§ 197 - Aufstellung des Bebauungsplans „Industriegebiet Gründle - Änderung Teil B“ im Entwurf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1993 wurde das Verfahren zur Änderung des nördlichen Bereiches des Bebauungsplanes „Industriegebiet Gründle“ begonnen. Das ursprüngliche ungeteilte Baufenster nördlich der Raiffeisenstraße ist nicht in dieser Dimension benötigt worden. Gefragt waren sowohl Bauplätze für kleinere Gewerbebetriebe als auch ein Sondergebiet „Fachmärkte“ für Gartenartikel.

Geplant und zwischenzeitlich auch realisiert wurde eine Stichstraße zur weiteren Gliederung der großzügigen Baufläche, die rechtwinklig von der Raiffeisenstraße nach Norden abzweigt und in einem Wendehammer endet. Dieser sollte durch einen Gehweg mit dem damaligen Areal des Camp Dolan verbunden werden.

Im östlichen Plangebiet war die Ausweisung Sondergebiet „Fachmärkte“ zur Ansiedlung der Firma Dehner vorgesehen.

Das o. g. Bebauungsplanverfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen.

Zwischenzeitlich sind nahezu alle Bauflächen von Gewerbebetrieben bebaut worden bzw. mit Optionsrechten belegt. Die Firma Dehner realisiert momentan ihr Vorhaben südlich der Raiffeisenstraße.

Es wird daher vorgeschlagen, das Bebauungsplanverfahren in überarbeiteter Form, entsprechend der heutigen Nutzung, weiterzuführen. Die Ausweisung als Sondergebiet „Fachmärkte“ wird aufgegeben. Es erfolgt im gesamten Bereich eine Ausweisung als Gewerbegebiet. Innenstadtrelevantes Sortiment soll ausgeschlossen werden.

Die bereits realisierte Stichstraße wird künftig nach Norden als Verbindung zum Solpark weitergeführt und der Wendehammer aufgegeben. Die Straßenanbindung ist bereits Gegenstand des rechtsgültigen Bebauungsplanes.

Aufgrund der zahlreichen Änderungen ist eine erneute Auslegung des Planentwurfes notwendig.

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0312-02/01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 22.10.2001 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig - 19 -)

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