrat Prof. Dr. Geisen wegen Befangenheit abgetreten)

Meine Werkzeuge