§ 206 - Aufstellung des Bebauungsplans „Industriegebiet Gründle - Änderung Teil B“ im Entwurf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

siehe BPA vom 12.11.01

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0312-02/01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 22.10.2001 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig - 33 -)

Meine Werkzeuge