§ 67/7 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Geldanlagen der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt interessiert die Geldanlage liquider Mittel.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Anlageformen entsprechend der Beschlusslage im Gremium erfolge.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber gibt vertiefend Auskunft über die Anlage bei Beteiligungsunternehmen, bei städtischen Eigenbetrieben, bei Sparkassenverbundunternehmen sowie Volksbank-Raiffeisenbank-Verbundunternehmen in Deutschland, Österreich und Europa.

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