§ 202/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im zentralen Querschnittsbudget 11.23.0000-44430000 „Versicherungen“; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im zentralen Querschnittsbudget 11.23.00.00-44430000 „Versicherungen“ werden für 2015 noch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 45.000 € benötigt.

Begründung:
Die Haushaltsmittel werden benötigt, weil keine Beitragsrückgewähr für die Jahre 2014 und 2015 erfolgt und weil die anteilige Versicherungsprämie von HGE und Eigenbetriebe seit 2014 auf dem Konto 34850000 gebucht wird.

Haushaltsmittel:
Es müssen überplanmäßig weitere Mittel in Höhe von 45.000 € bereitgestellt werden.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 14.07.2015 folgende Eilentscheidung:
Im zentralen Querschnittsbudget 11.23.00.00-44430000 werden überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 45.000 € bereitgestellt.

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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