8324/meetingminutes/8329/paragraph
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 25. Oktober 2007, 16:19 Uhr
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Sachvortrag:
Beschluss:
Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0312-02/01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 22.10.2001 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 33 -)