§ 201/5 - Verschiedenes - Kontrolle des ruhenden Verkehr in der Innenstadt durch die städt. Politessen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat H. Baumann moniert, dass kürzlich in einer Nacht von Freitag auf Samstag zwischen 0.30 und 3.00 Uhr morgens im Bereich der Diskothek „Barfüßer“ am Hafenmarkt Strafzettel an Falschparker verteilt worden seien.

Er macht dafür die städtischen Politessen verantwortlich und fragt, ob dies sinnvoll und so angeordnet sei.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt dazu mit, dass solche Aktionen durch die Überstunden zwar Geld kosteten, aber durch die Strafzettel wiederum „kostendeckend“ seien. Der Gemeinderat habe sich auch für solche unkonventionellen Kontrollzeiten ausgesprochen. Immerhin gebe es Bereiche in Teilen der Innenstadt, der Katharinenvorstadt oder am Ende der Gelbinger Gasse, die in beachtlichem Maße - insbesondere abends und nachts - unter Falschparkern zu leiden hätten.

Stadtrat Neidhardt weist auf den Sinn von markierten Parkfeldern hin, da so u. a. die Zufahrten für Versorgungs-, Kranken- und Feuerwehrfahrzeuge gewahrt blieben.

Man sollte Personen, die durch ihre Unbedachtheit und ihren Egoismus ein Gefährdungspotential darstellen, nicht in Schutz nehmen.

Im Übrigen gebe es abends und nachts genügend kostenlose Parkflächen in den zahlreichen städtischen Parkhäusern.

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