§ 173/1 - Verschiedenes - Fassadensanierung an dem hospitalischen Wohngebäude Heidweg 2/4; hier: Eilentscheidung Kündigung des Auftrags an die Firma Marek/ Folgeauftrag für die Restarbeiten an die Firma Fuchs, Bühlertann (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Durch Beschluss des Hospitalausschusses vom 14.05.01 wurde der Fa. Marek als günstigster Bieterin der Auftrag für die Fassadensanierungsarbeiten erteilt. Die Bieterliste ergab folgende Angebotssummen:

1.Fa. Marek, WiesethDM 383.752,77
2.Fa. Gaukel,TüngentalDM 404.916,56
3.Fa. Fuchs, BühlertannDM 411.334,32

Marek hatte auf Verlangen des bauleitenden Architekten Dr. Ritter alle für die Bauausführung erforderlichen Nachweise vorgelegt. Vom Landesgewerbeamt und der Handwerkskammer wurden keine negativen Auskünfte erteilt. Auf der Grundlage der VOB war demnach der Auftrag an diese Firma zu erteilen.

Seit Auftragserteilung am 30.05.01 gab es jedoch leider Probleme mit der zögerlichen und teilweise mangelhaften Bauausführung. Entsprechend den Vorgaben der VOB wurde der Fa. Marek schließlich am 27.08.01 wegen vertragswidriger Mängel und verzögerter Leistung der Auftrag fristgerecht gekündigt.

Zur Sicherung der Schadensersatzansprüche wurde am 31.08.01 ein Baustellenbeweissicherungsverfahren durchgeführt. Dieses (in Form eines qualifizierten Gutachtens durch den Sachverständigen Herrn Raddatz) dient nun als Grundlage für die Schadensregulierung und die Baufertigstellung.

Bereits vor dem Auftragsentzug erkundigte sich das Hochbauamt bei den beiden Folgebietern. Die Fa. Fuchs ist bereit, die Restarbeiten zu den Angebotspreisen des damaligen Angebotes auszuführen. Die notwendigen Reparatur- und Ergänzungsarbeiten werden im Taglohn erledigt.

Die Kostensituation stellt sich nach Ermittlung des Schadens und der Restarbeiten wie folgt dar:

Zahlung 1. AZ an Fa. Marek (2. AZ wurde zur Sicherung der Ansprüche einbehalten)89.020,--DM
Voraussichtlicher Umfang der Korrekturarbeiten durch die Fa. Fuchsca. 63.700,--DM
Noch erforderliche Arbeiten nach LV durch Fuchs252.950,--DM
405.670,--DM
Der Auftrag an Marek belief sich auf383.753,--DM
Der Differenzbetrag in Höhe von voraussichtlich wird nach Abrechnung der Maßnahme von der Fa. Marek als Schadensersatzforderung geltend gemacht.21.917,--DM

Am 10.09.01 hat Oberbürgermeister Pelgrim den Folgeauftrag per Eilentscheidung an die Firma Fuchs, Bühlertann, um 316.650 DM erteilt, da die Arbeiten noch drin-gend vor Einbruch der Kälteperiode fertiggestellt werden müssen.

Beschluss:

Von der oben genannten Eilentscheidung wird einstimmig - 18 - zustimmend Kenntnis genommen.

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