§ 10 - b) Einziehung einer Teilfläche des Flst. 270/1 in Schwäbisch Hall-Otterbach (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Teilfläche des Feldwegs Flurstück 270/1 zwischen Lange Gasse 1 und 3 mit ca 189 m² soll an einen Anlieger verkauft werden. Diese ist für den öffentlichen Verkehr nicht mehr erforderlich (siehe Sitzungsvorlage VFA Nr. 116/15 vom 13.04.2015).

Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Straßenfläche vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) ist. Die Absicht der Einziehung wurde am 09.06.2015 amtlich bekannt gemacht, um Betroffe­nen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.

Innerhalb der Anhörungsfrist gingen keine Einwendungen ein. Der Ortschaftsrat hat dem Verkauf und der Entwidmung bereits zugestimmt.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt die Teilfläche des Flurstücks 270/1 mit ca. 189 m² in Schwäbisch Hall-Otterbach, wie im beigefügten Plan dargestellt, einzu­ziehen.

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