§ 190 - Neuregelung Systematik Kindergartenbeiträge der Stadt Schwäbisch Hall ab dem 01.01.2016; hier: Beschlussempfehlung des VFA vom 13.07.2015 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach ausführlichen Diskussionen im VFA am 04.05.2015, BSSK am 08.06.2015, VFA am 15.06.2015 und zuletzt im VFA am 13.07.2015 wurde dem von der Verwaltung eingebrachten Kompromissvorschlag einer neuen Betragsstruktur mehrheitlich zugestimmt.

Die Trägervereine und der Gesamtelternbeirat wurden um Stellungnahme zu diesem Vorschlag gebeten. Eine Zusammenfassung der mit großer Zustimmung eingegangenen Stellungnahmen ist in der Anlage beigefügt, ebenso die einzelnen Mails der Träger und des Gesamtelternbeirates.

Anlage 1: Übersicht Elternbeiträge Tageseinrichtungen für Kinder (VFA 15.06.15/ BSSK 08.06.2015)
Anlage 2: Übersicht Stellungnahmen Träger

 

Oberbürgermeister Pelgrim fasst das Ergebnis der umfangreichen Vorberatungen wie folgt zusammen:

  • Die Systematik der Angebotsarten wurden vereinheitlicht. Es erfolgt keine unterschiedliche Gewichtung bei den unterschiedlichen Angebotsarten.
  • Das Land Baden-Württemberg hat ursprünglich einen Deckungsbeitrag der Eltern in Höhe von 20 % vorgeschlagen. Aus den Vorberatungen kann man überein, diesen Deckungsbeitrag in Schwäbisch Hall bei 15 % anzusetzen. Dieser Ansatz wird jedoch tatsächlich darunter liegen, da die Personalkosten aufgrund der Tarifverhandlungen für die Erzieherinnen und Erzieher gestiegen sind.
  • Die Geschwisterermäßigung wird von 25 % auf 50 % erhöht. Berücksichtigt werden alle Kinder der Familie.
  • Eine Beteiligung aller Träger ist gemäß Vorgabe erfolgt. Sie haben alle - bis auf geringfügige Änderungsvorschläge - dem jetzt vorliegenden Vorschlag zugestimmt.
  • Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hat das Ziel, die Eltern bei den Kindergartenbeiträgen möglichst wenig zu belasten, jedoch ist eine Übernahme aller Kosten in Höhe von 85 % von der Allgemeinheit ausreichend. Er wird dem jetzt vorliegenden Kompromiss folgen.

Stadtrat Schorpp kritisiert das Zahlenverwirrspiel aus den Vorberatungen hinsichtlich des Deckungsbeitrages. Er hält eine Anhebung des Elternbeitrages für die Regelbetreuung von 80 € auf 99 € - was 25 % entspricht - für zu viel. Von 14 angebotenen Betreuungsformen werden nur vier günstiger, zehn Angebotsformen werden um 20 % - 30 % teurer. Bei der Ermäßigung von Mehr-Kind-Familien hätte er sich das Württemberger Modell gewünscht. Er stellt den Antrag, auf der Grundlage von zuverlässigen Zahlen, den Deckungsbeitrag auf maximal 13,8 % festzusetzen und trotzdem eine Vereinheitlichung der Struktur der Angebotsarten herbeizuführen.

Stadtrat Härtig möchte einen bildungspolitischen Akzent setzen. Eigentlich möchte er die Kitas wie auch die Schule kostenfrei halten, denn auch Betreuung und Bildung im frühkindlichen Bereich haben eine hohe pädagogische Bedeutung. Er stellt folgenden Antrag: Der Kostendeckungsgrad der Eltern für das 1. Kind in einer Einrichtung soll 15 % betragen, die entgangenen Einnahmen aus der Kinderbetreuung für Mehr-Kind­Familien sollen nicht auf die Ein-Kind-Familien umgelegt werden. Die Geschwisterermäßigung in Höhe von 50 % soll wie vorgeschlagen bleiben. Die Finanzierung soll über Überschüsse der SHB bzw. ein Anheben der Grundsteuer erfolgen.

Stadtrat Baumann hält die Änderungsanträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für unredlich. Nach stundenlanger Diskussion und Abstimmung mit den Trägern hat ein Kompromiss vorgelegen. Dieser wird nun von diesen beiden Fraktionen unter dem Deckmantel der Kinderfreundlichkeit wieder in Frage gestellt - die anderen Fraktionen stehen nun in der Öffentlichkeit als nicht familienfreundlich da.
Eine Finanzierung über eine Anhebung der Grundsteuer würde wahrscheinlich eben die Familien, die in Schwäbisch Hall gebaut haben, empfindlicher treffen.

