§ 171 - Bebauungsplan „Stadtheide - Sondergebiet Fachmärkte“; hier: Änderung im vereinfachten Verfahren und Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte am 28.03.2001 die Änderung des o. g. Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren beschlossen.

Diese bezieht sich lediglich auf die textlichen Festsetzungen; zukünftig sollen zu den bisher zulässigen Nutzungen auch Vergnügungsstätten für Tanzveranstaltungen bis max. 400 m² Gastraumfläche, Gaststätten bis max. 250 m² Gastraumfläche sowie Anlagen für sportliche Zwecke (Fitnessstudios oder ähnliches) ausnahmsweise zulässig sein.

Der betroffene Grundstückseigentümer hat schriftlich sein Einverständnis zur Änderung des Bebauungsplanes erklärt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange (Regionalverband, IHK sowie Handwerkskammer) begrüßen die vorgesehene Änderung, das ebenfalls beteiligte Gewerbeaufsichtsamt sowie das Regierungspräsidium Stuttgart als Landesplanungsbehörde haben sich nicht geäußert, es kann deshalb ebenfalls von Zustimmung ausgegangen werden.

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes kann somit als Satzung beschlossen werden

Beschluss:

Der Textteil des o. g. Bebauungsplans Nr. 0181-01/04 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend ist die Textfassung des Stadtpla-nungsamts vom 08.03.2001 mit Begründung.

(17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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