§ 4 - Neuregelung Systematik Kindergartenbeiträge der Stadt Schwäbisch Hall ab dem 01.01.2016; hier: Beschlussempfehlung des VFA vom 13.07.2015 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 1. Oktober 2015, 10:14 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Nach ausführlichen Diskussionen im VFA am 04.05.2015, BSSK am 08.06.2015, VFA am 15.06.2015 und zuletzt im VFA am 13.07.2015 wurde dem von der Verwaltung eingebrachten Kompromissvorschlag einer neuen Betragsstruktur mehrheitlich zugestimmt.

Die Trägervereine und der Gesamtelternbeirat wurden um Stellungnahme zu diesem Vorschlag gebeten. Eine Zusammenfassung der mit großer Zustimmung eingegangenen Stellungnahmen ist in der Anlage beigefügt, ebenso die einzelnen Mails der Träger und des Gesamtelternbeirates.

Anlage 1: Übersicht Elternbeiträge Tageseinrichtungen für Kinder (VFA 15.06.15/ BSSK 08.06.2015)
Anlage 2: Übersicht Stellungnahmen Träger

Beschluss:

  1. Die Elternentgelte in den Tageseinrichtungen für Kinder werden ab 01.01.2016 auf Grundlage einer 15 %igen Elternbeteiligung an den Betriebskosten erhoben. Die 15 % Elternbeteiligung gilt für alle angebotenen Betreuungsbausteine.
  2. Es wird eine Geschwisterermäßigung für Haller Kinder in Höhe von 50 % gewährt. Berücksichtigt werden alle Geschwister in der Familie bis 18 Jahren.
  3. Zum 01.01.2016 werden die Elternentgelte entsprechend der Anlage erhoben. Es erfolgt eine jährliche Anpassung zum 01.09. an die tatsächlich geltenden Betriebskosten.
  4. Die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises greift wie bisher.
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