§ 197 - Einziehung einer Teilfläche des Flst. 270/1 in Schwäbisch Hall-Otterbach (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Teilfläche des Feldwegs Flurstück 270/1 zwischen Lange Gasse 1 und 3 mit ca. 189 qm soll an einen Anlieger verkauft werden. Diese ist für den öffentlichen Verkehr nicht mehr erforderlich (siehe vom 13.04.2015,§ 82 nö).

Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Straßenfläche vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) ist. Die Absicht der Einziehung wurde am 09.06.2015 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe­nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.
Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Der Ortschaftsrat hat dem Verkauf und der Entwidmung bereits zugestimmt.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt die Teilfläche des Flurstücks 270/1 mit ca. 189 qm in Schwäbisch Hall-Otterbach einzu­ziehen.
(einstimmig - 34 -)

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