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Version vom 25. Oktober 2007, 16:15 Uhr

Sachvortrag:

siehe BPA vom 24.09.01

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0192-01/06 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 04.07.2001 mit Legende, Textteil und Begrün-dung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weitern Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(einstimmig - 23 -)

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