§ 187 - Bebauungsplanänderungen für die Gewerbegebiete im Stadtgebiet von Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

hier: Information über Terminverschiebung

Anfang des Jahres 2001 hat der Gemeinderat beschlossen, dass in sämtlichen Gewerbegebieten der Stadt die Art der baulichen Nutzung einheitlich geregelt wird. Ziel der Bebauungsplanänderungen ist es, insbesondere den innenstadtrelevanten Handel in den Gewerbegebieten zu unterbinden bzw. nicht weiter entwickeln zu lassen.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung dieser Bebauungspläne wurden von etlichen Grundstückseigentümern erhebliche Bedenken gegen die vorgesehenen Änderungen erhoben.

Um die Bedenken sachgerecht abwägen zu können, hat die Verwaltung einen Fachanwalt eingeschaltet. Nach einer ersten Überprüfung und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage empfiehlt dieser, die gesetzlichen Aussagen nochmals geringfügig zu überarbeiten - vor allen Dingen die Begriffsdefinition der Zulässigkeit zu präzisieren.

In der Folge ist eine nochmalige öffentliche Auslegung der Bebauungspläne erforderlich. Die konkrete Ausarbeitung der textlichen Festsetzungen kann erst im November 2001 vorgelegt werden. dann wäre nochmals der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Terminverschiebung im Interesse der Rechtsicherheit der gesamten Planung vertretbar.

Beschluss:

Von der Terminverschiebung wird einstimmig - 18 - zustimmend Kenntnis genommen.

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