§ 7 - Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich Brenz- und Mörikestraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 13.02.2019 (§ 34, öffentlich) beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Brenz- und Mörikestraße sowie zur Sicherung des Planverfahrens eine Veränderungssperre für die Dauer von zwei Jahren.

Wie seinerzeit ausgeführt, ist Ziel der Planung die Sicherung des Charakters des Quartiers durch die Erhaltung der Vorgartenzonen in Form einer Zufahrtsbeschränkung und die Definition von gärtnerisch anzulegenden Flächen.

Das Bebauungsplanverfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden, deshalb ist eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig. Das Baugesetzbuch ermöglicht nach § 17 Abs. 1 BauGB die Verlängerung um ein Jahr.

Die Geltungsdauer der bisher rechtskräftigen Veränderungssperre reicht bis 20.03.2021, weshalb nun vorgeschlagen wird, die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Anlage: Abgrenzungsplan vom 14.01.2019, Abteilung Stadtplanung

Beschluss:

Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 BauGB wird die Veränderungssperre für den Bereich „Brenz- und Mörikestraße“ um ein Jahr verlängert.
(22 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen)

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