§ 195/1 - Verschiedenes - K 2576; hier: Beteiligung der Stadt am Scopingverfahren (öffentlich)

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Sachvortrag:

Schreiben von Bürgermeister Stadel an die Bürger von Wackershofen, z. H. Herrn Fritz Ther:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Thier,

herzlichen Dank für Ihr an die Verwaltung und den Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall gerichtetes Schreiben vom 28.09.2001. Auf Ihre darin getroffenen Aussagen möchte ich im Auftrag von Oberbürgermeister Pelgrim wie folgt eingehen:

Mehrfach führen Sie aus, dass Gemeinderat und Stadtverwaltung zu den „Versprechen“ stehen sollen, die Interessen der Bewohner von Wackershofen im weiteren Verfahren nachhaltig mit wahrnehmen.

Hierzu ist zunächst einmal festzustellen, dass die Stadt in diesem Verfahren die Rolle eines sog. Trägers öffentlicher Belange einzunehmen hat. Planungsträger ist der Landkreis, der durch das Straßenbauamt Schwäbisch Hall vertreten wird. Weiterhin ist festzustellen, dass das von Ihnen angesprochene Versprechen weder von der Verwaltung, noch vom Gemeinderat gegeben wurde. Tatsache ist vielmehr, dass sich der Gemeinderat durch den Beschluss in der Sitzung vom 25.10.2000 wie folgt geäußert hat:

„Der Gemeinderat beschließt die Trasse C als Grundlage für die weiteren Planungen zur Realisierung des Ausbaus der K 2576. Lärmschutzverbessernde Maßnahmen sind im Bereich Wackershofen ergänzend vorzunehmen.“

Die Verwaltung ist in ihren Äußerungen von dieser nach wie vor gültigen Beschlusslage zu keinem Zeitpunkt abgewichen. Dieser Beschluss kam in Kenntnis Ihrer bereits damals bekannten Forderungen zustande. Das Schreiben der „Dorfgemeinschaft Wackershofen“ vom 16.10.2000, in welchem eine weiträumigere Umfassung von Wackershofen gefordert wird, lag dem Gemeinderat vor der zitierten Beschlussfassung vor. Auch wurde in der genannten Sitzung von Seiten der Verwaltung auf diese Aspekte der Planung hingewiesen.

Bekanntermaßen fand der genannte Beschluss durch den Bürgerentscheid eine Bestätigung. Die Beschlusslage wurde dem Landkreis als Planungsträger daher unmittelbar mitgeteilt. Ein über diesen Beschluss hinausgehendes Votum des Gemeinderates, welches von der Verwaltung vertreten werden sollte, liegt derzeit nicht vor. Insofern gab es von unserer Seite auch keinen Anlass zu weitergehenden Äußerungen im Scopingverfahren.

Mit Schreiben vom 08.05.2001 teilte uns das Regierungspräsidium Stuttgart mit, dass das Schreiben der Bürgerinitiative Wackershofen, in welchem Sie Ihre Beteiligung wünschten, eingegangen ist und dass diesem Wunsch nachgekommen würde. Das Regierungspräsidium führte aus, dass es das Straßenbauamt Schwäbisch Hall gebeten habe, die Realisierbarkeit der in Ihrem Schreiben genannten Bahnquerung zu prüfen.

Insofern war aus unserer Sicht der Zweck des Scopingverfahrens auch in Ihrem Sinne vollkommen erfüllt, da diese Prozedur zunächst nur der Abstimmung des Untersuchungsverfahrens für eine Umweltverträglichkeitsprüfung dient. Durch die Aufnahme Ihrer Forderungen in den Untersuchungsrahmen wird der Berücksichtigung Ihres Anliegens auf dieser Planungsebene zunächst voll Rechnung getragen.

Weitergehender Handlungsbedarf für die Stadt und den Gemeinderat ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt somit nicht gegeben. Die Ergebnisse des Scopingverfahrens werden bei der weiteren Planung vom Planungsträger und der planfeststellenden Behörde berücksichtigt und gehen in die Abwägung ein.

Sobald die Stadt als Träger öffentlicher Belange am weiteren Verfahren beteiligt wird, wird die Verwaltung unmittelbar auf den Gemeinderat zugehen, um die erforderlichen Beschlüsse herbeizuführen.

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