§ 198 - Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Golfplatz Dörrenzimmern“ im Entwurf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. Mai 2010, 11:42 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

1994 wurde zur Erweiterung des bestehenden 9-Loch-Golfplatzes in Dörrenzimmern zu einer 18-Loch-Anlage ein Bebauungsplanverfahren begonnen. Am 24.05.1995 hatte der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss gefasst, nachdem alle vorrausgehenden Verfahrensschritte (Planaufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung, 1. Anhörung Träger Öffentlicher Belange) erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Die sich daran anschließende Planauslegung wurde bisher nicht vollzogen.

Zwischenzeitlich ist die Golfplatzerweiterung realisiert worden. Im dazu notwendigen Genehmigungsverfahren konnte mit allen Beteiligten Einvernehmen hergestellt werden.

Das noch nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren soll nun zum Abschluss gebracht werden. Um Verfahrensfehler zu vermeiden wird ein erneuter Auslegungsbeschluss für sinnvoll gehalten.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat dem erneuten Auslegungsbeschluss am 23.10.2001 einstimmig zugestimmt.

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 2119-02 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 24.02.1995 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge