§ 191 - Radverkehrskonzept; hier: Neubau von Radabstellanlagen an den beiden Schulzentren Ost und West - Aufhebung des Sperrvermerks - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Doppelhaushalt 2014/15 sind für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Schwäbisch Hall je 1 Mio. € Haushaltsmittel unter der Voraussetzung einer 70 %igen Förderung durch das Land bereitgestellt worden. Die Haushaltsmittel sind mit einem Sperrvermerk versehen. Zwischenzeitlich sind verschiedene Projekte durchgeführt, bzw. im Bau (Radwege Steinbeisweg, Bühlertalstraße).

Das Radverkehrskonzept hat unter anderem auch die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder beleuchtet. In diesem Zusammenhang wurde ein erheblicher Mangel an den beiden großen Schulzentren festgestellt. Auch von Seiten der Schulen (Elternbeiräte, Schulleitungen) wird dies seit Jahren gefordert.

Die Situation soll durch neue attraktive überdachte Radabstellanlagen deutlich verbessert und damit auch der Radverkehr unterstützt werden. Teilweise werden vorhandene Vordächer an den Eingangsbereichen sinnvoll genutzt, um attraktive Radparker unterzubringen. Für die Radparker sind Fahrradständer mit Anlehnbügel geplant.

Jedes der zwei Schulzentren wird von etwa 1.900 Schülerinnen und Schüler besucht. Jeweils etwa 100 Lehrkräfte sind beschäftigt. Für beide Schulzentren sind insgesamt ca. 216 Abstellplätze geplant. Vorgesehen ist der Bau von mehreren Überdachungsanlagen an verschiedenen Standorten, welche mit den Schulen abgestimmt wurden.

Das Land Baden-Württemberg hat Ende 2014 erneut ein Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen aufgelegt. Dort wird u. a. die „Errichtung von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen“ gefördert. Allerdings beträgt hier die Förderquote „nur“ 40 % der förderfähigen Kosten. In der Regel sind dies Radabstellanlagen im unmittelbaren Bezug zum ÖPNV (Bahnhöfe, etc.). Die seit 2013 bestehende und sehr gut frequentierte Abstellanlage am Bahnhof Hessental wurde so bereits vom Vorgängerprogramm gefördert.

Im Rahmen einer Förderanfrage konnte erreicht werden, das der Fördergeber die geplanten Abstellanlagen an beiden Schulzentren als Maßnahme akzeptiert und finanziell unterstützt. Ein entsprechender Antrag wurde Ende März gestellt. Der Zuwendungsbescheid über 42.036,00 € ging Mitte Juni bei der Stadt ein.

Die Gesamtkostenschätzung für beide Anlagen liegt bei 115.091,00 €, was eine Förderquote von 36,50 % bedeutet. Grund dafür ist, dass die Kosten von 10.000,00 € für die Herstellung der Beleuchtung nach den Förderrichtlinien nicht förderfähig sind und deshalb gekürzt wurden. Aus Sicht der Verwaltung sollte darauf allerdings nicht verzichtet werden. Neben der Beschaffung der Überdachungen und Radabstellanlagen sind Tiefbauarbeiten, wie die Herstellung von Fundamenten und Leitungsgräben, sowie in Teilbereichen Pflasterarbeiten notwendig. Es ist geplant, die Arbeiten nach der Sommerpause auszuschreiben und das Projekt spätestens Mitte nächsten Jahres abzuschließen.

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen mit einem Sperrvermerk versehen im Budget 661201, Maßnahme 12026 (Umsetzung Radverkehrskonzept), Produkt 54100000, Sachkonto 78720000 ausreichend zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor den Sperrvermerk aufzuheben. 

Beschluss:

Dem Bau der Fahrradabstellanlagen an beiden Schulzentren wird zugestimmt. Der Sperrvermerk wird aufgehoben.
(einstimmig - 34 -)

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