Stadtrat Preisendanz erinnert an die Diskussion unter § 188 dieser Sitzung (Haushaltszwischenbericht Stadt 2015). Man kann auf der Ausgabenseite nicht immer unendlich mehr ausgeben als die Einnahmen hergeben (vgl. Gewerbesteuer-Rückgang). Man hat in den vergangenen Jahren einiges für die Familien getan, auch ist im Bereich der Kindergartenbeiträge eine soziale Komponente enthalten. Die FDP-Fraktion wird dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim appelliert an den Gemeinderat wie folgt:

  1. Er bittet auch aus Respekt gegenüber den anderen Beteiligten (Träger) zu dem vorliegenden Kompromiss zu stehen.
  2. Er wird heute nur den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung stellen, da dieser die Trägeranhörung durchlaufen hat. Sollte dies keine Mehrheit finden, werden die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgenommen - diese gehen dann ebenfalls in die Trägeranhörung.
  3. Er weist nochmals darauf hin, dass der Deckungsbeitrag in Höhe von 15 % die Zielgröße ist. Es ist bereits heute absehbar, dass dieses Ziel wohl nicht erreicht werden kann, da die Kosten auf jeden Fall zum Herbst anziehen werden (Tarif).
  4. Zum Vorwurf des unübersichtlichen Zahlenmaterials stellt er klar, dass es sich um eine Kalkulation handelt, d. h. in dieser sind selbstverständlich auch Parameter enthalten, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind (wie viele Kinder nehmen welches Angebot zu welchen Kosten wahr?). Außerdem werden vier Leistungen (s. Ausführungen StR Schorpp) günstiger - auch hier ist die Nutzerzahl noch nicht bekannt.

Aufgrund dieser Ausführungen erklärt Stadtrat Baumann, dass er der Verwaltungsvorlage zustimmen wird.

Stadtrat Kaiser unterstellt, dass die Träger auch bei einer niederen Kostendeckung durch die Eltern (13,8 %) zustimmen werden.

Diese Haltung teilt Oberbürgermeister Pelgrim nicht, da der Eigenanteil der Träger bei einem geringeren Kostendeckungsgrad der Eltern ansteigt.

Stadträtin Koch hinterfragt die höheren Elternbeiträge bei den freien Trägern.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass Grund hierfür ist, dass die Stadt nicht den kompletten Abmangel übernimmt. 15 % des Abmangels bleibt bei den freien Trägern, diese werden wiederum auf die Eltern umgelegt.

Stadträtin Koch fragt nach Nr. 3 des Beschlussantrages einer automatischen Gebührenerhöhung bei steigenden Kosten.

Dies wird von Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt. Es erfolgt eine neue Berechnung (Tabelle); diese wird dem Gemeinderat jedoch zur Kenntnis gegeben.

Stadtrat Sakellariou stellt nochmals klar, dass es der SPD-Fraktion nur darum geht, nicht mehr Einnahmen als bisher zu generieren.

Stadtrat Waller ist der Ansicht, dass der Verwaltungsvorschlag sinnhaft ist - dazu gibt es nahezu keine Alternativen. Bürgerbeteiligung, Familien- und Bürgerfreundlichkeit sowie eine soziale Komponente ist hierin enthalten. In der VFA-Sitzung vom 13.07.2015, § 158 nö, war es breiter Konsens, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zu gehen.

Stadträtin Herrmann bittet, bei der Abstimmung über die vier Punkte des Beschlussantrags getrennt abzustimmen.

Stadtrat Rempp hält die Vereinheitlichung der Systematik für gut. Höhe und Gestaltung der Kindergartenbeiträge treffen ihn jedoch persönlich - er wird aus diesem Grund an der Abstimmung nicht teilnehmen.

Stadtrat Schorpp gibt zu Protokoll: Er findet es nicht in Ordnung, dass über den Antrag der SPD-Fraktion nicht abgestimmt wird.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert zu, dass beide Anträge (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) weiterverfolgt werden, sollte es heute zu keiner Mehrheit kommen.

Beschluss:

  1. Die Elternentgelte in den Tageseinrichtungen für Kinder werden ab 01.01.2016 mit dem Ziel einer 15 %igen Elternbeteiligung an den Betriebskosten erhoben. Dieses Ziel gilt für alle angebotenen Betreuungsbausteine.
    (19 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung; StR Rempp hat an der Abstimmung auf eigenen Wunsch nicht teilgenommen)
  2. Es wird eine Geschwisterermäßigung für Haller Kinder in Höhe von 50 % gewährt. Berücksichtigt werden alle Geschwister in der Familie bis 18 Jahren.
    (einstimmig - 33 - StR Rempp hat an der Abstimmung auf eigenen Wunsch nicht teilgenommen)
  3. Zum 01.01.2016 werden die Elternentgelte entsprechend der Anlage erhoben. Es erfolgt eine jährliche Anpassung zum 01.09. an die tatsächlich geltenden Betriebskosten. Die Verwaltung wird die Neuberechnung jeweils im Herbst dem Gemeinderat zur Kenntnis geben.
    (18 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung; StR Rempp hat an der Abstimmung auf eigenen Wunsch nicht teilgenommen)
  4. Die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises greift wie bisher.
    (einstimmig - 33 -; StR Rempp hat an der Abstimmung auf eigenen Wunsch nicht teilgenommen)
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