§ 169 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - Änderung Sonnenrain“ im Entwurf (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe BPA vom 16.07.01

Stadtplaner Neumann erläutert die Änderungen und Auflockerungen der vorgesehenen Bebauung am Plan.

Stadtrat Unser schlägt vor, evtl. die Möglichkeit zu schaffen, bei der sog. „Waller-Kreuzung“ (im Bereich der Baumschule Waller an der Tüngentaler Straße) in dieses Siedlungsgebiet einfahren zu können.

Stadtrat Comtesse spricht sich dafür aus, die Gestaltung so vorzusehen, dass der Verkehr möglichst eingeschränkt und begrenzt wird. Er bedauert, dass die Garagen nicht abseits der Wohnhäuser als eine Anlage erstellt werden können.

Auf Frage von Stadtrat Neidhardt teilt Bürgermeister Stadel mit, dass man die Bauherren über das Planungsrecht natürlich nicht zwingen könne, Solar- oder Photovoltaikanlagen zu erstellen.

Dies ließe sich höchstens über finanzielle Anreize bzw. durch entsprechende Klauseln in den Grundstückskaufverträgen erreichen.

Beschluss:

Nach weiterer kurzer, überwiegend befürwortender Aussprache wird einstimmig - 18 - folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst:

  1. Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0313-01/07 wird gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan im Maßstab 1:500 des Stadtplanungsamtes vom 04.07.2001 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens (öffentliche Auslegung, Behördenbeteiligung) beauftragt.
  2. Der für das Baugebiet vorgeschlagenen Bezeichnung „Sonnenrain“ wird zugestimmt.
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