§ 205 - Regionalplan 1995; hier: Anhörung zur Teilfortschreibung „Rohstoffsicherung" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

siehe BPA vom 12.11.01 Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass es bei der Abstimmung nicht um die Abbaugenehmigung, sondern nur um eine planungsrechtliche Feststellung gehe. Stadtrat Reber weist auf das Arbeitsplatzargument hin, da die Gipsindustrie Rohstoffe brauche. Vielleicht lasse sich das Transportproblem auch mit der Bahn lösen. Er bittet um getrennte Abstimmung der Punkte 1 - 4. Stadtrat H. Baumann hat zwar Bedenken gegen die Ausweisung des Streifleswaldes, meint aber, dass man auch die Arbeitsplätze in den Nachbargemeinden und finanzielle Aspekte mitbedenken müsse. Stadtrat Neidhardt weist darauf hin, dass ein ausgebeutetes Gipsvorkommen wieder rekultiviert werden könne, wie gelungene Beispiele bereits gezeigt haben. Stadträtin Herrmann hält den Abbau im Streifleswald ebenso wie in Gailenkirchen, Hessental-Wacholder und Sulzdorf-Buch für ökologisch nicht vertretbar. Wenn die Flächen erst im Regionalplan ausgewiesen seien, wäre es sehr schwierig, sie da wieder herauszubekommen. Stadtrat Dr. Hasenfuss erinnert an den von den Gipsfirmen im Vorgriff auf den Abbau an die Stadt gezahlten Betrag von 250.000 DM. Nach dem erfolgreich beendeten Rechtsverfahren der Gemeinde Michelfeld könne dieses Geld nun wieder zurückgezahlt werden, da die seinerzeitigen Voraussetzungen nun nicht mehr gegeben seien. Oberbürgermeister Pelgrim teilt dazu mit, dass dies eine hospitalische Angelegenheit wäre. Stadträtin Berroth spricht sich gegen die Ausweisung des Bereichs Sulzdorf-Buch aus, und weist auf den Abtransport durch Wohngebiete, das Landschaftsbild sowie die Hänge zur Bühler als Gegenargumente hin.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Ausweisung im

  1. Regionalplan als schutzbedürftigem Bereich und Sicherungsareal für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe für folgende Gebiete zu:
    1. Hessental, westlich Hasenbühl (33 Ja-Stimmen)
    2. Hessental, Wachholder (29 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
    3. Sulzdorf (27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)
  2. Der Ausweisung in Gailenkirchen als Bereich zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffvorkommen wird auf Grund der nicht dargelegten Ausgleiche und der ungelösten Transportwege derzeit nicht zugestimmt. (28 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
  3. Gegen die Ausweisung eines schutzbedürftigen Bereiches für oberflächennahen Rohstoffabbau und eines zur Sicherung von oberflächennahen Rohstoffvorkommen auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Michelfeld im Bereich Fellberg-Streifleswald werden Bedenken erhoben. Diese sind darin begründet, dass die Auswirkungen des Transportes auf die Verkehrssituation der Stadt Schwäbisch Hall nicht dargelegt sind und aus heutiger Sicht keine Bewertung der Erheblichkeit der Folgen des Transportes erfolgen kann. (30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
  4. Die Bedenken werden ferner damit begründet, dass die Darlegung eines sachgerechten Ausgleichs für die erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild und in den Naturhaushalt fehlen. (30 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)
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