8314/meetingminutes/8318/paragraph

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<u>Stadtrat Comtesse</u> teilt mit, dass auf Wunsch des Ortschaftsrats die Erschließung dieses Baugebiets nicht von der Kreisstraße aus, sondern über den bereits vorhandenen Weg westlich des Gebietes erfolgen solle.
 
<u>Stadtrat Comtesse</u> teilt mit, dass auf Wunsch des Ortschaftsrats die Erschließung dieses Baugebiets nicht von der Kreisstraße aus, sondern über den bereits vorhandenen Weg westlich des Gebietes erfolgen solle.
  
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<li>Die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Gebiet „An der Steig“ werden ebenfalls gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten und erläuterten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 10.04.2001.
 
<li>Die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Gebiet „An der Steig“ werden ebenfalls gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten und erläuterten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 10.04.2001.
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 11:42 Uhr

Sachvortrag:

Gemäß § 4 BauGB wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligung der Bürgerschaft erfolgte durch einen Aushang der Pläne vom 18.06. - 18.07.01 im Stadtplanungsamt.

Die Ergebnisse der Offenlegung (Anregungen und Bedenken) wurden gewertet und zusammengestellt.


Stadtrat Comtesse teilt mit, dass auf Wunsch des Ortschaftsrats die Erschließung dieses Baugebiets nicht von der Kreisstraße aus, sondern über den bereits vorhandenen Weg westlich des Gebietes erfolgen solle.

Beschluss:

  1. Der o.g. Bebauungsplan Nr. 0911-03 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten und erläuterten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im M 1:500 vom 10.04.2001 mit Legende.
  2. Die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Gebiet „An der Steig“ werden ebenfalls gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten und erläuterten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 10.04.2001. Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 19 -)

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